Melderegister - Berichtigung von Daten beantragen am Standort Ausbildungsbürgeramt (Alt-Hohenschönhausen) Sondertermine 1
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Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Ausbildungsbürgeramt (Alt-Hohenschönhausen) Sondertermine 1
- Große-Leege-Str. 103 , 13055 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: 90287154
- E-Mail: post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de
Öffnungszeiten
-
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07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
-
07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Mittwoch
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07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Donnerstag
-
07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
Geschlossen
bzw. nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Sonderregelung bis 23.02.2023
Donnerstag
10:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag
10:00 - 18:00 Uhr
Verkehrsanbindungen
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Melderegister - Berichtigung von Daten beantragen
Die Meldebehörde ist verpflichtet, auf Antrag oder von Amts wegen, die im Melderegister gespeicherten Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen, sofern der Anlass dafür gegeben ist.
Verfahrensablauf
1. Beantragen Sie die Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer Daten, wenn Sie festellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet.
2. Die Meldebehörde prüft Ihren Antrag und berichtigt oder vervollständigt Ihre Daten. Über das Ergebnis der Prüfung Ihres Berichtigungsantrages werden Sie informiert.
3. Die Meldebehörde unterrichtet auch diejenigen öffentlichen Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz die unrichtigen oder unvollständigen Daten übermittelt worden sind.
Verfahrensablauf
1. Beantragen Sie die Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer Daten, wenn Sie festellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet.
2. Die Meldebehörde prüft Ihren Antrag und berichtigt oder vervollständigt Ihre Daten. Über das Ergebnis der Prüfung Ihres Berichtigungsantrages werden Sie informiert.
3. Die Meldebehörde unterrichtet auch diejenigen öffentlichen Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz die unrichtigen oder unvollständigen Daten übermittelt worden sind.
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Voraussetzungen
-
Ihre Daten im Melderegister sind unrichtig oder unvollständig
Sie können nur die Daten berichtigen lassen, die Sie selbst betreffen. Für andere Personen können Sie den Antrag nicht stellen. - Der Meldebehörde müssen die richtigen Daten bekannt sein oder bekannt gegeben werden.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Berichtigung von Daten im Melderegister
Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag. -
Dokumente, aus denen sich die richtigen Daten ergeben
Um nachzuweisen, dass die verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sind, müssen gegebenenfalls Dokumente vorgelegt werden, aus denen sich die richtigen Daten ergeben. -
Identitätsnachweis
Ggf. ist die Vorlage eines Identitätsnachweises im Einzelfall erforderlich: Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass für deutsche Staatsangehörige oder Nationalpass oder Passersatzpapiere oder Reisepass für ausländische Staatsangehörige.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit kann, abhängig vom Umfang der Berichtigung, wenige Tage bis einige Wochen betragen.