Solarpflicht - Befreiung beantragen am Standort Abteilung Energie, Digitalisierung, Innovation
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Kontakt
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
- Abteilung Energie, Digitalisierung, Innovation
- Martin-Luther-Straße 105 , 10825 Berlin
- Solargesetz
- Tel.: (030) 9013-8373
- Fax: (030) 90130
- E-Mail: solargesetz@senweb.berlin.de
Ansprechpartner
Verkehrsanbindungen
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Rathaus Schöneberg
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Solarpflicht - Befreiung beantragen
Sie müssen grundsätzlich eine Photovoltaikanlage oder Solarthermieanlage installieren und in Betrieb nehmen, wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer
- eines Neubaus sind oder
- eines Bestandgebäudes sind, bei dem das Dach umfassend umgebaut wird.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Baubeginn
nach dem 31.12.2022 -
Nicht öffentliches Gebäude mit einer Nutzungsfläche von mehr als 50 Quadratmetern
Sie sind Eigentümerin/Eigentümer eines nicht öffentlichen Gedäudes.
Bei 50 Quadratmetern Nutzungsfläche oder weniger muss die Solarpflicht nicht erfüllt werden; dann brauchen Sie keinen Antrag stellen. -
Art des Gebäudes unterliegt der Solarpflicht
Sie müssen keinen Antrag stellen, wenn Ihr Gebäude einer der folgenden Kategorien entspricht, weil diese Kategorien von der Solarpflicht ausgenommen sind:
- unterirdische bauliche Anlage,
- Unterglasanlage oder Kulturbau für Aufzucht, Vermehrung und Verkauf von Pflanzen (Gewächshaus),
- Traglufthalle oder fliegender Bau,
- Garage oder Nebenanlage, die sich mit einem anderen Gebäude auf einem Grundstück befindet, durch das die Solarpflicht erfüllt wird.
-
Eine Befreiung oder Teilbefreiung kann beispielsweise aus folgenden Gründen möglich sein:
- Außerordentliche Belastung: Die Solarpflicht stellt eine außerordentliche finanzielle Belastung für Sie als Gebäudeeigentümerin/Gebäudeeigentümer dar.
- Fehlende Finanzierung: Sie als Gebäudeeigentümerin/Gebäudeeigentümer verfügen nicht über ausreichende Eigenmittel, um eine Photovoltaikanlage oder eine Solarthermieanlage zu finanzieren und erhalten keinen Kredit von einer Bank.
- Unangemessen hoher Aufwand: Es entstehen umfangreiche und teure Umbaumaßnahmen bzw. unangemessen hohe Folgekosten.
- Extremes Missverhältnis: Es entsteht ein extremes Missverhältnis zwischen den Kosten für die Erfüllung der Solarpflicht und den Kosten für die wesentlichen Umbauten des Daches.
- Dachfläche: Die Dachfläche genügt aufgrund zwingender Aufbauten, relevanter Verschattung o.ä. nicht, um eine Photovoltaikanlage nach den Vorgaben des Solargesetzes zu installieren. Für den nicht erfüllbaren Anteil der Solarpflicht kann eine Teilbefreiung in Betracht kommen.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Befreiung von der Solarpflicht
Online möglich oder Sie stellen den Antrag schriftlich per Post
- Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG oder PNG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 60 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 10 MB groß sein.
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Nachweise
- die belegen, dass die Voraussetzung für eine Befreiung von der Solarpflicht erfüllt sind, zum Beispiel Dachaufsichten, Kostenvoranschläge, Ablehnungen von Banken zu Kreditanträgen
- Fotos, Baupläne etc.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
1-3 Monate