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Schaustellung von Personen - Erlaubnis verlängern am Standort Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten Fröbelstraße Haus 6
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Kontakt
- Bezirksamt Pankow
- Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten Fröbelstraße Haus 6
- Fröbelstraße 17 , 10405 Berlin
- Tel.: (030) 90295-6241
- Fax: (030) 90295-5063
- E-Mail: ordnungsamt@ba-pankow.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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09:00-12:00
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Donnerstag
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09:00-12:00
Hinweis für Terminkunden
Die Sprechzeiten sind nur für Kunden mit einem Termin, oder nach vorheriger telefonischer Absprache.
Verkehrsanbindungen
- S-Bahn
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- Prenzlauer Allee : S 41, S 42, S 8, S 85
- Tram
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- Fröbelstr. : M 2
Sonstige Hinweise zum Standort
Wir bitten Sie, vorzugsweise die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation (E-Mail, Telefon, AMS) zu nutzen und stehen Ihnen auf diesen Kommunikationswegen weiterhin sehr gerne zur Verfügung.Dienstleistungsbeschreibung
Schaustellung von Personen - Erlaubnis verlängern
Die Verlängerung einer Erlaubnis zur Schaustellung von Personen (z.B. Table-Dance oder Striptease-Veranstaltung), ist auf Antrag bei der zuständigen Behörde möglich, wenn die Erlaubnis mit einer Befristung erteilt, der Betrieb nicht binnen eines Jahres nach Erlaubniserteilung begonnen oder während eines Jahres nicht mehr ausgeübt wurde.
Voraussetzungen
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Befristete Erlaubnis zur Schaustellung von Personen
Die Verlängerung ist nur möglich, wenn bereits eine befristete persönliche Erlaubnis für die Geschäftsräume vorliegt. -
Persönliche Zuverlässigkeit
Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Die antragsstellende Person hat hierfür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde beizubringen. -
Eignung der Räume und der örtlichen Lage
Die für die Veranstaltung genutzten Räume müssen für die Art und dem Umfang der beabsichtigten Nutzung geeignet sein.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis zur Schaustellung von Personen
Formlos schriftlich oder elektronisch (zum Beispiel per E-Mail) möglich
Es müssen Angaben zur antragsstellenden Person und zur Veranstaltungsstätte enthalten sein. -
Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild.
Aufenthaltstitel, wenn die antragsstellende Person nicht Angehöriger eines EU-Landes ist. -
Befristete persönliche Erlaubnis zur Schaustellung von Personen
Die befristete persönliche Erlaubnis zur Schaustellung von Personen, aus welcher die Befristung sowie der Grund für die Befristung ersichtlich ist, muss vorliegen. -
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. -
Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) verlangt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. -
Ggf. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein. -
Ggf. Grundrisszeichnung
Grundrisse aller Veranstaltungsräume einschließlich Betriebsräume (möglichst im Maßstab 1:100) -
Ggf. baurechtliche Nutzungsberechtigung
Baugenehmigung für die Betriebsräume zur Nutzung als Veranstaltungsort.
Gebühren
50,00 bis 500,00 Euro: je Aufwand
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Verlängerung der Erlaubnis ist bei dem für den Veranstaltungsort zuständigen Ordnungsamt (auch ursprüngliche Erlaubnisbehörde) zu stellen.