Sportförderung - Förderung zur Teilhabe beantragen am Standort Abteilung Sport
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Kontakt
- Senatsverwaltung für Inneres und Sport
- Abteilung Sport
- Klosterstraße 47 , 10179 Berlin
- Tel.: (030) 90223-2975
- Fax: -
- E-Mail: bueroleitungiv@seninnsport.berlin.de
- Homepage
Verkehrsanbindungen
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Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Sportförderung - Förderung zur Teilhabe beantragen
Wenn Sie in Ihrem Sportverein eine verbesserte Teilhabe von Menschen mit Behinderung, Menschen mit Migrationshintergrund, LSBTIQ, älteren Menschen oder Mädchen und Frauen fördern möchten, so können Sie eine finanzielle Unterstützung beantragen. Das Land Berlin bietet regelmäßig Förderprogramme an, auf die Sie sich bewerben können.
Sie können für Ihr Projekt Mittel für folgende Ausgaben beantragen:
1. Stellen Sie einen Antrag auf Förderung zur Teilhabe. Das können Sie online erledigen oder schriftlich per Post.
2. Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag. Reichen die zur Verfügung stehenden Mittel nicht aus, um alle Projekte zu fördern, so findet eine Auswahl statt.
3. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
4. Wenn Ihnen die Förderung bewilligt wurde und Sie bereits mit dem Projekt begonnen haben, können Sie im Online-Verfahren einen Mittelabruf einreichen.
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe kann schriftlich oder zur Niederschrift Klage gegen erlassene Bescheide vor dem Verwaltungsgericht Berlin eingelegt werden. Die Klage ist gegen das Land Berlin, vertreten durch die zuständige Senatsverwaltung, zu richten.
Sie können für Ihr Projekt Mittel für folgende Ausgaben beantragen:
- Ausgaben für Übungsleitende (Trainerinnen und Trainer, Übungsleiterinnen und Übungsleiter)
- Personalkosten für Projektleitungen
- Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche
- Sonstige Personalkosten (z. B. Honorare für freie Mitarbeitende)
- Sachkosten für Material (z. B. Sportgeräte, Sporttextilien)
- Öffentlichkeitsarbeit (bspw. Werbe- und Druckkosten)
- Mietkosten
- Fahrt- und Transportkosten
1. Stellen Sie einen Antrag auf Förderung zur Teilhabe. Das können Sie online erledigen oder schriftlich per Post.
2. Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag. Reichen die zur Verfügung stehenden Mittel nicht aus, um alle Projekte zu fördern, so findet eine Auswahl statt.
3. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
4. Wenn Ihnen die Förderung bewilligt wurde und Sie bereits mit dem Projekt begonnen haben, können Sie im Online-Verfahren einen Mittelabruf einreichen.
- Ein Mittelabruf ist ein Antrag auf Auszahlung bereits bewilligter Förderungen.
- Hier stellen Sie alle Einnahmen und Ausgaben zusammen und reichen einen Sachbericht ein, um die zweckentsprechende Verwendung der bereits erhaltenen Mittel nachzuweisen.
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe kann schriftlich oder zur Niederschrift Klage gegen erlassene Bescheide vor dem Verwaltungsgericht Berlin eingelegt werden. Die Klage ist gegen das Land Berlin, vertreten durch die zuständige Senatsverwaltung, zu richten.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Vereine oder Verbände
-
Anerkannte Sportorganisation
Die Sportorganisation muss
- durch das für den Sport zuständige Mitglied des Senats als förderungswürdig anerkannt sein,
- eine ordnungsgemäße Geschäftsführung haben ,
- in der Lage sein, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen.
-
Transparenzdatenbank Berlin
Die Sportorganisation muss in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin registriert sein. -
Antragsfrist
Wird in der jeweiligen Ausschreibung veröffentlicht. -
Für die Online-Antragstellung: aktivierte Online-Ausweisfunktion (optional)
Hierfür benötigen Sie:
- Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN,
- ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes, NFC-fähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem
- die Software "AusweisApp"
-
Für den Mittelabruf/Verwendungsnachweis: Der Zuwendungsbescheid muss Ihnen bereits erteilt worden sein
Wenn Sie einen Zuwendungsbescheid erhalten haben,
- können Sie mit der Maßnahme beginnen und einen Antrag auf Mittelabruf stellen
- und nach Abschluss der Maßnahme den Verwendungsnachweis einreichen
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Förderung zur Teilhabe, Mittelabruf oder (Zwischen-) Verwendungsnachweis
Den Antrag können Sie entweder online stellen oder schriftlich per Post einreichen.
- Für die Online-Antragstellung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG oder PNG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
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Für die Online-Antragstellung: Identifikationsnachweis (optional)
- Halten Sie bitte Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und Ihre PIN bereit.
- Ohne die Identifizierung mit dem Online-Ausweis müssen Sie am Ende das ausgefüllte Formular ausdrucken, unterschreiben und an die Behörde übermitteln. Bei Antragstellung als bevollmächtigte Person muss der Antrag zusätzlich von einer vertretungsberechtigten Person unterschrieben werden.
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Für den Förderantrag: Angaben zum Projekt
- Projekttitel, Zielgruppe(n) und deren Ansprache (z. B. Kooperationen mit anderen Stellen, Aktionen in sozialen Medien), Projektlaufzeit, Ansprechperson mit Kontaktdaten
- Projektbeschreibung: Zielsetzung(en) und deren Kriterien zur Messbarkeit der Zielerreichung (Erfolgskontrolle), Ausgangssituation, Projektablauf/Zeitplan, Projektort(e), eventuelle Kooperationspartner und Aufgabenverteilung, Maßnahmen Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Social Media Aktivitäten), Nachhaltigkeit/Etablierung neuer Strukturen
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Für den Förderantrag: Finanzierungsplan
Geben Sie die Beträge mit Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer (Brutto) an. Soweit das Projekt oder ein Teil des Projekts vorsteuerabzugsfähig ist, geben Sie bitte die erwartete Umsatzsteuererstattung bzw. Umsatzsteuerzahlung für das Projekt unter Sonstiges an.
- Ausgaben: Honorarkräfte, Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Trainingsmaterial, Öffentlichkeitsarbeit, Fahrt- und Transportkosten, Sonstige Kosten, Verwaltungspauschale
- Einnahmen: Teilnahmebeträge, Drittmittel und Sponsoring, Eigenmittel, Sonstige Einnahmen
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Für den (Zwischen-) Verwendungsnachweis: Sachbericht
Projektergebnis, Zielgruppe, Zusätzliche Erläuterungen, Notwendigkeit und Angemessenheit, Frauenförderung -
Für den (Zwischen-) Verwendungsnachweis: Zahlenmäßiger Nachweis
Auflistung der tatsächlichen Ausgaben und Einnahmen. Geben Sie die Beträge mit Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer (Brutto) an. -
Für den Schlussverwendungsnachweis: Belegliste
Die Belegliste ist eine tabellarische Übersicht, in der die einzelnen Ausgaben und Einnahmen nach Art und in zeitlicher Reihenfolge aufgelistet sind. Aus der Belegliste muss zu jeder Zahlung ersichtlich sein: Datum der Zahlung/Einnahme, Empfänger/Einzahler, Grund der Zahlung/Einzahlung, Zuordnung zum Finanzierungsplan, der Einzelbetrag in Euro
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
1-2 Monate