Waffenrecht - Ersatzausfertigung von Dokumenten beantragen am Standort Waffenbehörde

Kontakt
- Polizei Berlin
- Waffenbehörde
- Platz der Luftbrücke 6 , 12101 Berlin
- Tel.: (030) 4664-951410
- Fax: (030) 4664-951499
- E-Mail: waffenbehoerde@polizei.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
09:00-13:00 Uhr
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
-
S+U Tempelhof
- S45
- S46
- S9
- S41
- S42
-
S+U Yorckstr.
- S2
- S25
- S26
-
S+U Tempelhof
-
U-Bahn
-
Bus
-
Kaiserkorso
- 248
-
U Platz der Luftbrücke
- 248
- N42
- M43
- N6
-
Kaiserkorso
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Es wird darauf hingewiesen, dass bei großem Besucherandrang ggf. der Zugang zur Waffenbehörde bereits vor dem Ende der Sprechzeit geschlossen werden muss.Bitte nutzen Sie daher weiterhin die Möglichkeiten, Anträge, Anzeigen, etc. per E-Mail, im Online-Verfahren oder per Post zu übersenden bzw. bei der Hauswache abzugeben.
Nach der geltenden Hausordnung werden alle Besucherinnen und Besucher durch den Sicherheits- und Ordnungsdienst einer Sicherheitskontrolle unterzogen.
Das Gebäude darf nicht mit Waffen, verbotenen oder gefährlichen Gegenständen betreten werden. Im Falle des Mitführens sind diese Gegenstände beim Sicherheits- und Ordnungsdienst anzuzeigen und in Verwahrung zu geben.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Waffenrecht - Ersatzausfertigung von Dokumenten beantragen
Es wird keine Ersatzausfertigung ausgestellt:
- für ungültige Erlaubnisse,
- für eine Waffenbesitzkarte, wenn alle darin eingetragenen Waffen in Verlust geraten sind oder bereits überlassen wurden.
- für einen Waffenschein oder einen Kleinen Waffenschein, wenn Sie kein Interesse mehr haben, eine Waffe zu führen.
Verlust von Waffen, Munition oder Dokumenten melden
- Der Verlust eines waffenrechtlichen Dokuments ist unverzüglich nach Feststellung der Waffenbehörde anzuzeigen (unter "Weiterführende Informationen").
- Die Behörde muss über unbrauchbar gewordene Dokumente informiert werden. Diese Dokumente sind der Behörde zurückzugeben.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Ihnen wurde eine waffenrechtliche Erlaubnis oder ein Jagdschein erteilt.
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Das gültige Erlaubnisdokument ist abhandengekommen oder unbrauchbar geworden.
Die Behörde muss über unbrauchbar gewordene Dokumente informiert werden. Diese Dokumente sind der Behörde zurückzugeben. -
Der Verlust wurde der Waffenbehörde angezeigt.
Der Verlust eines waffenrechtlichen Dokuments ist unverzüglich nach Feststellung der Waffenbehörde anzuzeigen. -
Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- PayPal
- Sepa-Lastschrifteinzug
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Ersatzausfertigung für waffenrechtliche/jagdrechtrechtliche Dokumente
Online möglich; oder Sie stellen einen formlosen Antrag
- Online-Abwicklung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Benennen Sie die Dateien wie folgt: Vorname_Nachname_Beschreibung.pdf
- Alternativ Antrag per Post oder E-Mail übermitteln: Senden Sie einen formlosen Antrag sowie alle Nachweise, Personaldokumente und die Information, welches Erlaubnisdokument ersetzt werden soll per Post oder E-Mail an die Waffenbehörde der Polizei Berlin.
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Personalausweis oder Reisepass
als Kopie oder Foto -
ggf. unbrauchbar gewordene Dokumente
Diese Dokumente sind der Behörde zurückzugeben.
- Die unbrauchbar gewordenen Dokumentemüssen Sie postalisch einreichen oder persönlich bei der Waffenbehörde abgeben.
Gebühren
Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung des elektronischen Zahlverfahrens SEPA-Lastschrift durch eine spätere Rücklastschrift (z. B. nicht gedecktes Konto oder durch Sie aktiv veranlasst) weitere Gebühren durch Ihre Bank entstehen können. Diese Gebühren können Ihnen in Rechnung gestellt werden. Sofern ihnen Umstände bekannt sind, die zu einer Rücklastschrift führen könnten, empfehlen wir, statt dessen ein anderes Zahlverfahren zu nutzen.
- 32,00 Euro: Ausstellung eines waffenrechtlichen Ersatzdokuments
- 15,00 Euro: Ausstellung eines Ersatz-Jagdscheins
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Waffenbehörde wird sich unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen.