Reisegewerbe - Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren beantragen am Standort Ordnungsamt Spandau - Gewerbeservice

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години роботи

  • понеділок

      Gewerbeservice
      (nur nach vorheriger Terminvereinbarung - siehe Hinweise)
  • Вівторок

      Gewerbeservice
      (nur nach vorheriger Terminvereinbarung - siehe Hinweise)
  • Четвер

      Gewerbeservice
      (nur nach vorheriger Terminvereinbarung - siehe Hinweise)

Hinweise zu Öffnungszeiten

Bitte nutzen Sie die Onlineservices unter www.berlin.de/ea. Ein persönliches Erscheinen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail an gewerbe@ba-spandau.berlin.de möglich.

Verkehrsanbindungen

варіанти оплати

  • Barzahlung
  • Girocard

Dienstleistungsbeschreibung

Reisegewerbe - Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren beantragen

Wenn Sie leicht verderbliche Waren, z.B. Lebensmittel, im Reisegewerbe versteigern möchten, aber keine Versteigerererlaubnis haben, dann beantragen Sie die Zulassung einer Ausnahme.

Передумови

Необхідні документи

  • Antrag auf Zulassung einer Ausnahme zum Versteigern verderblicher Waren im Reisegewerbe
    Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag beim zuständigen Ordnungsamt.
  • Personaldokumente
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
    Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
  • Reisegewerbekarte
    Erlaubnis zum Betrieb eines Reisegewerbes

збори

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Ordnungsamt des Bezirks, wo der/die Antragsteller/in seinen/ihren Wohnsitz hat.