Aktuelle Sprache: uk
Bauaktenarchiv - Einsicht in Bauakten nehmen am Standort Bau- und Wohnungsaufsichtsamt Neukölln
велика карта Контакт
- Bezirksamt Neukölln
- Bau- und Wohnungsaufsichtsamt Neukölln
- Karl-Marx-Str. 83 , 12040 Berlin
- Тел.: 90239 3512
- Факс: 90239 2418
- E-Mail: bwa@bezirksamt-neukoelln.de
- Інтернет сторінка
години роботи
-
-
10:00 - 13:00
Місцевий трафік
-
Автобус
- Bus M43, 166 Rathaus Neukölln, M41 Erkstr. mit Fußweg (5 Min.)
-
Міська електричка
- S41, S42, S45, S46, S 47 Neukölln und umsteigen in die U7
-
Метро (U-Bahn)
- U 7 Rathaus Neukölln
варіанти оплати
- Barzahlung
- Girocard
Dienstleistungsbeschreibung
Bauaktenarchiv - Einsicht in Bauakten nehmen
Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von
Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im
Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind. Die Akten von Bauvorhaben werden im Bauaktenarchiv aufbewahrt. Sie können in die Bauakten Einsicht nehmen, soweit datenschutzrechtliche Aspekte dem nicht entgegenstehen.
Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im
Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind. Die Akten von Bauvorhaben werden im Bauaktenarchiv aufbewahrt. Sie können in die Bauakten Einsicht nehmen, soweit datenschutzrechtliche Aspekte dem nicht entgegenstehen.
Передумови
-
Berechtigtes Interesse
Um Einsicht in die verwahrten Bauakten zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen. Dieses haben beispielsweise:
- Eigentümer/innen,
- Bevollmächtigte oder
- Hausverwaltungen
Необхідні документи
-
Grundbuchauszug
(nicht älter als sechs Wochen) - Personalausweis oder Verwaltervollmacht (aktuell)
-
Vollmacht des Eigentümers für die Einsichtnahme und eine Foto- bzw. Kopiererlaubnis (ggf. eine Untervollmacht)
nur notwendig,
- wenn Sie nicht direkte/r Eigentümer/in sind
- oder als Hausverwaltung
-
Kostenübernahmeerklärung
nur notwendig,
- wenn Sie nicht direkte/r Eigentümer/in sind
- oder als Hausverwaltung
збори
- 36,00 Euro: Mindestgebühr
- ca. 25,00 Euro: pro Akte (Es handelt sich um eine Rahmengebühr.)