Architektenliste - Ausländische Architekten/Stadtplaner registrieren
Für in Berlin tätige auswärtige Architekten und Stadtplaner ist eine Registrierung bei der Architektenkammer Berlin erforderlich. Wenn Sie ein auswärtiger Dienstleister sind, haben Sie die Möglichkeit, sich in das Verzeichnis der auswärtigen Berufsangehörigen bei der Architektenkammer Berlin eintragen zu lassen, um Ihre geschützte Berufsbezeichnung in Berlin führen zu dürfen. Das Verfahren kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden.
Verfahrensablauf
Verfahrensablauf
- Stellen Sie einen Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Architekten und Stadtplaner bei der Architektenkammer Berlin.
- Die eingereichten Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft. Bei fehlenden Informationen und Dokumenten erhalten Sie binnen vier Wochen eine Rückmeldung mit der Bitte um Nachlieferung.
- Gebühren werden vorab erhoben (Zahlungsausgleichsprüfung).
- Vollständige Antragsunterlagen werden an den Eintragungsausschuss weitergeleitet
- Bei festgestellter Erfüllung der Voraussetzungen stellt der Eintragungsausschuss eine Bestätigung aus, aus der das Recht auf Führen der Berufsbezeichnung hervorgeht.
Voraussetzungen
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Anforderungen an das Studium
Studium mit mindestens vierjährigen Regelstudienzeit, bzw. Nachweis eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer ausländischen Hochschule oder an einer sonstigen ausländischen Einrichtung -
Berufspraktika / Praktische Tätigkeit
Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit in der Fachrichtung -
Unterlagen in deutscher Übersetzung
Dem Antrag sind Unterlagen in Kopie nebst Übersetzung in deutscher Sprache durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer beizufügen
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Architekten und Stadtplaner
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Staatsangehörigkeit
Nachweis über Ihre Staatsangehörigkeit -
Nachweis der rechtmäßigen Berufsausübung im Herkunftsland / Nachweis der Berufszugehörigkeit
Bescheinigung der rechtmäßigen Berufsausübung im Herkunftsland durch die zuständige Aufsichtsbehörde im Staate der Niederlassung (z.B. Architektenkammer, Ministerium, Regierungsstelle) -
Nachweis Berufsausbildung oder sonst. Befähigungsnachweises
Hochschulabschlussurkunde (Diplom / Master) oder sonstiger Prüfungszeugnisse oder Befähigungsnachweise auf dem Gebiet der einzutragenden Fachrichtung. -
Nachweis Berufshaftpflicht
Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung zur Ausübung der Tätigkeit im Land Berlin - Identitätsnachweis
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zusätzlich bei Antragsteller aus einem Drittstaat (nicht EU/EWR/Schweiz): Vorlage einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
Bei berufsangehörigen aus einem Staat außerhalb der EU muss die Gleichwertigkeit der Hochschulausbildung durch Vorlage einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) nachgewiesen werden.
Gebühren
155,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Über den Antrag auf Eintragung entscheidet der Eintragungsausschuss innerhalb kürzester Frist, spätestens jedoch binnen drei Monaten nach Einreichung der vollständigen Unterlagen.