Bauaktenarchiv - Einsicht in Bauakten nehmen am Standort Bau- und Wohnungsaufsichtsamt Neukölln

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      10:00 - 13:00

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Bus M43, 166 Rathaus Neukölln, M41 Erkstr. mit Fußweg (5 Min.)
S-Bahn
  • S41, S42, S45, S46, S 47 Neukölln und umsteigen in die U7
U-Bahn
  • U 7 Rathaus Neukölln

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Bauaktenarchiv - Einsicht in Bauakten nehmen

Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von
Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im
Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind. Die Akten von Bauvorhaben werden im Bauaktenarchiv aufbewahrt. Sie können in die Bauakten Einsicht nehmen, soweit datenschutzrechtliche Aspekte dem nicht entgegenstehen.

Voraussetzungen

  • Berechtigtes Interesse
    Um Einsicht in die verwahrten Bauakten zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen. Dieses haben beispielsweise:
    • Eigentümer/innen,
    • Bevollmächtigte oder
    • Hausverwaltungen

Erforderliche Unterlagen

  • Grundbuchauszug
    (nicht älter als sechs Wochen)
  • Personalausweis oder Verwaltervollmacht (aktuell)
  • Vollmacht des Eigentümers für die Einsichtnahme und eine Foto- bzw. Kopiererlaubnis (ggf. eine Untervollmacht)
    nur notwendig,
    • wenn Sie nicht direkte/r Eigentümer/in sind
    • oder als Hausverwaltung
  • Kostenübernahmeerklärung
    nur notwendig,
    • wenn Sie nicht direkte/r Eigentümer/in sind
    • oder als Hausverwaltung

Gebühren

  • 36,00 Euro: Mindestgebühr
  • ca. 25,00 Euro: pro Akte (Es handelt sich um eine Rahmengebühr.)

Chat

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