Gewerbe - Befristete Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung beantragen am Standort Ordnungsamt

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Um die weitere Ausbreitung des COVID-19-Virus so weit wie möglich zu verzögern, findet im Gewerbeamt keine Sprechstunde statt!
Sie können online Ihr Gewerbe anmelden, ummelden oder abmelden.
Ansonsten sind wir auch postalisch oder telefonisch während der Sprechzeiten zu erreichen.
Wir bitten um Ihr Verständnis
BA Tempelhof-Schöneberg
- Ordnungsamt – FB Gewerbe-
Um die weitere Ausbreitung des COVID-19-Virus so weit wie möglich zu verzögern, findet in der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle keine Sprechstunde statt!
Wir sind postalisch, per E-Mail oder telefonisch während der Sprechzeiten zu erreichen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der zentralen Anlauf- und Beratungsstelle:
Montag und Dienstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Öffnungszeiten des Fachbereichs Veterinär- und Lebensmittelaufsicht:
Amtstierärztliche Sprechzeiten nach telefonischer oder mailanfrage zu einer Terminvergabe
Öffnungszeiten des Gewerbebereichs:
Montag und Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Letzte Wartenummernvergabe 15 Minuten vor Ende der Sprechzeit.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Gewerbe - Befristete Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung beantragen
Nach dem Tode einer/eines Gewerbetreibenden darf ein Gewerbe für Rechnung
- des überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners,
- des minderjährigen Erben während der Minderjährigkeit oder
- des Nachlassverwalters, Nachlasspflegers oder Testamentsvollstreckers für bis zu 10 Jahre
Auf Antrag kann die zuständige Behörde jedoch vorübergehend gestatten, dass das Gewerbe bis zur Dauer eines Jahres nach dem Tode der/des Gewerbetreibenden auch ohne eine befähigte Stellvertretung weiter betrieben werden darf.
Für einzelne Gewerbe (zum Beispiel Handwerk, Gaststättengewerbe) bestehende besondere Vorschriften; sie bleiben hiervon unberührt.
Verfahrensablauf:
1. Sie beantragen unverzüglich nach dem Tod des Gewerbetreibenden, die beabsichtigte Fortführung des Betriebes ohne eine befähigte Stellvertretung bei der zuständigen Behörde.
2. Die Behörde prüft ihren Antrag. Im Falle einer positiven Entscheidung erhalten Sie einen Bescheid, dass Sie den Gewerbebetrieb bis zu einen Jahr auch ohne eine befähigte Stellvertretung fortführen dürfen. Nach Ablauf der Frist müssen Sie eine befähigte Stellvertretung benennen.
Voraussetzungen
- Tod des bisherigen Gewerbetreibenden
-
Befugte Ausübung des Gewerbes des Verstorbenen
Das Gewerbe des Verstorbenen darf nicht eingestellt oder untersagt worden sein; erforderliche Erlaubnisse müssen erteilt und gültig sein.
-
Ggf. persönliche Zuverlässigkeit, bei erlaubnispflichtigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbe
Bei erlaubnispflichtigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbe muss der/die zur Fortführung Berechtigte oder die Stellvertretung persönlich zuverlässig sein und dies mit entsprechenden aktuellen Nachweisen aus dem Bundeszentralregister und dem Gewerbezentralregister nachweisen.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf befristete Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung
Der Antrag kann formlos in Textform gestellt werden. Neben den persönlichen Angaben zur antragsstellenden Person/ und ggf. der Stellvertretung werden auch Angaben zum verstorbenen Gewerbetreibenden und dem fortzuführenden Gewerbebetrieb benötigt.
-
Personaldokument der berechtigten Person und ggf. der Stellvertretung
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild. Aufenthaltstitel, wenn die berechtigte Person oder ggf. die Stellvertretung nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
- Sterbeurkunde oder Todeserklärung des verstorbenen Gewerbetreibenden
-
Nachweisunterlagen der antragsstellenden Person
Geeignete Nachweise zum Verwandschaftsverhältnis des verstorbenen Gewerbetreibenden wie z. B. Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde, Geburtsurkunde des minderjährigen Erben oder Bestallungsurkunde des eingesetzten Nachlassverwaltenden, Nachlasspflegenden oder Testamentsvollstreckenden.
-
Ggf. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde der berechtigten Person oder der Stellvertretung
Nur bei erlaubnispflichtigen oder überwachungsbedürftigen Gewerben:
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. -
Ggf. Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde der berechtigten Person oder der Stellvertretung
Nur bei erlaubnispflichtigen oder überwachungsbedürftigen Gewerben:
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für natürliche Personen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) verlangt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Gebühren
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag auf Fortführung des Gewerbes ist bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt zu stellen.
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Kontakt
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Ordnungsamt
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