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Baulastenverzeichnis - Auskunft beantragen в месте Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht
большая карта Контакт
- Bezirksamt Mitte
- Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht
- Müllerstraße 146 , 13353 Berlin
- Тел.: (030) 9018-45754
- Факс: (030) 9018-45773
- E-Mail: bauaufsicht@ba-mitte.berlin.de
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Время работы
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09.00-12.00 Uhr (telefonische Sprechzeiten)
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Четверг
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09.00-12.00 Uhr (telefonische Sprechzeiten)
Hinweise zu Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um telefonische Sprechzeiten handelt.
Eine Terminvergabe erfolgt nur telefonisch.
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Транспорт
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U-Bahn
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U Leopoldplatz
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U Leopoldplatz
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Rathaus Wedding
- 120
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U Leopoldplatz
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Rathaus Wedding
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Tram
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- 50
- M13
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U Seestr.
Варианты оплаты
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Baulastenverzeichnis - Auskunft beantragen
Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde kann ein Grundstückseigentümer oder eine Grundstückseigentümerin öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein oder ihr Grundstück betreffenden Tun oder Unterlassen abgeben: z. B. Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen.
Требования
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Berechtigtes Interesse
Um Einsicht in das Baulastenverzeichnis zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen. Dieses haben beispielsweise:
- Grundstückseigentümer/innen
- Kaufinteressenten
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (unterschrieben)
Stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag per Post, Fax oder eingescannt per E-Mail, jeweils mit eigenhändiger Unterschrift des Antragstellers oder der Antragstellerin. -
Angaben zum Grundstück
Straße, Hausnummer, ggf. Grundbuchblattnummer, Flur, Flurstück -
Nachweis des berechtigten Interesses
Bitte weisen Sie das berechtigte Interesse an der Auskunft hinreichend nach.
Гонорары
- 17,00 Euro: Negativ-Bescheinigung je Grundstück
- 29,00 Euro: Abschriften vorhandener Baulasten (auch Fotokopien) je Grundstück
Законодательная база
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur in dem örtlich zuständigen Bezirksamt, in welchem sich das jeweils betreffende Grundstück befindet, in Anspruch genommen werden.