Reisegewerbe - Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren beantragen am Standort Ordnungsamt Lichtenberg

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang von Hofseite / Parkplatz

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      09.00-13.00
  • Donnerstag

      14.00-17.00

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten



telefonische Erreichbarkeit:


Mo. bis Fr. 06.00-21:30 Uhr
Oktober - April
....Sa. und So. 08.00-15:30 Uhr
Mai - September
....Sa. und So. 11.00-18:30 Uhr

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

Dienstleistungsbeschreibung

Reisegewerbe - Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren beantragen

Wenn Sie leicht verderbliche Waren, z.B. Lebensmittel, im Reisegewerbe versteigern möchten, aber keine Versteigerererlaubnis haben, dann beantragen Sie die Zulassung einer Ausnahme.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zulassung einer Ausnahme zum Versteigern verderblicher Waren im Reisegewerbe
    Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag beim zuständigen Ordnungsamt.
  • Personaldokumente
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
    Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
  • Reisegewerbekarte
    Erlaubnis zum Betrieb eines Reisegewerbes

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Ordnungsamt des Bezirks, wo der/die Antragsteller/in seinen/ihren Wohnsitz hat.

Chat

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