Bauaktenarchiv - Einsicht in Bauakten nehmen at the location Stadtentwicklungsamt - Bauaktenarchiv

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Contact

  • This facility is fully accessible to wheelchairs.
  • Handicapped parking space available.
  • An elevator fully accessible to wheelchairs is available.
  • A WC fully accessible to wheelchairs is available.
Explanation of symbols

Die Nutzung des vorhandenen Fahrstuhls ist nach vorheriger Ankündigung über die Wechselsprechanlage möglich.

Opening hours

  • Tuesday

      9:00-12:00 Uhr
      nur nach Terminvereinbarung
  • Thursday

      9:00-12:00 Uhr
      nur nach Terminvereinbarung

Hinweise zu Öffnungszeiten

Schließzeiten des Archivs

Zu diesen Zeiten ist keine Kontaktaufnahme möglich:
01.07.2026 – 10.07.2026,
03.08.2026 – 07.08.2026,
01.09.2026 – 11.09.2026,
01.10.2026 – 09.10.2026,
02.11.2026 – 06.11.2026,
14.12.2026 – 01.01.2027.

Bis Ende 2026 werden auch keine Akteneinsichten für Forschungszwecke angeboten!

Public transportation

Payment options

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Service description

Bauaktenarchiv - Einsicht in Bauakten nehmen

Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von
Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im
Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind. Die Akten von Bauvorhaben werden im Bauaktenarchiv aufbewahrt. Sie können in die Bauakten Einsicht nehmen, soweit datenschutzrechtliche Aspekte dem nicht entgegenstehen.

Prerequisites

  • Berechtigtes Interesse
    Um Einsicht in die verwahrten Bauakten zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen. Dieses haben beispielsweise:
    • Eigentümer/innen,
    • Bevollmächtigte oder
    • Hausverwaltungen

Documents required

  • Grundbuchauszug
    (nicht älter als sechs Wochen)
  • Personalausweis oder Verwaltervollmacht (aktuell)
  • Vollmacht des Eigentümers für die Einsichtnahme und eine Foto- bzw. Kopiererlaubnis (ggf. eine Untervollmacht)
    nur notwendig,
    • wenn Sie nicht direkte/r Eigentümer/in sind
    • oder als Hausverwaltung
  • Kostenübernahmeerklärung
    nur notwendig,
    • wenn Sie nicht direkte/r Eigentümer/in sind
    • oder als Hausverwaltung

Fees

  • 36,00 Euro: Mindestgebühr
  • ca. 25,00 Euro: pro Akte (Es handelt sich um eine Rahmengebühr.)