Baulastenverzeichnis - Auskunft beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt Spandau
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Stadtentwicklungsamt Spandau
- Carl-Schurz-Straße 2/6 , 13597 Berlin
- Bau- und Wohnungsaufsicht
- Tel.: (030) 90279-2580
- Fax: (030) 90279-2088
-
E-Mail: bauaufsicht@ba-spandau.berlin.de
Diese E-Mailadresse ist für den Empfang signierter E-Mails geeignet. (Weitere Hinweise)
Ansprechpartner
- Ein barrierefreier Zugang ist über den Eingang Carl-Schurz-Straße, Stabholzgarten und Am Wall möglich.
- Parkplätze für Menschen mit Behinderung in der Umgebung des Gebäudes vorhanden.
- Rollstuhlgerechter Aufzug nur bis zum 3. Obergeschoss.
Öffnungszeiten
-
-
Dienstag
- 09:00-13:00 Uhr: Offene Sprechstunde Fachbereich Stadtplanung
- 09:00-13:00 Uhr: Offene Sprechstunde Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht
-
Mittwoch
-
Donnerstag
-
Freitag
Hinweise zu Öffnungszeiten
Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht (Bauaktenarchiv)
Bitte beachten Sie, dass eine Akteneinsicht nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter (030) 90279- 3648 / -2582 erfolgen kann.
Bitte beachten Sie, dass eine Akteneinsicht nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter (030) 90279- 3648 / -2582 erfolgen kann.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
-
S Spandau Bhf
- S3
- S9
-
S Stresow
- S3
- S9
-
S Spandau Bhf
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U-Bahn
-
Bus
-
S+U Rathaus Spandau
- 638
- 130
- 135
- 237
- M32
- M49
- 134
- M45
- N34
- N30
- X34
- M36
- 137
- M37
- X37
- X36
- 337
- RE8
- RB10
- 671
- 136
- N7
- X33
-
S Spandau Bhf
- RB21
-
Berlin, Brunsbütteler Damm/Ruhlebener Str.
- M32
- X37
- X36
- M45
- 638
- 134
- 135
- 137
- M37
- M49
- N34
- X34
- M36
-
Breite Str./Markt
- 130
-
Berlin, Moritzstr.
- 671
- 134
- 136
- 137
- M37
- M45
- N7
- M36
- 337
-
S+U Rathaus Spandau
-
Regionalbahn
-
S Spandau Bhf
- RE6
- RE4
- RE2
- RB14
- RB10
- RE8
- RB21
-
S Spandau Bhf
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Baulastenverzeichnis - Auskunft beantragen
Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde kann ein Grundstückseigentümer oder eine Grundstückseigentümerin öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein oder ihr Grundstück betreffenden Tun oder Unterlassen abgeben: z. B. Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen.
Voraussetzungen
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Berechtigtes Interesse
Um Einsicht in das Baulastenverzeichnis zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen. Dieses haben beispielsweise:
- Grundstückseigentümer/innen
- Kaufinteressenten
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (unterschrieben)
Stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag per Post, Fax oder eingescannt per E-Mail, jeweils mit eigenhändiger Unterschrift des Antragstellers oder der Antragstellerin. -
Angaben zum Grundstück
Straße, Hausnummer, ggf. Grundbuchblattnummer, Flur, Flurstück -
Nachweis des berechtigten Interesses
Bitte weisen Sie das berechtigte Interesse an der Auskunft hinreichend nach.
Gebühren
- 17,00 Euro: Negativ-Bescheinigung je Grundstück
- 29,00 Euro: Abschriften vorhandener Baulasten (auch Fotokopien) je Grundstück
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur in dem örtlich zuständigen Bezirksamt, in welchem sich das jeweils betreffende Grundstück befindet, in Anspruch genommen werden.