Erwachsenenbildung - Anerkennung von Einrichtungen im Land Berlin beantragen am Standort Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
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- Bernhard-Weiß-Straße 6 , 10178 Berlin
- Tel.: (030) 90227-5050
- Fax: (030)
- E-Mail: post@senbjf.berlin.de
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Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Erwachsenenbildung - Anerkennung von Einrichtungen im Land Berlin beantragen
Sie betreiben eine Einrichtung der allgemeinen Erwachsenbildung mit Sitz und Tätigkeitsbereich in Berlin, dann können Sie eine Anerkennung als Träger nach dem Erwachsenenbildungsgesetz Berlin beantragen.
Als anerkannte Einrichtung können Sie:
Als anerkannte Einrichtung können Sie:
- den Titel „Anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung in Berlin“ führen.
- eine Projektförderung im Rahmen eines Förderprogramms Erwachsenenbildung beantragen.
- an der Trägerversammlung teilnehmen und als aus der Mitte der Trägerversammlung gewählte/r Vertreter/in in den Erwachsenenbildungsbeirat berufen werden.
- Sie stellen einen Antrag auf Anerkennung als Einrichtung nach dem Erwachsenenbildungsgesetz Berlin. Mit dem Antrag auf Anerkennung müssen Sie entsprechende Nachweise über die Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen einreichen. Sie können den Antrag vollständig online ausfüllen, die erforderlichen Nachweise hochladen und elektronisch an die zuständige Stelle übermitteln.
- Die zuständige Stelle überprüft anhand Ihrer Angaben und Nachweise, ob Sie die Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllen. Sie erhalten Hinweise zum weiteren Verfahren, wie etwa über nachzureichende Unterlagen und werden über den Bearbeitungsstatus per E-Mail informiert.
- Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie von der zuständigen Stelle mit Abschluss der Prüfung auf dem Postweg einen Anerkennungsbescheid sowie eine Urkunde.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Juristische Person
Antragsberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Einrichtungen, die keine natürlichen Personen sind. Antragsberechtigt wären zum Beispiel gemeinnützige GmbHs (gGmbH), eingetragene Vereine (e.V.), Stiftungen, Anstalten oder ähnliche Einrichtungen. -
Gemeinnützigkeit
Ihre Einrichtung ist nicht auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtet, als gemeinnützige Einrichtung beim Amtsregister eingetragen und verfügt über eine aktuelle Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes. Bei einer Körperschaft, Anstalt und Stiftung öffentlichen Rechts ergibt sich die Gemeinnützigkeit aus der Rechtsform ohne dass es eines gesonderten Nachweises bedarf. -
Verwaltungssitz und Tätigkeitsbereich in Berlin
Ihre Einrichtung hat einen Sitz in Berlin und bietet ihre Bildungsangebote in Berlin an. -
Aufgabenwahrnehmung der Erwachsenenbildung außerhalb der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Ihre Einrichtung nimmt Aufgaben im Sinne des § 2 des Erwachsenenbildungsgesetzes Berlin wahr. -
Tatsächliche Bildungsangebote
Ihre Einrichtung hat in den letzten drei Jahren vor dem Jahr der Antragstellung Angebote der Erwachsenenbildung angeboten und durchgeführt sowie beabsichtigt, diese auch in Zukunft weiterhin anzubieten. -
Personalausstattung zur Organisation und Durchführung der Bildungsangebote
Ihre Einrichtung verfügt über angestelltes qualifiziertes Personal, das für die Programmentwicklung und Programmdurchführung zuständig ist.
Ausnahme: Bei ausschließlich ehrenamtlich agierende Einrichtungen muss das Personal nicht angestellt sein. -
Öffentliches Bildungsangebot
Die Bildungsangebote Ihrer Einrichtung sind öffentlich zugänglich und stehen allen Interessierten der Zielgruppe gleichermaßen offen. -
Instrumente zur Qualitätssicherung
Ihre Einrichtung verfügt über geeignete Instrumente zur Qualitätssicherung ihrer Bildungsangebote. Sofern in Ihrer Einrichtung mehr als zehn festangestellte Mitarbeitende beschäftigt sind, müssen Sie ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem eingerichtet haben und dessen Anwendung nachweisen können.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Anerkennung als Einrichtung für Erwachsenenbildung nach dem Gesetz über die Erwachsenbildung im Land Berlin
Die Anerkennung erfolgt nur auf Antrag, bitte nutzen Sie dafür die Online-Abwicklung. -
Satzung, Gesellschaftsvertrag, Errichtungsgesetz oder anderer Nachweis
Abhängig von der Rechtsform ihrer Einrichtung ist ein geeigneter Nachweis erforderlich. -
Auszug aus dem Amtsregister
Je nach Rechtsform ihrer Einrichtung sind aktuelle Auszüge aus dem Amtsregister zu erbringen. Diese können z. B. Auszüge aus dem Handels-, Vereins- oder Stiftungsregister oder ähnliche Nachweise sein. Viele Registerauszüge können Sie kostenlos online über das Registerportal der Länder abrufen (siehe „Weiterführende Informationen“) -
Nachweis über die Gemeinnützigkeit
z. B. Kopie des letzten Freistellungsbescheids ihres zuständigen Finanzamtes -
Jahresberichte/ Tätigkeitsberichte/Programmangebote
Nachweise für die letzten 3 Jahre vor dem Jahr der Antragstellung, dass Ihre Einrichtung Angebote zur Erwachsenenbildung gemacht hat und zukünftig weiterhin anbieten wird. -
Ggf. anonymisierter Stellenplan
Nachweis für die fachliche Qualifikation des Personals. Entfällt, wenn in Ihrer Einrichtung ausnahmslos ehrenamtliches Personal engagiert ist. -
Ggf. Zertifikat / Nachweis der Zertifizierung
Nachweis für Qualitätssicherung bei mehr als 10 festangestellten Beschäftigten (bspw. AZAV, LQW, ISO 9000)
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
ca. 3 Monate, sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen