Reisegewerbe - Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren beantragen am Standort Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten

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Kontakt

  • Bezirksamt Treptow-Köpenick
  • Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten
  • Salvador-Allende-Str. 80 A 12559 Berlin
  • Tel.: (030) 90297-4629
  • Fax: (030) 90297-664621
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer hinter dem Haus

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-15:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
  • Dienstag

      09:00-15:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
  • Mittwoch

      keine Sprechzeit
  • Donnerstag

      10:00-18:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
  • Freitag

      09:00-14:00 (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Für eine persönliche Vorsprache im Ordnungsamt ist unbedingt eine telefonische Terminvereinbarung nötig!
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/artikel.86065.php

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Reisegewerbe - Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren beantragen

Wenn Sie leicht verderbliche Waren, z.B. Lebensmittel, im Reisegewerbe versteigern möchten, aber keine Versteigerererlaubnis haben, dann beantragen Sie die Zulassung einer Ausnahme.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zulassung einer Ausnahme zum Versteigern verderblicher Waren im Reisegewerbe
    Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag beim zuständigen Ordnungsamt.
  • Personaldokumente
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
    Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
  • Reisegewerbekarte
    Erlaubnis zum Betrieb eines Reisegewerbes

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Ordnungsamt des Bezirks, wo der/die Antragsteller/in seinen/ihren Wohnsitz hat.

Chat

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