Erstes juristisches Staatsexamen - Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung beantragen

Die staatliche Pflichtfachprüfung ist Teil Ihrer "ersten juristischen Prüfung" und wird für Studierende an Hochschulen der Länder Berlin und Brandenburg vom Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt (GJPA) vorbereitet und durchgeführt. Für die Teilnahme müssen Sie einen Antrag auf Zulassung zur Pflichtfachprüfung stellen. Die staatliche Pflichtfachprüfung ist gleichzeitig Voraussetzung für den juristischen Vorbereitungsdienst und somit auch für die zweite juristische Staatsprüfung.

Die erste juristische Prüfung beendet Ihr Jurastudium an der Universität. Sie ist in 2 Prüfungen unterteilt:
  • Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung (Zuständigkeitsbereich der Universität)
  • Die staatliche Pflichtfachprüfung
Verfahrensablauf
1. Sie stellen den Antrag auf Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung im Freiversuch, Normalversuch, Wiederholungsversuch oder zur Notenverbesserung. Das können Sie online erledigen oder schriftlich per Post.
  • Art des Prüfungsversuchs: Der Antrag auf Zulassung im Freiversuch, Normalversuch oder zur Notenverbesserung ist nach bestandener Prüfung im Freiversuch möglich. Der Antrag auf Zulassung im Wiederholungsversuch ist nach nicht bestandener Prüfung im Normalversuch möglich.
  • Hinweis: Auch wenn Sie den Antrag auf Zulassung online stellen, müssen Sie anschließend den Online-Antrag ausdrucken, unterschrieben und mit den Original-Unterlagen per Post an das Prüfungsamt schicken. Die elektronische Anmeldung allein ist nicht ausreichend.
2. Sie erhalten etwa drei bis vier Wochen vor dem Klausurtermin mit der Ladung einen Zulassungsbescheid durch einen einfachen Brief.

3. Schriftliche Prüfung: Sie schreiben sieben Arbeiten an sieben Arbeitstagen (drei Arbeiten zum Schwerpunkt des Bürgerlichen Rechts, zwei Arbeiten zum Schwerpunkt des Strafrechts sowie zwei Arbeiten zum Schwerpunkt des Öffentlichen Rechts).
  • Die Arbeiten werden unter Aufsicht mit einer Bearbeitungszeit von jeweils fünf Stunden angefertigt.
  • Sie müssen mindestens einen Punktdurchschnitt von 3,50 Punkten erreichen und in mindestens vier Aufsichtsarbeiten jeweils mindestens vier Punkte erhalten haben, um die schriftliche Prüfung zu bestehen. Dies ist die Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung.
4. Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung werden Ihnen spätestens mit der Ladung zur mündlichen Prüfung mitgeteilt.

5. Zwischen der Ladung und dem Termin der mündlichen Prüfung sollen wenigstens zwei Wochen liegen. Vor der mündlichen Prüfung sollen Sie die Gelegenheit erhalten, sich mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu einem Gespräch zu treffen.

6. Die mündliche Prüfung besteht aus einem zehnminütigen Vortrag, einem fünfminütigen Vertiefungsgespräch zu Ihrem Vortrag sowie einem Prüfungsgespräch in drei Abschnitten. Jeder Abschnitt bezieht sich auf ein Pflichtfach. Die Dauer der mündlichen Prüfung soll etwa 45 Minuten betragen.

7. Wenn Sie die staatliche Pflichtfachprüfung im Freiversuch bestanden haben (schriftliche und/oder mündliche Prüfung), können Sie die Zulassung zur Notenverbesserung der Prüfung beantragen.

8. Wenn Sie die staatliche Pflichtfachprüfung einmal nicht bestanden haben, können Sie diese einmal wiederholen. Die Prüfung kann nur insgesamt wiederholt werden.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Meldefrist
    Die Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung ist zwei Mal im Jahr möglich.
    • Herbstkampagne 2025: 05.05.-13.06.2025
    • Frühjahrskampagne 2026: 03.11.-12.12.2025
  • Studium der Rechtswissenschaft
    an einer Universität in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Dauer von mindestens zwei Jahren
  • Immatrikulation an Universität in Berlin oder Brandenburg
    in zwei der Antragstellung vorausgegangenen Semestern an einer Universität der Länder Brandenburg oder Berlin im Fach Rechtswissenschaft (Freie Universität, Humboldt-Universität, Universität Potsdam, Europa-Universität)
  • Eine bestandene Zwischenprüfung
    nach der jeweils geltenden Zwischenprüfungsordnung des juristischen Fachbereichs einer Universität in der Bundesrepublik Deutschland
  • Teilnahme an Lehrveranstaltungen
    Nach bestandener Zwischenprüfung erfolgreiche Teilnahme an universitären Lehrveranstaltungen mit Leistungskontrollen im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichem Recht.
  • Teilnahme an Grundlagenfach der Rechtswissenschaft
    Erfolgreiche Teilnahme an einer universitären Lehrveranstaltung mit Leistungskontrolle in einem Grundlagenfach der Rechtswissenschaft.
  • Nachweis der Universität über den Erwerb von Schlüsselqualifikationen
  • Dreimonatige praktische Studienzeit im In- oder Ausland (Freistellung möglich)
    In besonderen Fällen ist eine Freistellung von der Zulassungsvoraussetzung für die Absolvierung einer dreimonatigen praktischen Studienzeit möglich.
  • Bestandene universitäre Schwerpunktbereichsprüfung
    Bitte beachten Sie, dass die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung im Zuständigkeitsbereich der Universität liegt und von dieser vorbereitet und durchgeführt wird.
  • Für den Antrag auf Zulassung zur Notenverbesserung: schriftliche und/oder mündliche Pflichtfachprüfung wurde im Freiversuch bestanden
  • Für den Antrag auf Zulassung zum Wiederholungsversuch: schriftliche und/oder mündliche Pflichtfachprüfung wurde im ersten Prüfungsversuch nicht bestanden

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zulassung zur Pflichtfachprüfung
    Stellen Sie den Antrag online oder nutzen Sie das Formular

    • Für die Online-Antragstellung: Auch wenn Sie den Antrag auf Zulassung online stellen, müssen Sie anschließend den Online-Antrag ausdrucken, unterschrieben und mit den Original-Unterlagen per Post an das Prüfungsamt schicken. Die elektronische Anmeldung allein ist nicht ausreichend.
    • Für die schriftliche Antragstellung: Stellen Sie den Antrag per Post mit den Unterlagen im Original.
  • Lebenslauf (unterschrieben) mit Lichtbild
  • Nachweis der Hochschul- und Fachsemester (Original)
  • Leistungsnachweise (Original)
  • Praktikanachweis (Original)
  • Zeugnis der universitären Schwerpunktbereichsprüfung (Original und Kopie)
  • ggf. Nachweise für eine Meldefristverlängerung
  • ggf. Nachweis der Anerkennung auswärtig erbrachter Leistungen
  • ggf. persönliche Erklärungen zu früheren Prüfungsversuchen
    Wenn Sie die Zulassung zum Wiederholungsversuch oder zur Notenberbesserung beantragen
  • ggf. Antrag auf Freistellung von den Zulassungsvoraussetzung für die Absolvierung einer dreimonatigen praktischen Studienzeit

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

15 Wochen

Für Sie zuständig

Bürgertelefon 115

Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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