Gewerbe - Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren auf Messen, Ausstellungen und Märkten beantragen am Standort Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten

Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung

Hinweis auf Verzögerungen bei der Bearbeitung!

Derzeit führt die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe in den Berliner Ordnungsämtern eine neue Software zur Bearbeitung gewerberechtlicher Angelegenheiten ein. Dafür werden umfangreiche Datenbestände migriert. Zudem muss die neue Software in die Arbeitsabläufe integriert und das Produkt für den Einsatz in den Berliner Ordnungsämter weiter angepasst werden. Aufgrund dieser umfassenden Systemumstellung kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von gewerberechtlichen Vorgängen kommen.
Solche Herausforderungen sind bei Softwareumstellungen üblich. Wir kümmern uns aktiv darum, die Abläufe umgehend zu stabilisieren. Ihre Anträge und Anzeigen werden schnellstmöglich bearbeitet. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Hinweis: Mit der Abgabe Ihrer Gewerbeanzeige haben Sie Ihre Pflicht nach § 14 Absatz 1 GewO bereits erfüllt. Sie dürfen Ihre Tätigkeit direkt nach der Anzeige beginnen. Dies gilt jedoch nicht für Tätigkeiten, für die eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist. Die Bestätigung Ihrer Gewerbeanzeige ist kein Verwaltungsakt, sondern lediglich eine Mitteilung über den Eingang Ihrer Anzeige. Ihnen entstehen durch die verzögerte Bearbeitung keinerlei negative gewerberechtliche Folgen.

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Kontakt

  • Bezirksamt Treptow-Köpenick
  • Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten
  • Salvador-Allende-Str. 80 A 12559 Berlin
  • Tel.: (030) 90297-4629
  • Fax: (030) 90297-664621
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer hinter dem Haus

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-15:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
  • Dienstag

      09:00-15:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
  • Mittwoch

      keine Sprechzeit
  • Donnerstag

      10:00-18:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
  • Freitag

      09:00-14:00 (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

Hinweise zu Öffnungszeiten

Für eine persönliche Vorsprache im Ordnungsamt ist unbedingt eine telefonische Terminvereinbarung nötig!
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/artikel.86065.php

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Gewerbe - Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren auf Messen, Ausstellungen und Märkten beantragen

Wenn Sie leicht verderbliche Waren, z.B. Lebensmittel, im Messe-, Ausstellungs- und Marktgewerbe versteigern möchten, aber keine Versteigerererlaubnis haben, dann beantragen Sie die Zulassung einer Ausnahme.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zulassung einer Ausnahme zum Versteigern verderblicher Waren im Messe-, Ausstellungs- und Marktgewerbe
    Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag beim zuständigen Ordnungsamt.
  • Personaldokumente
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
    Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
  • Reisegewerbekarte
    Erlaubnis zum Betrieb eines Reisegewerbes

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Ordnungsamt des Bezirks, wo der/die Antragsteller/in seinen/ihren Wohnsitz hat.