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Waffenrecht - Ersatzausfertigung von Dokumenten beantragen am Standort Waffenbehörde

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Öffnungszeiten

Montag
09:00-13:00 Uhr (telefonische Sprechzeit)
Dienstag
09:00-13:00 Uhr (telefonische Sprechzeit)
Mittwoch
13:00-17:00 Uhr (telefonische Sprechzeit)
Donnerstag
09:00-13:00 Uhr (telefonische Sprechzeit)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Die bisherigen Publikumszeiten entfallen, dafür bietet die Waffenbehörde erweiterte telefonische Sprechzeiten an. Sollte sich im telefonischen Gespräch ergeben, dass ein persönlicher Termin zwingend notwendig ist, kann ein solcher durch die Mitarbeitenden der Waffenbehörde individuell vereinbart werden.

Zahlungsmöglichkeiten

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Waffenrecht - Ersatzausfertigung von Dokumenten beantragen

Sollte ein waffenrechtliches Erlaubnisdokument abhandengekommen oder unbrauchbar geworden sein, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen (auch „Ersatzausfertigung“ genannt). Dies betrifft zum Beispiel die Waffenbesitzkarte, den Kleinen Waffenschein oder den Jagdschein.

Es wird keine Ersatzausfertigung ausgestellt:

  • für ungültige Erlaubnisse,
  • für eine Waffenbesitzkarte, wenn alle darin eingetragenen Waffen in Verlust geraten sind oder bereits überlassen wurden.
  • für einen Waffenschein oder einen Kleinen Waffenschein, wenn Sie kein Interesse mehr haben, eine Waffe zu führen.
Sollten sich abhandengekommene Dokumente wieder anfinden, müssen diese unverzüglich der Behörde zurückgegeben werden, wenn Sie eine Ersatzausfertigung erhalten haben.

Verlust von Waffen, Munition oder Dokumenten melden
  • Der Verlust eines waffenrechtlichen Dokuments ist unverzüglich nach Feststellung der Waffenbehörde anzuzeigen (unter "Weiterführende Informationen").
  • Die Behörde muss über unbrauchbar gewordene Dokumente informiert werden. Diese Dokumente sind der Behörde zurückzugeben.

Voraussetzungen

  • Ihnen wurde eine waffenrechtliche Erlaubnis oder ein Jagdschein erteilt.
  • Das gültige Erlaubnisdokument ist abhandengekommen oder unbrauchbar geworden.
    Die Behörde muss über unbrauchbar gewordene Dokumente informiert werden. Diese Dokumente sind der Behörde zurückzugeben.
  • Der Verlust wurde der Waffenbehörde angezeigt.
    Der Verlust eines waffenrechtlichen Dokuments ist unverzüglich nach Feststellung der Waffenbehörde anzuzeigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ersatzausfertigung für waffenrechtliche/jagdrechtrechtliche Dokumente
    Online möglich; oder Sie stellen einen formlosen Antrag
    • Online-Abwicklung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Benennen Sie die Dateien wie folgt: Vorname_Nachname_Beschreibung.pdf
    • Alternativ Antrag per Post oder E-Mail übermitteln: Senden Sie einen formlosen Antrag sowie alle Nachweise, Personaldokumente und die Information, welches Erlaubnisdokument ersetzt werden soll per Post oder E-Mail an die Waffenbehörde der Polizei Berlin.
    Der Antrag kann nur mit vollständigen Angaben und Nachweisen abgesendet bzw. bearbeitet werden.
  • Personalausweis oder Reisepass
    als Kopie oder Foto
  • ggf. unbrauchbar gewordene Dokumente
    Diese Dokumente sind der Behörde zurückzugeben.
    • Die unbrauchbar gewordenen Dokumentemüssen Sie postalisch einreichen oder persönlich bei der Waffenbehörde abgeben.

Gebühren

  • 32,00 Euro: Ausstellung eines waffenrechtlichen Ersatzdokuments
  • 15,00 Euro: Ausstellung eines Ersatz-Jagdscheins

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Waffenbehörde wird sich unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen.