Baulastenverzeichnis - Auskunft beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt Steglitz-Zehlendorf
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Stadtentwicklungsamt Steglitz-Zehlendorf
- Kirchstraße 1/3 , 14163 Berlin
- Bau- und Wohnungsaufsichtsamt
- Tel.: -
- Fax: (030) 90299-6445
-
E-Mail: bauaufsicht@ba-sz.berlin.de
Diese E-Mailadresse ist für den Empfang signierter E-Mails geeignet. (Weitere Hinweise)
Ansprechpartner
- Der barrierefreie Eingang befindet sich in der Kirchstraße 3, auf der rechten Seite.
- Den Besuchern, die mit ihren eigenen Pkw vor Ort sind, steht hinter dem Rathaus (Einfahrt über die Martin-Buber-Straße) ein gebührenpflichtiger Parkplatz zur Verfügung, dessen Benutzung in den ersten 30 Minuten kostenlos ist.
Öffnungszeiten
-
- 09:00-12:00 Uhr: Sprechzeit Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht
- 09:00-12:00 Uhr: Sprechzeit Fachbereich Unteren Denkmalschutzbehörde
- 09:00-12:00 Uhr: Sprechzeit Fachbereich Vermessung und Kataster
-
Donnerstag
-
ganztags: Sprechzeit Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht (nur nach vorheriger Terminabstimmung)
Hinweise zu Öffnungszeiten
Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht (Bauaktenarchiv)
Bitte beachten Sie, dass eine Akteneinsicht nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen kann. Terminanfragen können zur Zeit ausschließlich über die E-Mailadresse akteneinsicht-bwa@ba-sz.berlin.de entgegengenommen werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Akteneinsicht nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen kann. Terminanfragen können zur Zeit ausschließlich über die E-Mailadresse akteneinsicht-bwa@ba-sz.berlin.de entgegengenommen werden.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Zehlendorf
- S1
-
S Zehlendorf
-
Bus
-
Rathaus Zehlendorf
- 112
- 118
- N10
- X10
- N18
-
Zehlendorf Eiche
- 101
- 112
- 115
- 285
- N10
- N84
- X10
- 623
- N12
- 118
- M48
- X11
- N18
-
S Zehlendorf
- 101
- 115
- N10
- 623
- N12
- 112
- 285
- N84
- X10
-
Zehlendorf Eiche [112 Telt. Damm 5]
- 101
- 112
- N84
- 623
- N12
-
Berlin, Fischerhüttenstr.
- 112
- M48
- N18
- X11
-
Rathaus Zehlendorf
Hinweise zur Anschrift des Standorts
- Der Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht befindet sich im Bauteil E, in der 1. und 2. Etage.
- Der Fachbereich Vermessung und Kataster befindet sich im Bauteil E, im 4. und 5. Obergeschoss.
- Der Fachbereich Untere Denkmalschutzbehörde befindet sich im Bauteil E, im 2. Obergeschoss.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Baulastenverzeichnis - Auskunft beantragen
Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde kann ein Grundstückseigentümer oder eine Grundstückseigentümerin öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein oder ihr Grundstück betreffenden Tun oder Unterlassen abgeben: z. B. Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen.
Voraussetzungen
-
Berechtigtes Interesse
Um Einsicht in das Baulastenverzeichnis zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen. Dieses haben beispielsweise:
- Grundstückseigentümer/innen
- Kaufinteressenten
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (unterschrieben)
Stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag per Post, Fax oder eingescannt per E-Mail, jeweils mit eigenhändiger Unterschrift des Antragstellers oder der Antragstellerin. -
Angaben zum Grundstück
Straße, Hausnummer, ggf. Grundbuchblattnummer, Flur, Flurstück -
Nachweis des berechtigten Interesses
Bitte weisen Sie das berechtigte Interesse an der Auskunft hinreichend nach.
Gebühren
- 17,00 Euro: Negativ-Bescheinigung je Grundstück
- 29,00 Euro: Abschriften vorhandener Baulasten (auch Fotokopien) je Grundstück
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur in dem örtlich zuständigen Bezirksamt, in welchem sich das jeweils betreffende Grundstück befindet, in Anspruch genommen werden.