Parkausweis für Bewohner ersetzen am Standort Bürgeramt Wedding

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Der barrierefreie Zugang zum Bürgeramt und dem WC ist nur innerhalb der Öffnungszeiten des Finanzamtes möglich.

Das Finanzamt hat nur zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Dienstag und Mittwoch 08.00 - 14.00 Uhr
  • Donnerstag 12.00 - 18.00 Uhr

Der Behindertenparkplatz befindet sich auf der Rückseite des Finanzamtes Wedding, Osloer Str. 37 und ist nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Pförtner erreichbar (geschlossene Parkplatzschranke).

Öffnungszeiten

  • Montag

      08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      07.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      10.30-18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      07.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Es können höchstens 3 Dienstleistungen pro Termin bearbeitet werden, da es sonst zu Zeitverzögerungen im gesamten Terminablauf führt.

Um Ihr Anliegen zu bearbeiten, bitten wir Sie, einen Termin zu buchen und dabei möglichst alle Ihre Anliegen anzugeben.

Terminbuchungen sind über das Internet (Terminbuchungen berlinweit) und telefonisch über die Servicenummer 115 möglich.

Wir bitten unsere Kunden mit Termin, rechtzeitig zu erscheinen. Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können im Warteraum Platz nehmen.

Sollten Sie Ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen abzusagen.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • 125, 128, 150, 255 bis Osloer Straße
Tram
  • M1, 50 bis U Osloer Straße
U-Bahn
  • U Osloer Straße U8, U9

Sonstige Hinweise zum Standort

An diesem Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/ Passfotos vorhanden. Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos. Lassen Sie das digitale und biometrische Foto für Babys und Kleinkindern unter 6 Jahren bereits vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleistenden anfertigen. Das Bürgeramt kann das Foto aus der Cloud abrufen. Eine Übersicht über teilnehmende Fotodienstleistende finden Sie unter der Website www.alfo-passbild.com

Aktuell ist aus technischen Gründen bei der Beantragung von Führerscheinen leider keine Aufnahme an den Fotogeräten möglich. Bitte bringen Sie ein Papierfoto mit.

Am Standort kann nur bargeldlos, mit allen gängigen Kredit- und Debitkarten und auch mit Smart-Phone und -Watch bezahlt werden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Parkausweis für Bewohner ersetzen

Sie können Ihren derzeit gültigen Bewohnerparkausweis ersetzen lassen, wenn er Ihnen verloren gegangen oder beschädigt worden ist. Die Gültigkeitsdauer Ihres Bewohnerparkausweises verändert sich nicht.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Ersatzausstellung eines Bewohnerparkausweises. Das können Sie online erledigen, hilfsweise schriftlich per Post oder, in Ausnahmefällen, persönlich vor Ort in den bezirklichen Bürgerämtern der Parkzone.

2. Zahlen Sie die Gebühr direkt im Online-Antrag. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, erhalten Sie einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung.

3. Die Behörde prüft Ihren Antrag. Den Parkausweis erhalten Sie anschließend per Post.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Verlust oder Beschädigung des bisher gültigen Bewohnerparkausweises
    Sie haben Ihren gültigen Bewohnerparkausweis verloren oder beschädigt.
  • Sie sind weiterhin Bewohner/in einer Parkraumbewirtschaftungszone
  • Sie sind weiterhin Zulassungsinhaber/in eines zugelassenen Fahrzeuges oder dürfen es nachweislich dauerhaft nutzen
    Das gilt auch für Mietwagen.
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
    Zahlen Sie elektronisch direkt im Online-Verfahren per Kreditkarte (Visa, Mastercard).

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ersatzausstellung eines Bewohnerparkausweises
    Sie können den Antrag online stellen, hilfsweise schriftlich per Post oder, in Ausnahmefällen, persönlich vor Ort in den bezirklichen Bürgerämtern der Parkzone.

    • Bei Online-Antragstellung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, PNG, GIF oder BMP bereit. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
    • Bei schriftlicher Antragstellung per Post: Die Unterschrift auf dem Antrag ist zwingend notwendig! Bitte keine Geldbeträge oder Verrechnungsschecks mitsenden. Sie erhalten einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung.
    • Bei persönlicher Antragstellung vor Ort: Die Unterschrift auf dem Antrag ist zwingend notwendig! Vor Ort ist derzeit nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Abstimmung mit den Bezirken eine Terminvergabe möglich. Bringen Sie dann zum Termin das vorab ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular mit.
  • Parkausweisnummer
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (in Kopie)
    Eine Kopie der komplett aufgeklappten Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 („Fahrzeugschein“) ist notwendig. Name und Anschrift der Zulassungsinhaberin oder des Zulassungsinhabers, Fahrzeugart, die technisch zulässige Gesamtmasse sowie das amtliche Kennzeichen des Kraftfahrzeugs müssen daraus hervorgehen.
  • Bei schriftlicher Antragstellung oder vor Ort: Identitätsnachweis (in Kopie)
    • Die Kopie beider Seiten des Personalausweises dient als Nachweis der Meldeadresse.
    • Sofern als Identitätsnachweis ein Reisepass verwendet wird oder wenn der tatsächliche Wohnort nicht im Personalausweis eingetragen ist (z.B. bei einer Nebenwohnung), bitte zusätzlich zur Kopie des Personaldokumentes das Einverständnis zur behördlichen Einsichtnahme in das Melderegister oder alternativ eine aktuelle Meldebescheinigung einreichen bzw. mitbringen.
  • Nachweis des Verlustes oder einer Beschädigung
    Der Verlust oder die Beschädigung muss möglichst durch Belege und/oder schriftliche Bestätigung glaubhaft gemacht werden z. B. durch die Bestätigung über die Verlustmeldung der Polizei bzw. einer anderen Verlusterklärung.
  • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht
    Nur wenn Sie jemanden beauftragen, einen Bewohnerparkausweis in Ihrem Namen zu beantragen und entgegenzunehmen, brauchen Sie eine schriftliche Vollmacht.
  • Hinweis zum Datenschutz
    Alle anderen nicht relevanten Daten wie beispielsweise Größe, Augenfarbe, Passbild, Zugangsnummer, weitere Angaben zum Kraftfahrzeug etc. können im Sinne des Berliner Datenschutzgesetzes unkenntlich gemacht werden.

Gebühren

10,20 Euro: Für die Ersatzausstellung (durch Neuausstellung) eines Bewohnerparkausweises

Bei schriftlicher Beantragung erhalten Sie den Parkausweis und einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung. An einigen Standorten ist nur eine Zahlung vor Ort möglich.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

bis zu 4 Wochen
Bei unvollständiger Abgabe der benötigten Unterlagen, kommt es zur Verzögerung der Bearbeitungszeit.

Hinweise zur Zuständigkeit

Beantragen Sie den Bewohnerparkausweis in dem Bezirk, in dem die Parkraumbewirtschaftungszone liegt.

Ausnahme: Zuständig für die gesamte Flottwellstraße ist das Bezirksamt Mitte.