Eheschließung bei bestehender Lebenspartnerschaft beantragen am Standort Standesamt Marzahn-Hellersdorf

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

(Stand: 13.12.2023)

Seit August 2022 wurden die Termine für Eheschließungen im Bezirk auf ein Minimum reduziert. Auch werden seitdem Sterbefälle und Geburten vorrangig beurkundet. Andere Aufgaben, wie Anmeldungen von Eheschließungen und Erklärungen zum Namen oder der Vaterschaft sowie Mutterschaft, können nur mit deutlicher Verzögerung bearbeitet werden.
Die Standesbeamten können aufgrund der überdimensionalen Belastung auch im Jahr 2024 nur an wenigen ausgewählten Tagen Termine für Eheschließungen anbieten. Eine verlässlichere Auskunft ist wegen der noch immer bestehenden personellen Unterbesetzung im Standesamt nicht möglich.
Das Standesamt konnte für 2024 zwar neue Standesbeamtinnen und Standesbeamten gewinnen. Eine leichte Entspannung der Situation ist allerdings erst nach Abschluss der Zusatzausbildung für das Standesamt zu erwarten.
Eine wirkliche Verbesserung der Situation für die Bürgerinnen und Bürger ist damit allerdings nicht zu erreichen. Dafür müssten den Bezirken endlich deutlich mehr Stellen für Standesbeamtinnen und Standesbeamte vom Land Berlin zur Verfügung gestellt werden. Mit der wachsenden Bevölkerungszahl steigen nicht nur die Fallzahlen im Standesamt, auch wurden den Standesbeamtinnen und Standesbeamten mit einer Gesetzesänderung bereits im November 2022 zusätzliche Aufgaben übertragen.
Auch in den Jahren 2024 und 2025 kommen mit der Änderung des Namensrechts und des Selbstbestimmungsgesetzes weitere neue Aufgaben hinzu, die ohne weitere Standesbeamtinnen und Standesbeamte nicht erfüllt werden können.
Trotz mehrerer Hinweise und Gespräche hat das Land Berlin keine weiteren Stellen im Doppelhaushalt 2024/2025 für die Standesämter vorgesehen. Bedauerlicherweise wurde auch im Bezirk der in den Haushaltsberatungen beantragten Schaffung einer dringend benötigten zusätzlichen Stelle nicht entsprochen.
Juliane Witt
Bezirksstadträtin für Soziales und Bürgerdienste

Derzeit sind keine Terminbuchungen zur persönlichen Vorsprache im Standesamt möglich sind. Die Standesbeamtinnen unternehmen alles ihnen Mögliche, um die Vielzahl der vorliegenden Anmeldungen von Eheschließungen schnellstmöglich zu bearbeiten. Dennoch kann es insbesondere bei der Prüfung der Ehefähigkeit zu erheblichen Wartezeiten kommen. Wir bitten zudem, von Sachstandsnachfragen und spontanen Vorsprachen ohne Termin abzusehen.

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Kontakt

  • Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
  • Standesamt Marzahn-Hellersdorf
  • Alice-Salomon-Platz 3 12627 Berlin
  • Postanschrift
    12591 Berlin
  • Tel.: (030) 115
  • Fax: (030) 90293-2183
  • Homepage

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Vaterschaftsanerkennung
Aufgrund personeller Engpässe können im Standesamt Marzahn-Hellersdorf voraussichtlich bis auf Weiteres keine Erklärungen zur Vaterschaftsanerkennung entgegengenommen werden.
Zuständig für die Entgegennahme einer solchen Erklärung sind auch Jugendämter und Notare. Dort können Sie zusätzlich, wenn gewünscht, Erklärungen zum gemeinsamen Sorgerecht abgeben.
Auf der Internetseite des Jugendamtes Marzahn-Hellersdorf gibt es dazu ausführliche Informationen.

  • Sterbefälle anzeigen
Bestattungsunternehmen können dienstags und donnerstags jeweils von 11:30 Uhr bis 12:15 Uhr die gesonderte Terminsprechzeit nutzen. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin auf unserer neuen Internetseite, um Sterbefälle anzuzeigen!

  • Geburtsurkunden - Erstbeurkundung
Die Zusendung von Geburtsurkunden für die Erstbeurkundung Neugeborener erfolgt ausschließlich auf dem Postweg. Gegebenenfalls erforderliche Rücksprachen zur Bearbeitung, z.B. Nachreichung notwendiger Unterlagen, erfolgen ausschließlich telefonisch oder per Post.

  • Erreichbarkeit (telefonisch)
Für dringende Fragen erreichen Sie das Standesamt montags und donnerstags jeweils von 09:00 bis 10:00 Uhr telefonisch unter (030) 90293-2177. Bitte beachten Sie, dass die angegebene Telefonnummer außerhalb der telefonischen Sprechzeiten nicht erreichbar ist.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Eheschließung bei bestehender Lebenspartnerschaft beantragen

Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie diese in eine Ehe umwandeln. Es besteht keine Verpflichtung die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln. Die bestehende Lebenspartnerschaft kann auch nach dem 01.10.2017 als solche fortgeführt werden. Die Rechtswirkungen einer bestehenden Lebenspartnerschaft bestehen unverändert weiter, jedoch sind im Gesetz auch weitergehende Rechte insbesondere in Bezug auf das Adoptionsverfahren vorgesehen, die nur für eine gleichgeschlechtliche Ehe gelten.

Voraussetzungen

  • Sie leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die vor dem 01.10.2017 in Deutschland gegründet wurde
  • Anmeldung der Umwandlung und Zeremonie der Eheschließung
    vor Ort möglich. Die Umwandlung muss im Standesamt des Wohnsitzes angemeldet werden. Anschließend muss durch die Eheschließenden der Ehewille persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit gegenüber der Standesbeamtin/dem Standesbeamten erklärt werden
  • Dokumente in deutscher Sprache
    • Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden (unter "Weiterführende Informationen").
    • Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (mehr unter "Weiterführende Informationen").
    • Bei Urkunden, die im Original in arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 / ELOT 734 usw.) erfolgen.
  • Dokumente im Original
    Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden.
  • Ggf. beeidigter Dolmetscher
    Ist die erklärende Person der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger und unterschriebener Personalausweis oder Reisepass (im Original)
    beider Lebenspartner/innen
  • Aktueller ausgestellter Auszug oder Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
    Diese Urkunde erhalten Sie beim Standesamt am Begründungsort Ihrer Lebenspartnerschaft. Dieser darf zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als 6 Monate sein. Nicht nötig, wenn das Lebenspartnerschaftsregister beim Standesamt des aktuellen Wohnsitzes geführt wird.
  • Aktueller beglaubigter Auszug oder Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil
    Diese Urkunde erhalten Sie beim Standesamt des Geburtsortes. Dieser darf zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als 6 Monate sein.
  • Erweiterte Bescheinigung aus dem Melderegister mit Angabe des Familienstandes
    • Hauptwohnsitz in Berlin: dann benötigen Sie diese Bescheinigung nicht
    • Hauptwohnsitz außerhalb von Berlin: diese Bescheinigung müssen Sie sich selbst beschaffen. Weisen Sie bei der Beantragung beim zuständigen Bürger- beziehungsweise Einwohnermeldeamt darauf hin, dass der Familienstand in der Bescheinigung enthalten sein muss. Benötigt wird diese Bescheinigung ausschließlich vom Hauptwohnsitz. (am Tag der Anmeldung nicht älter als 14 Tage)
  • ggf. Vollmacht zur Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
    sofern einer von beiden Lebenspartnern/innen bei der Beantragung nicht anwesend sein kann.
  • Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig
    Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Dokumente können benötigt werden. Sollte ein/e Lebenspartner/in eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, so ist eine Beratung beim zuständigen Standesamt hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen empfehlenswert.

Gebühren

  • Keine: Die Umwandlung ist vom Gesetzgeber gebührenfrei. Jedoch ist die Eheurkunde gebührenpflichtig.
  • 12,00 Euro: Eheurkunde
  • 12,00 Euro: Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
  • 6,00 Euro: Jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe ist beim Standesamt des Hauptwohnsitzes anzumelden. Die Zeremonie der Eheschließung kann in jedem Standesamt innerhalb von Deutschland stattfinden.

Chat

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