Melderegisterauskunft - Auskunft aus dem Archiv beantragen
Die Archivauskunft ist eine Sonderform der Melderegisterauskunft.
Sie können eine Archivauskunft beantragen, wenn die gesuchte Person länger als 55 Jahre verzogen oder verstorben ist. Die Unterlagen zur Person sind nur vorhanden, wenn die Unterlagen vom Landesarchiv Berlin als archivwürdig erklärt worden sind und daher noch vorliegen.
Diese Meldeunterlagen, die durch das Landesarchiv Berlin für archivwürdig erklärt wurden, enthalten Daten von Einwohnern, die
Beachten Sie bitte, dass die Kartei durch Kriegseinwirkung nicht mehr vollständig ist!
Anlässe für eine Archivauskunft sind beispielsweise:
Es werden keine Angaben erteilt zu:
Bis zum 31.10.2015 war in Berlin das Berliner Meldegesetz (MeldG) in Kraft.
Unter § 10 Abs. 3 MeldG war geregelt, dass Datensätze von Personen, welche länger als 30 Jahre aus Berlin verzogen oder verstorben sind, zu löschen sind. Deshalb wurden im Jahr 2014 alle elektronischen Datensätze unwiderruflich gelöscht, welche die Jahrgänge 1980-1984 betrafen.
Hinweise zu Personen für die Jahre vor 1960 (ehemaliger Westteil) und vor Mai 1945 (ehemaliger Ostteil)
Die Meldeunterlagen für Personen, die vor 1960 (ehemaliger Westteil) und vor Mai 1945 (ehemaliger Ostteil) aus Berlin verzogen oder verstorben sind, befinden sich - soweit sie nicht durch Kriegseinwirkungen vernichtet wurden - beim Landesarchiv Berlin (unter "Weiterführende Informationen").
Sie können eine Archivauskunft beantragen, wenn die gesuchte Person länger als 55 Jahre verzogen oder verstorben ist. Die Unterlagen zur Person sind nur vorhanden, wenn die Unterlagen vom Landesarchiv Berlin als archivwürdig erklärt worden sind und daher noch vorliegen.
Diese Meldeunterlagen, die durch das Landesarchiv Berlin für archivwürdig erklärt wurden, enthalten Daten von Einwohnern, die
- nach dem 01.01.1961 bis 1980 in Berlin, ehemaliger Westteil bzw.
- ab Mai 1945 bis 1989/1990 in Berlin, ehemaliger Ost-teil
Beachten Sie bitte, dass die Kartei durch Kriegseinwirkung nicht mehr vollständig ist!
Anlässe für eine Archivauskunft sind beispielsweise:
- Ermittlung in Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten/Nachlassangelegenheiten (Erbensuche)
- Nachweis für Kindererziehungszeiten für die Berechnung von Rentenansprüchen
- Nachweis des Aufenthalts für Rentenangelegenheiten (z.B. ausländische Arbeitnehmer:innen)
Es werden keine Angaben erteilt zu:
- Personenstandsurkunden (wie Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) können aus der Meldekartei nicht erstellt werden. Es kann lediglich versucht werden, das zuständige Berliner Standesamt zu ermitteln, bei welchem das Ereignis registriert wurde.
- Religionszugehörigkeit
- Parteizugehörigkeit
- Straftaten
Bis zum 31.10.2015 war in Berlin das Berliner Meldegesetz (MeldG) in Kraft.
Unter § 10 Abs. 3 MeldG war geregelt, dass Datensätze von Personen, welche länger als 30 Jahre aus Berlin verzogen oder verstorben sind, zu löschen sind. Deshalb wurden im Jahr 2014 alle elektronischen Datensätze unwiderruflich gelöscht, welche die Jahrgänge 1980-1984 betrafen.
Hinweise zu Personen für die Jahre vor 1960 (ehemaliger Westteil) und vor Mai 1945 (ehemaliger Ostteil)
Die Meldeunterlagen für Personen, die vor 1960 (ehemaliger Westteil) und vor Mai 1945 (ehemaliger Ostteil) aus Berlin verzogen oder verstorben sind, befinden sich - soweit sie nicht durch Kriegseinwirkungen vernichtet wurden - beim Landesarchiv Berlin (unter "Weiterführende Informationen").
Voraussetzungen
-
Die Person war gemeldet:
- vom 01.01.1961 bis 1980 in Berlin, ehemaliger Westteil
- vom Mai 1945 bis 1989/1990 in Berlin, ehemaliger Ostteil
- Sie müssen angeben, wofür Sie die Auskunft benötigen.
-
Überweisung der Gebühr im Voraus
Die Gebühr ist im Voraus auf das Konto des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) zu überweisen. Als Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger geben Sie bitte an: Melderegisterauskunft über [Name der angefragten Person].
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunuft (Archivauskunft)
Stellen Sie den Antrag schriftlich per Post. -
Angaben zur gesuchten Person
- Name, bei Ehefrauen zusätzlich der Geburtsname
- Vor- bzw. Rufname
- Geburtsdatum
- Beruf, dient nur als Hinweis (kein Suchkriterium)
- Ehefrauen können in der Regel nur über die Daten des Ehemannes gesucht werden. Die Kartei ist nach Personennamen (A-Z) geordnet. Anschriften bzw. Jahre sind keine Suchkriterien. Sie dienen nur vergleichenden Zwecken, wenn eine Meldekartei ermittelt werden konnte.
-
Nachweise zum Auskunftszweck
(z.B. Bestallung) -
Zahlungsbeleg (in Kopie)
Bitte fügen Sie, wenn möglich, eine Kopie des Zahlungsbeleges bei.
Gebühren
- 30,00 Euro je angefragte Person (Vorauszahlung)
- das Auskunftsergebnis bereits bekannt war.
- die Suche nicht zum gewünschten Erfolg führte.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
4 Wochen bis 6 Wochen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO): für Archivauskünfte für die Jahre vom 01.01.1961 bis 1980 in Berlin (ehemaliger Westteil) und vom Mai 1945 bis 1989/1990 in Berlin (ehemaliger Ostteil)
- Landesarchiv Berlin: für Meldeunterlagen von Personen für die Jahre vor 1960 (ehemaliger Westteil) und vor Mai 1945 (ehemaliger Ostteil), die aus Berlin verzogen oder verstorben sind