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Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung verlängern am Standort LEA, Friedrich-Krause-Ufer
Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
велика карта Контакт
- Landesamt für Einwanderung (LEA)
- LEA, Friedrich-Krause-Ufer
- Friedrich-Krause-Ufer 24 , 13353 Berlin
- Тел.: (030) 90269-4000
- Факс: -
- Контактний формуляр
- Інтернет сторінка
години роботи
-
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07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Вівторок
-
07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
середа
-
08:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Четвер
-
09:00 bis 17:00 Uhr (nur mit Termin)
-
п'ятниця
-
08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S+U Westhafen
- S41
- S42
- S46
-
S+U Westhafen
-
U-Bahn
-
U Amrumer Str.
- U9
-
S+U Westhafen
- U9
-
U Amrumer Str.
-
Bus
-
Quitzowstr.
- 123
- M27
-
Perleberger Brücke
- 123
- 142
- N40
-
Quitzowstr.
Додаткова інформація щодо місця перебування
- Fotoautomat und Kopierer (kostenpflichtig) im Kassenbereich (Haus A, 1. Etage) vorhanden.
варіанти оплати
- Barzahlung
- Girocard
- Debit Mastercard
- Mastercard (credit)
- Visa Debit
- Visa (Credit)
- Apple Pay
- Google Pay
- PayPal (digitale PayPal Card)
Dienstleistungsbeschreibung
Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung verlängern
Ausländern, die im Bundesgebiet um Asyl ersuchen, ist der Aufenthalt zur Durchführung des Asylverfahrens gestattet. Nach Stellung eines Asylantrags wird hierüber eine befristete Bescheinigung ausgestellt.
Diese Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung wird solange verlängert, bis das Asylverfahren durch die Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unanfechtbar beendet ist oder die Aufenthaltsgestattung aus einem anderen Grund erlischt.
Eine Verlängerung ist frühestens 4 Wochen vor Ablauf der Bescheinigung möglich.
Diese Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung wird solange verlängert, bis das Asylverfahren durch die Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unanfechtbar beendet ist oder die Aufenthaltsgestattung aus einem anderen Grund erlischt.
Eine Verlängerung ist frühestens 4 Wochen vor Ablauf der Bescheinigung möglich.
Передумови
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Ausgang des Asylverfahrens im Bundesgebiet ist noch offen
Die Bescheinigung kann nur verlängert werden, wenn die Aufenthaltsgestattung nicht kraft Gesetzes erloschen ist. Eine Aufenthaltsgestattung erlischt insbesondere bei einer unanfechtbaren Entscheidung des BAMF.
Zu weiteren möglichen Gründen für ein Erlöschen einer Aufenthaltsgestattung siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“. -
Hauptwohnsitz in Berlin
Die Wohnsitznahme in Berlin zur Durchführung des Asylverfahrens muss gestattet sein.
Es darf keine räumliche Beschränkung auf den Bezirk einer anderen Ausländerbehörde bestehen. -
Persönliche Vorsprache (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) mit Termin
- Bitte wenden Sie sich für die Vereinbarung eines Termins per Kontaktformular (siehe Abschnitt "Weiterführende Infirmationen") an das zuständige Referat A 2, A 3 oder A 4.
- Minderjährige (unter 18 Jahren) müssen nicht persönlich vorsprechen. Für schulpflichtige Kinder wird aber um Vorlage einer aktuellen Schulbescheinigung gebeten.
Необхідні документи
-
1 aktuelles biometrisches Foto für jede Person mit eigener Aufenthaltsgestattung
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund -
Bisherige Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung
Die Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung soll bei Vorsprache höchstens noch 4 Wochen gültig sein.
збори
Keine
Правові основи
Приблизний термін опрацювання
Die Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung wird in der Regel bei Vorsprache verlängert.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Friedrich-Krause-Ufer in Anspruch genommen werden.