Bauaktenarchiv - Einsicht in Bauakten nehmen am Standort Stadtentwicklungsamt - Bauaktenarchiv

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Контакт

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Пояснення символів

Die Nutzung des vorhandenen Fahrstuhls ist nach vorheriger Ankündigung über die Wechselsprechanlage möglich.

години роботи

  • Вівторок

      9:00-12:00 Uhr
      nur nach Terminvereinbarung
  • Четвер

      9:00-12:00 Uhr
      nur nach Terminvereinbarung

Hinweise zu Öffnungszeiten

Schließzeiten des Archivs

Zu diesen Zeiten ist keine Kontaktaufnahme möglich:
01.07.2026 – 10.07.2026,
03.08.2026 – 07.08.2026,
01.09.2026 – 11.09.2026,
01.10.2026 – 09.10.2026,
02.11.2026 – 06.11.2026,
14.12.2026 – 01.01.2027.

Bis Ende 2026 werden auch keine Akteneinsichten für Forschungszwecke angeboten!

Verkehrsanbindungen

варіанти оплати

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Bauaktenarchiv - Einsicht in Bauakten nehmen

Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von
Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im
Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind. Die Akten von Bauvorhaben werden im Bauaktenarchiv aufbewahrt. Sie können in die Bauakten Einsicht nehmen, soweit datenschutzrechtliche Aspekte dem nicht entgegenstehen.

Передумови

  • Berechtigtes Interesse
    Um Einsicht in die verwahrten Bauakten zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen. Dieses haben beispielsweise:
    • Eigentümer/innen,
    • Bevollmächtigte oder
    • Hausverwaltungen

Необхідні документи

  • Grundbuchauszug
    (nicht älter als sechs Wochen)
  • Personalausweis oder Verwaltervollmacht (aktuell)
  • Vollmacht des Eigentümers für die Einsichtnahme und eine Foto- bzw. Kopiererlaubnis (ggf. eine Untervollmacht)
    nur notwendig,
    • wenn Sie nicht direkte/r Eigentümer/in sind
    • oder als Hausverwaltung
  • Kostenübernahmeerklärung
    nur notwendig,
    • wenn Sie nicht direkte/r Eigentümer/in sind
    • oder als Hausverwaltung

збори

  • 36,00 Euro: Mindestgebühr
  • ca. 25,00 Euro: pro Akte (Es handelt sich um eine Rahmengebühr.)