Baulastenverzeichnis - Auskunft beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt Spandau

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Kontakt

  • Bezirksamt Spandau
  • Stadtentwicklungsamt Spandau
  • Carl-Schurz-Straße 2/6 13597 Berlin
  • Ansprechpartner

  • Bau- und Wohnungsaufsicht
  • Tel.: (030) 90279-2580
  • Fax: (030) 90279-2088
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

  • Ein barrierefreier Zugang ist über den Eingang Carl-Schurz-Straße, Stabholzgarten und Am Wall möglich.
  • Parkplätze für Menschen mit Behinderung in der Umgebung des Gebäudes vorhanden.
  • Rollstuhlgerechter Aufzug nur bis zum 3. Obergeschoss.

Hinweise zu Öffnungszeiten

Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht (Bauaktenarchiv)
Bitte beachten Sie, dass eine Akteneinsicht nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter (030) 90279- 3648 / -2582 erfolgen kann.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Baulastenverzeichnis - Auskunft beantragen

Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde kann ein Grundstückseigentümer oder eine Grundstückseigentümerin öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein oder ihr Grundstück betreffenden Tun oder Unterlassen abgeben: z. B. Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen.

Voraussetzungen

  • Berechtigtes Interesse
    Um Einsicht in das Baulastenverzeichnis zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen. Dieses haben beispielsweise:
    • Grundstückseigentümer/innen
    • Kaufinteressenten

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (unterschrieben)
    Stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag per Post, Fax oder eingescannt per E-Mail, jeweils mit eigenhändiger Unterschrift des Antragstellers oder der Antragstellerin.
  • Angaben zum Grundstück
    Straße, Hausnummer, ggf. Grundbuchblattnummer, Flur, Flurstück
  • Nachweis des berechtigten Interesses
    Bitte weisen Sie das berechtigte Interesse an der Auskunft hinreichend nach.

Gebühren

  • 17,00 Euro: Negativ-Bescheinigung je Grundstück
  • 29,00 Euro: Abschriften vorhandener Baulasten (auch Fotokopien) je Grundstück

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann nur in dem örtlich zuständigen Bezirksamt, in welchem sich das jeweils betreffende Grundstück befindet, in Anspruch genommen werden.