Artenschutz - Besonders geschützte Tiere anmelden/abmelden/ummelden am Standort Umwelt- und Naturschutzamt Steglitz-Zehlendorf
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Kontakt
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Umwelt- und Naturschutzamt Steglitz-Zehlendorf
- Hartmannsweilerweg 63 , 14163 Berlin
-
Postanschrift14160 Berlin
- Tel.: (030) 90299-7319
- Fax: (030) 90299-6123
- E-Mail: post.umnat@ba-sz.berlin.de
- Homepage
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Terminsprechstunden nur nach telefonischer Vereinbarung. Ihre zuständige Ansprechperson finden Sie auf unserer Webseite.
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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Bus
-
Altkanzlerstr.
- 118
- N3
-
Altkanzlerstr.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Artenschutz - Besonders geschützte Tiere anmelden/abmelden/ummelden
Wenn Sie Wirbeltiere der besonders geschützten Arten halten, müssen Sie das Tier zu Beginn der Haltung anmelden, nach Beendigung der Haltung abmelden oder Änderungen mitteilen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Wirbeltier der besonders geschützten Arten
mit einem Kreuz (+) bezeichnete Arten in Anlage 1, Spalte 2 der BArtSchV - Legale Herkunft und rechtmäßiger Erwerb der geschützten Tierart
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Beginn der Haltung
Bei Beginn der Haltung muss das Tier unverzüglich angemeldet werden. -
Ende der Haltung
Melden Sie das Tier ab bei Tod, Verkauf, Entweichen oder Diebstahl. -
Änderung von Daten
Machen Sie eine Änderungsmitteilung, zum Beispiel bei einer vorübergehenden Änderung des Aufenthaltsortes des Tieres oder für die Änderung der Halterdaten (beispielsweise Adressänderungen, falls Sie umziehen).
Erforderliche Unterlagen
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Anmeldung, Abmeldung oder Änderungsmitteilung eines besonders geschützten Wirbeltieres
Online möglich oder Sie machen eine formlose schriftliche Anzeige per Post oder per E-Mail. -
Angaben zum Tier
Die jeweilige Anzeige muss Angaben über Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib,
Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere enthalten. -
Nachweis über die legale Herkunft
Je nach Fall bezieht sich dieser Nachweis auf folgende Angaben:
- Zu- oder Abgangsdaten (einschließlich Tod)
- Angaben über Art, Alter, Geschlecht, Standort und Verwendungszweck
- Angaben zur Herkunft (z.B. Vermarktungsgenehmigung, Kaufvertrag, oder Zuchtbelege)
- Angaben zu den Elterntieren
- Angaben zur Kennzeichnung
- Ggf. Angaben zur rechtmäßige Einfuhr (Einfuhrgenehmigung)
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Ggf. aussagefähige Fotos
Fotos sind vorzugsweise digital einzureichen. Es ist darauf zu achten, dass sie aussagefähig sind. Für lebende Tiere sind die Vorgaben zur Kennzeichnung in der Bundesartenschutzverordnung zu berücksichtigen (die Fotodokumentation ist zum Beispiel für bestimmte Landschildkröten zulässig). -
Ggf. weitere Angaben zur Nämlichkeitsprüfung
Gibt es Zweifel daran, dass die vorgelegten Nachweise oder Dokumente und das im Antrag genannte Exemplar identisch sind, müssen weitere Nachweise vorgelegt werden.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
ca. 2 Wochen