Baulastenverzeichnis - Auskunft beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Bau- und Wohnungsaufsicht

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Контакт

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Пояснення символів

Barrierefreier Zugang über Böttcherstraße 4 (Hof)

години роботи

  • Вівторок

      09:00 - 12:00 Uhr (nur telefonisch)
  • Четвер

      14:00 - 18:00 Uhr (nur telefonisch)

Verkehrsanbindungen

варіанти оплати

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Baulastenverzeichnis - Auskunft beantragen

Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde kann ein Grundstückseigentümer oder eine Grundstückseigentümerin öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein oder ihr Grundstück betreffenden Tun oder Unterlassen abgeben: z. B. Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen.

Передумови

  • Berechtigtes Interesse
    Um Einsicht in das Baulastenverzeichnis zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen. Dieses haben beispielsweise:
    • Grundstückseigentümer/innen
    • Kaufinteressenten

Необхідні документи

  • Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (unterschrieben)
    Stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag per Post, Fax oder eingescannt per E-Mail, jeweils mit eigenhändiger Unterschrift des Antragstellers oder der Antragstellerin.
  • Angaben zum Grundstück
    Straße, Hausnummer, ggf. Grundbuchblattnummer, Flur, Flurstück
  • Nachweis des berechtigten Interesses
    Bitte weisen Sie das berechtigte Interesse an der Auskunft hinreichend nach.

збори

  • 17,00 Euro: Negativ-Bescheinigung je Grundstück
  • 29,00 Euro: Abschriften vorhandener Baulasten (auch Fotokopien) je Grundstück

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann nur in dem örtlich zuständigen Bezirksamt, in welchem sich das jeweils betreffende Grundstück befindet, in Anspruch genommen werden.