Baulastenverzeichnis - Auskunft beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt Steglitz-Zehlendorf

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Kontakt

  • Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
  • Stadtentwicklungsamt Steglitz-Zehlendorf
  • Kirchstraße 1/3 14163 Berlin
  • Ansprechpartner

  • Bau- und Wohnungsaufsichtsamt
  • Tel.: -
  • Fax: (030) 90299-6445
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

  • Der barrierefreie Eingang befindet sich in der Kirchstraße 3, auf der rechten Seite.
  • Den Besuchern, die mit ihren eigenen Pkw vor Ort sind, steht hinter dem Rathaus (Einfahrt über die Martin-Buber-Straße) ein gebührenpflichtiger Parkplatz zur Verfügung, dessen Benutzung in den ersten 30 Minuten kostenlos ist.

Öffnungszeiten

Hinweise zu Öffnungszeiten

Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht (Bauaktenarchiv)
Bitte beachten Sie, dass eine Akteneinsicht nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen kann. Terminanfragen können zur Zeit ausschließlich über die E-Mailadresse akteneinsicht-bwa@ba-sz.berlin.de entgegengenommen werden.

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

  • Der Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht befindet sich im Bauteil E, in der 1. und 2. Etage.
  • Der Fachbereich Vermessung und Kataster befindet sich im Bauteil E, im 4. und 5. Obergeschoss.
  • Der Fachbereich Untere Denkmalschutzbehörde befindet sich im Bauteil E, im 2. Obergeschoss.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Baulastenverzeichnis - Auskunft beantragen

Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde kann ein Grundstückseigentümer oder eine Grundstückseigentümerin öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein oder ihr Grundstück betreffenden Tun oder Unterlassen abgeben: z. B. Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen.

Voraussetzungen

  • Berechtigtes Interesse
    Um Einsicht in das Baulastenverzeichnis zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen. Dieses haben beispielsweise:
    • Grundstückseigentümer/innen
    • Kaufinteressenten

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (unterschrieben)
    Stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag per Post, Fax oder eingescannt per E-Mail, jeweils mit eigenhändiger Unterschrift des Antragstellers oder der Antragstellerin.
  • Angaben zum Grundstück
    Straße, Hausnummer, ggf. Grundbuchblattnummer, Flur, Flurstück
  • Nachweis des berechtigten Interesses
    Bitte weisen Sie das berechtigte Interesse an der Auskunft hinreichend nach.

Gebühren

  • 17,00 Euro: Negativ-Bescheinigung je Grundstück
  • 29,00 Euro: Abschriften vorhandener Baulasten (auch Fotokopien) je Grundstück

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann nur in dem örtlich zuständigen Bezirksamt, in welchem sich das jeweils betreffende Grundstück befindet, in Anspruch genommen werden.