Parkausweis für Bewohner ersetzen am Standort Flüchtlingsbürgeramt Rathaus Tiergarten
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Flüchtlingsbürgeramt Rathaus Tiergarten
- Mathilde-Jacob-Platz 1 , 10551 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 9018-34520
- E-Mail: buergeramt@ba-mitte.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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08:00-15:00 Uhr
-
Dienstag
-
08:00-15:00 Uhr
-
Mittwoch
-
07:00-14:00 Uhr
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Donnerstag
-
11:00-18:00 Uhr
-
Freitag
-
07:00-14:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Wegen des derzeit hohen Besucheraufkommens kann es während der Öffnungszeiten vorübergehend zu Serviceeinschränkungen für Spontankunden kommen!
Hinweis für Terminkunden
Bitte beachten Sie!
Für Anliegen im Bürgeramt ist ein Termin im Flüchtlingsbürgeramt zu buchen. Dieser kann ausschließlich vor Ort am Infotresen (Raum 43) oder telefonisch unter der Service-Nr. 115 (Bürgertelefon) gebucht werden.
Eine Terminbuchung über das Internet ist nicht möglich!
Für Anliegen im Bürgeramt ist ein Termin im Flüchtlingsbürgeramt zu buchen. Dieser kann ausschließlich vor Ort am Infotresen (Raum 43) oder telefonisch unter der Service-Nr. 115 (Bürgertelefon) gebucht werden.
Eine Terminbuchung über das Internet ist nicht möglich!
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Bellevue
- S3
- S5
- S7
- S9
-
S Beusselstr.
- S46
- S41
- S42
-
S+U Westhafen
- S46
- S41
- S42
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S Bellevue
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U-Bahn
-
U Turmstr.
- U9
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U Birkenstr.
- U9
-
U Hansaplatz
- U9
-
U Turmstr.
-
Bus
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Rathaus Tiergarten
- 101
- 123
- M27
-
Alt-Moabit/Rathaus Tiergarten
- 245
-
U Turmstr.
- 101
- 123
- 187
- 245
- M27
- N9
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Rathaus Tiergarten
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Tram
-
U Turmstr.
- M10
-
Lübecker Str.
- M10
-
Kriminalgericht Moabit
- M10
-
U Turmstr.
Sonstige Hinweise zum Standort
Bitte beachten Sie:Das Flüchtlingsbürgeramt des Bezirksamtes Mitte von Berlin übernimmt die Meldeangelegenheiten soweit sie von den Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge in Berlin übermittelt werden.
Mit dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten wurde folgende Zuständigkeitsregelung vereinbart:
Flüchtlingsbürgeramt in Mitte
Rathaus Tiergarten
Mathilde-Jacob-Platz 1
10551 Berlin
- zuständig für die Unterbringungseinrichtungen in den Bezirken:
Flüchtlingsbürgeramt in Charlottenburg-Wilmersdorf
Bürgeramt Hohenzollerndamm
Hohenzollerndamm 177
10713 Berlin
- zuständig für die Unterbringungseinrichtungen in den Bezirken:
Die örtliche Zuständigkeit der Flüchtlingsbürgerämter bleibt während des gesamten Asylantragsverfahrens erhalten.
Sie bleibt auch erhalten bei den sogenannten Statusgewandelten, das bedeutet,
- wenn der Asylantrag abgelehnt wurde,
- eine Abschiebung oder Ausreise aber nicht möglich ist und eine Duldung erteilt wurde.
Die Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge in Berlin vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten wurden in Kenntnis gesetzt.
Soweit sich Betroffene sachkundig machen möchten, kann dies unter der Tel.-Nr. 9018 34512 (diese Nummer ist nicht für eine Terminbuchung geeignet) oder per E Mail unter fluechtlingsbuergeramt@ba-mitte.berlin.de erfolgen.
Für weitere Informationen zu den Anmelderegelungen für Geflüchtete Menschen aus der Ukraine nutzen Sie bitte folgenden Link: Anmelderegelungen
Darüber hinaus bietet das Flüchtlingsbürgeramt für weitere integrationsfördernde Angelegenheiten besondere Beratungs- und Unterstützungsangebote an. Hierfür bietet der Integrationsbeauftragte in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Lotsenprojekts „die Brücke“ vor Ort entsprechende Hilfe an.
- An diesem Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/ Passfotos vorhanden. Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos. Für die Erstellung biometrischer Passfotos von Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr empfehlen wir Ihnen, die Bilder bei einem zertifizierten Fotografen anfertigen zu lassen.
- Aktuell ist aus technischen Gründen bei der Beantragung von Führerscheinen leider keine Aufnahme an den Fotogeräten möglich. Bitte bringen Sie ein Papierfoto mit.
- Am Standort kann nur bargeldlos, mit allen gängigen Kredit- und Debitkarten und auch mit Smart-Phone und -Watch bezahlt werden.
- Es ist kein Fotokopierer vorhanden.
Auf den Internetseiten des Integrationsbüros erhalten Sie weiterführende Informationen.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Parkausweis für Bewohner ersetzen
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Ersatzausstellung eines Bewohnerparkausweises. Das können Sie online erledigen, hilfsweise schriftlich per Post oder, in Ausnahmefällen, persönlich vor Ort in den bezirklichen Bürgerämtern der Parkzone.
2. Zahlen Sie die Gebühr direkt im Online-Antrag. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, erhalten Sie einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung.
3. Die Behörde prüft Ihren Antrag. Den Parkausweis erhalten Sie anschließend per Post.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Verlust oder Beschädigung des bisher gültigen Bewohnerparkausweises
Sie haben Ihren gültigen Bewohnerparkausweis verloren oder beschädigt. - Sie sind weiterhin Bewohner/in einer Parkraumbewirtschaftungszone
-
Sie sind weiterhin Zulassungsinhaber/in eines zugelassenen Fahrzeuges oder dürfen es nachweislich dauerhaft nutzen
Das gilt auch für Mietwagen. -
Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
Zahlen Sie elektronisch direkt im Online-Verfahren per Kreditkarte (Visa, Mastercard).
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Ersatzausstellung eines Bewohnerparkausweises
Sie können den Antrag online stellen, hilfsweise schriftlich per Post oder, in Ausnahmefällen, persönlich vor Ort in den bezirklichen Bürgerämtern der Parkzone.
- Bei Online-Antragstellung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, PNG, GIF oder BMP bereit. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
- Bei schriftlicher Antragstellung per Post: Die Unterschrift auf dem Antrag ist zwingend notwendig! Bitte keine Geldbeträge oder Verrechnungsschecks mitsenden. Sie erhalten einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung.
- Bei persönlicher Antragstellung vor Ort: Die Unterschrift auf dem Antrag ist zwingend notwendig! Vor Ort ist derzeit nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Abstimmung mit den Bezirken eine Terminvergabe möglich. Bringen Sie dann zum Termin das vorab ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular mit.
- Parkausweisnummer
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Zulassungsbescheinigung Teil 1 (in Kopie)
Eine Kopie der komplett aufgeklappten Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 („Fahrzeugschein“) ist notwendig. Name und Anschrift der Zulassungsinhaberin oder des Zulassungsinhabers, Fahrzeugart, die technisch zulässige Gesamtmasse sowie das amtliche Kennzeichen des Kraftfahrzeugs müssen daraus hervorgehen. -
Bei schriftlicher Antragstellung oder vor Ort: Identitätsnachweis (in Kopie)
- Die Kopie beider Seiten des Personalausweises dient als Nachweis der Meldeadresse.
- Sofern als Identitätsnachweis ein Reisepass verwendet wird oder wenn der tatsächliche Wohnort nicht im Personalausweis eingetragen ist (z.B. bei einer Nebenwohnung), bitte zusätzlich zur Kopie des Personaldokumentes das Einverständnis zur behördlichen Einsichtnahme in das Melderegister oder alternativ eine aktuelle Meldebescheinigung einreichen bzw. mitbringen.
-
Nachweis des Verlustes oder einer Beschädigung
Der Verlust oder die Beschädigung muss möglichst durch Belege und/oder schriftliche Bestätigung glaubhaft gemacht werden z. B. durch die Bestätigung über die Verlustmeldung der Polizei bzw. einer anderen Verlusterklärung. -
Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht
Nur wenn Sie jemanden beauftragen, einen Bewohnerparkausweis in Ihrem Namen zu beantragen und entgegenzunehmen, brauchen Sie eine schriftliche Vollmacht. -
Hinweis zum Datenschutz
Alle anderen nicht relevanten Daten wie beispielsweise Größe, Augenfarbe, Passbild, Zugangsnummer, weitere Angaben zum Kraftfahrzeug etc. können im Sinne des Berliner Datenschutzgesetzes unkenntlich gemacht werden.
Formulare
- Antrag auf Ersatzausstellung eines Bewohnerparkausweises (Charlottenburg-Wilmersdorf)
- Antrag auf Ersatzausstellung eines Bewohnerparkausweises (Friedrichshain-Kreuzberg)
- Antrag auf Ersatzausstellung eines Bewohnerparkausweises (Mitte)
- Antrag auf Ersatzausstellung eines Bewohnerparkausweises (Pankow)
- Antrag auf Ersatzausstellung eines Bewohnerparkausweises (Spandau)
- Antrag auf Ersatzausstellung eines Bewohnerparkausweises (Steglitz-Zehlendorf)
- Antrag auf Ersatzausstellung eines Bewohnerparkausweises (Tempelhof-Schöneberg)
- Antrag auf Ersatzausstellung eines Bewohnerparkausweises (Neukölln)
Gebühren
10,20 Euro: Für die Ersatzausstellung (durch Neuausstellung) eines Bewohnerparkausweises
Bei schriftlicher Beantragung erhalten Sie den Parkausweis und einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung. An einigen Standorten ist nur eine Zahlung vor Ort möglich.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
bis zu 4 Wochen
Bei unvollständiger Abgabe der benötigten Unterlagen, kommt es zur Verzögerung der Bearbeitungszeit.
Weiterführende Informationen
- Karte zur Parkraumbewirtschaftung und zu Parkzonen (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen)
- Parkausweis für Handwerker beantragen (Handwerkerparkausweis) (Dienstleistung)
- Parkausweis für Gäste beantragen (Gästevignette) (Dienstleistung)
- Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen (Dienstleistung)
Hinweise zur Zuständigkeit
Beantragen Sie den Bewohnerparkausweis in dem Bezirk, in dem die Parkraumbewirtschaftungszone liegt.
Ausnahme: Zuständig für die gesamte Flottwellstraße ist das Bezirksamt Mitte.
die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf und Treptow-Köpenick.