Härtefallfonds Energieschulden - Kostenübernahme beantragen am Standort Abteilung Soziales

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Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

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Dienstleistungsbeschreibung

Härtefallfonds Energieschulden - Kostenübernahme beantragen

Wenn Sie sich wegen der starken Preissteigerungen Ihre privaten Energiekosten nicht mehr leisten können oder sich verschulden müssten und eine Sperre droht, können Sie die Übernahme der Forderungen des Versorgungsunternehmens (Strom und Wärme) beantragen.

Sie können beim "Härtefallfonds Energieschulden" einmalig pro Versorgungsstelle eine Übernahme der Kosten für Ihren privaten Haushalt beantragen und damit eine Sperre verhindern. Bei einem erfolgreichen Antrag wird der offene Betrag direkt an das Versorgungsunternehmen ausgezahlt und so die Sperre abgewendet.

Verfahrensablauf
  1. Stellen Sie den Antrag auf Kostenübernahme aus dem "Härtefallfonds Energieschulden". Sie können den Antrag ausschließlich online stellen. Sie erhalten eine Absendebestätigung per E-Mail.
  2. Nach Absenden des vollständigen Antrags erhalten sie eine Bestätigung über die Antragsstellung mit der Sie auch zu Ihrem Versorgungsunternehmen gehen können um weitere Kosten bis zur möglichen Bewilligung zu vermeiden.
  3. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen per E-Mail Auskunft über die Entscheidung oder stellt Nachfragen.
  4. Nach Bewilligung Ihres Antrags unterrichtet das Landesamt für Gesundheit und Soziales Sie und Ihr Versorgungsunternehmen und weist die Zahlung an.
  5. Nach der Zahlung unterrichtet Ihr Versorgungsunternehmen das Landesamt über die Abwendung der Sperre und das Landesamt schließt Ihren Vorgang ab.

Rechtsbehelf
Die Leistung des Härtefallfonds Energiearmut ist eine freiwillige Leistung des Landes Berlin. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Informationen darüber wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag an den Härtefallfonds.

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Sperrandrohung bzw. Sperre im Jahr 2023 von Ihrem Versorgungsunternehmen erhalten
  • Sie erhalten keinen Bezug von Transferleistungen oder Sie erhalten nur Leistungen in Form von Darlehen
    • Transferleistungen (nach SGB II, XII) können zum Beispiel sein: Bürgergeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Oder Sie bekommen Transferleistungen, aber eine Übernahme Ihrer Energieschulden erfolgt nur als rückzahlbares Darlehen.
  • Ihr Haushaltseinkommen darf nicht größer sein als das 2,8 fache der Jahresgrenze nach § 9 Wohnungsfördergesetzt
  • Sie können Ihre Energieschulden nicht durch Ihr laufendes Einkommen decken
  • Wohnsitz in Berlin

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Kostenübernahme aus dem "Härtefallfonds Energieschulden"
    Ausschließlich online möglich
    • Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG oder PNG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
  • Personaldokument bzw. Meldebescheinigung
    zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
  • Betroffener Strom- bzw. Wärmeversorgungsvertrag
  • Sperrandrohung oder Sperrnachweis
    inklusive Nachweis über die Höhe der Ausstände
  • Ggf. Ablehnungsbescheid zur Übernahme der Forderungen aus Transferleistungen
  • Einkommensnachweis der letzten 3 Monate
    ggf. auch der Einkommensnachweis Ihrer Haushaltsmitglieder

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • 1 Woche
  • Eine kurze Bearbeitungsdauer kann nur sichergestellt werden, wenn Ihre Angaben vollständig, plausibel und eindeutig sind.

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