Dolmetscher/in - Allgemeine Beeidigung für sonstige, insbesondere notarielle, Zwecke beantragen

Sie möchten in Deutschland für Behörden und insbesondere Notare als Dolmetscherin oder Dolmetscher arbeiten, dann brauchen Sie eine spezielle berufliche Qualifikation als Dolmetscherin oder Dolmetscher. Und Sie müssen sich vom zuständigen Gericht als Dolmetscherin oder Dolmetscher für diese sonstigen Zwecke beeidigen lassen.

Als Dolmetscherin und Dolmetscher übersetzen Sie mündlich aus der deutschen Sprache in eine andere Zielsprache und umgekehrt. Sie überwinden damit Sprachbarrieren.

Verfahrensablauf:
  1. Sie beantragen die Allgemeine Beeidigung als Dolmetscher/in mit den erforderlichen Unterlagen. Sie können den Antrag vollständig online ausfüllen, die erforderlichen Unterlagen hochladen und direkt elektronisch an die zuständige Stelle übermitteln.
  2. Die zuständige Stelle überprüft nach Eingang der Mindestgebühr anhand Ihrer Angaben und Nachweise, ob Sie die Voraussetzungen für die allgemeine Beeidigung erfüllen. Sie erhalten Hinweise zum weiteren Verfahren, wie etwa über nachzureichende Unterlagen und werden über den aktuellen Bearbeitungsstatus per E-Mail informiert.
  3. Nach Zahlungseingang erhalten Sie von der zuständigen Stelle auf dem Postweg ein Einladungsschreiben mit dem Termin für die Allgemeine Beeidigung, zu der Sie persönlich Vorort erscheinen müssen.
  4. Für ihre Arbeit müssen Dolmetscherinnen und Dolmetscher für sonstige/notarielle Zwecke einen Eid ablegen.
  5. Nach dem Ablegen des Eids wird Ihnen eine Urkunde (Beglaubigte Abschrift der Niederschrift) ausgehändigt, die Sie als Dolmetscher/in für sonstige/notarielle Zwecke offiziell legitimiert. Die Beeidigung wird zeitlich befristet für fünf Jahre erteilt. Sie kann auf Antrag vor Ablauf für weitere fünf Jahre verlängert werden.
  6. Sie werden außerdem als allgemein beeidigte/r Dolmetscher/in in die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank eingetragen (siehe „Weiterführende Informationen"). Dort sind Sie mit ihren Sprachmittlerdienstleistungen für mögliche Auftraggeber öffentlich auffindbar. Sie können im Antrag entscheiden, welche Daten in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank veröffentlicht werden sollen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Wohnsitz oder berufliche Niederlassung in Berlin
  • Fachliche Eignung
    Nachweis einer im Inland abgelegten Dolmetscherprüfung eines staatlichen Prüfungsamtes oder einer Hochschule oder einer von einer deutschen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannten Dolmetscherprüfung im Ausland
  • Persönliche Eignung
    Sie müssen für Ihre Tätigkeit die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit nachweisen.
  • Eid bzw. Bekräftigung
    Später, wenn Sie zur Vereidigung eingeladen werden, müssen Sie einen Eid ableisten oder eine Bekräftigung abgeben, dass Sie die gesprochenen Texte treu und gewissenhaft in die Zielsprache übertragen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
    Die Beeidigung erfolgt nur auf Antrag, bitte nutzen Sie dafür die Online-Abwicklung.
  • Personaldokument
    Kopie vom Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung.
    Bei Antragstellern, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der EU sind: Aufenthaltstitel, der zur dauerhaften Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.
  • Lebenslauf
    Tabellarischer Lebenslauf mit Passfoto
  • Zeugnisse
    Nachweis einer erfolgreichen Prüfung als Dolmetscher/in eines staatlichen Prüfungsamts oder einer Hochschule im Inland oder einer im Ausland bestandenen und als gleichwertig anerkannten Prüfung
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    • Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt.
    • Die Auskünfte dürfen nicht älter als sechs Monate sein.
    • Als Verwendungszweck geben Sie bei Beantragung „Beeidigung als Dolmetscher/in für sonstige Zwecke" an. Empfängerbehörde für den Nachweis ist das „Landgericht Berlin - Dienststelle Littenstraße“. Die aktuellen Anschriften finden Sie unter „zuständige Behörden".

Gebühren

40,00 Euro Mindestgebühr
120,00 bis 160,00 Euro insgesamt (je nach Anzahl der Sprachen)

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

ca. 3 Monate

Weiterführende Informationen

Für Sie zuständig

Chat

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