Schaustellung von Personen - Erlaubnis verlängern am Standort Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Gewerbe

Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung

Hinweis auf Verzögerungen bei der Bearbeitung!

Derzeit führt die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe in den Berliner Ordnungsämtern eine neue Software zur Bearbeitung gewerberechtlicher Angelegenheiten ein. Dafür werden umfangreiche Datenbestände migriert. Zudem muss die neue Software in die Arbeitsabläufe integriert und das Produkt für den Einsatz in den Berliner Ordnungsämter weiter angepasst werden. Aufgrund dieser umfassenden Systemumstellung kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von gewerberechtlichen Vorgängen kommen.
Solche Herausforderungen sind bei Softwareumstellungen üblich. Wir kümmern uns aktiv darum, die Abläufe umgehend zu stabilisieren. Ihre Anträge und Anzeigen werden schnellstmöglich bearbeitet. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Hinweis: Mit der Abgabe Ihrer Gewerbeanzeige haben Sie Ihre Pflicht nach § 14 Absatz 1 GewO bereits erfüllt. Sie dürfen Ihre Tätigkeit direkt nach der Anzeige beginnen. Die Bestätigung Ihrer Gewerbeanzeige ist kein Verwaltungsakt, sondern lediglich eine Mitteilung über den Eingang Ihrer Anzeige. Ihnen entstehen durch die verzögerte Bearbeitung keinerlei negative gewerberechtliche Folgen.

 große Karte

Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      nach Vereinbarung
  • Dienstag

      nach Vereinbarung
  • Mittwoch

      nach Vereinbarung
  • Donnerstag

      09.00 Uhr bis 12:00 Uhr

Hinweise zu Öffnungszeiten

Das Ordnungsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass darüber hinaus telefonische Terminvereinbarungen auch zu anderen Zeiten getroffen werden können.

Verkehrsanbindungen

Tram
  • Bersarinplatz
U-Bahn
  • U 5: Frankfurter Tor

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Schaustellung von Personen - Erlaubnis verlängern

Die Verlängerung einer Erlaubnis zur Schaustellung von Personen (z.B. Table-Dance oder Striptease-Veranstaltung), ist auf Antrag bei der zuständigen Behörde möglich, wenn die Erlaubnis mit einer Befristung erteilt, der Betrieb nicht binnen eines Jahres nach Erlaubniserteilung begonnen oder während eines Jahres nicht mehr ausgeübt wurde.

Voraussetzungen

  • Befristete Erlaubnis zur Schaustellung von Personen
    Die Verlängerung ist nur möglich, wenn bereits eine befristete persönliche Erlaubnis für die Geschäftsräume vorliegt.
  • Persönliche Zuverlässigkeit
    Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Die antragsstellende Person hat hierfür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde beizubringen.
  • Eignung der Räume und der örtlichen Lage
    Die für die Veranstaltung genutzten Räume müssen für die Art und dem Umfang der beabsichtigten Nutzung geeignet sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis zur Schaustellung von Personen
    Formlos schriftlich oder elektronisch (zum Beispiel per E-Mail) möglich
    Es müssen Angaben zur antragsstellenden Person und zur Veranstaltungsstätte enthalten sein.
  • Personaldokument
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild.
    Aufenthaltstitel, wenn die antragsstellende Person nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
  • Befristete persönliche Erlaubnis zur Schaustellung von Personen
    Die befristete persönliche Erlaubnis zur Schaustellung von Personen, aus welcher die Befristung sowie der Grund für die Befristung ersichtlich ist, muss vorliegen.
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt.
    Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) verlangt.
    Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
  • Ggf. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
    Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.
  • Ggf. Grundrisszeichnung
    Grundrisse aller Veranstaltungsräume einschließlich Betriebsräume (möglichst im Maßstab 1:100)
  • Ggf. baurechtliche Nutzungsberechtigung
    Baugenehmigung für die Betriebsräume zur Nutzung als Veranstaltungsort.

Gebühren

50,00 bis 500,00 Euro: je Aufwand

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Verlängerung der Erlaubnis ist bei dem für den Veranstaltungsort zuständigen Ordnungsamt (auch ursprüngliche Erlaubnisbehörde) zu stellen.