Reisegewerbe - Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren beantragen в месте Ordnungsamt Spandau - Gewerbeservice

 большая карта

Контакт

Время работы

  • Понедельник

      Gewerbeservice
      (nur nach vorheriger Terminvereinbarung - siehe Hinweise)
  • Вторник

      Gewerbeservice
      (nur nach vorheriger Terminvereinbarung - siehe Hinweise)
  • Четверг

      Gewerbeservice
      (nur nach vorheriger Terminvereinbarung - siehe Hinweise)

Hinweise zu Öffnungszeiten

Bitte nutzen Sie die Onlineservices unter www.berlin.de/ea. Ein persönliches Erscheinen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail an gewerbe@ba-spandau.berlin.de möglich.

Транспорт

Варианты оплаты

  • Barzahlung
  • Girocard

Dienstleistungsbeschreibung

Reisegewerbe - Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren beantragen

Wenn Sie leicht verderbliche Waren, z.B. Lebensmittel, im Reisegewerbe versteigern möchten, aber keine Versteigerererlaubnis haben, dann beantragen Sie die Zulassung einer Ausnahme.

Требования

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zulassung einer Ausnahme zum Versteigern verderblicher Waren im Reisegewerbe
    Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag beim zuständigen Ordnungsamt.
  • Personaldokumente
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
    Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
  • Reisegewerbekarte
    Erlaubnis zum Betrieb eines Reisegewerbes

Гонорары

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Ordnungsamt des Bezirks, wo der/die Antragsteller/in seinen/ihren Wohnsitz hat.