Geschlechtsangabe und Vornamensführung ändern (nach TSG) am Standort Standesamt Treptow-Köpenick
große Karte
Kontakt
- Bezirksamt Treptow-Köpenick
- Standesamt Treptow-Köpenick
- Neue Krugallee 4 , 12435 Berlin
- Tel.: (030) 90297-0
- Fax: (030) 90297-2400
- E-Mail: standesamt@ba-tk.berlin.de
- Homepage
- Zuständigkeiten
Öffnungszeiten
-
-
08:30-12:30 Uhr (nur mit Termin)
08:30–09:30 Uhr Termine für Bestatteranliegen -
Dienstag
-
08:30-12:30 Uhr (nur mit Termin)
08:30–09:30 Uhr Termine für Bestatteranliegen -
Mittwoch
-
08:30–09:30 Uhr Termine für Bestatteranliegen
-
Donnerstag
-
14:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
14:00-16:00 Uhr Termine für Bestatteranliegen -
Freitag
-
08:30–09:30 Uhr Termine für Bestatteranliegen
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Plänterwald
- S8
- S9
- S41
- S85
-
S Treptower Park
- S8
- S9
- S46
- S85
-
S Betriebsbahnhof Rummelsburg
- S3
-
S Köllnische Heide
- S45
- S46
- S47
- S42
-
S Baumschulenweg
- S45
- S46
- S42
- S47
- S8
- S9
- S41
- S85
-
S Rummelsburg
- S3
-
S Plänterwald
-
Bus
-
Bulgarische Str.
- 165
- 166
- 265
- N60
- N65
-
Rathaus Treptow
- 265
-
Alt-Treptow
- 165
- 166
- 265
- N60
- N65
-
Neue Krugallee/Dammweg
- 265
-
S Plänterwald
- 165
- 166
- 377
- N60
- N65
- N77
- S9
-
Köpenicker Landstr./Dammweg
- 165
- 166
- 377
- N60
- N65
- N77
-
Berlin, Tunnelstr.
- M43
- 347
-
Klingerstr.
- 165
- 166
- 265
- N60
- N65
-
Dammweg/Bergaustr.
- 377
- N77
-
Rethelstr.
- 165
- 166
- 265
- N60
- N65
-
Bulgarische Str.
-
Tram
-
Fähre
Sonstige Hinweise zum Standort
Bei Vorsprachen ohne Termin kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden.Wie Sie Kontakt mit dem Standesamt aufnehmen können, entnehmen Sie bitte der die Homepage des Standesamtes.
Fragen zum Thema Eheschließung können über unser Kontaktformular
gestellt werden.
Ihr Standesamt
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Geschlechtsangabe und Vornamensführung ändern (nach TSG)
Personen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung können eine Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung abgeben. Eine Variante der Geschlechtsentwicklung liegt vor, wenn eine Person aus medizinischer Sicht körperlich keinem Geschlecht eindeutig zugeordnet werden kann.
Liegt eine solche Variante der Geschlechtsentwicklung vor, kann die betroffene Person durch eine entsprechende Erklärung beim Standesamt die Angabe zu ihrem Geschlecht ändern oder auch streichen lassen. Die Geschlechtsbezeichnung kann geändert werden in „männlich“, „weiblich“ oder „divers“. Alternativ kann die Angabe gänzlich gestrichen werden.
Mit der Erklärung können auch neue Vornamen bestimmt werden.
Liegt eine solche Variante der Geschlechtsentwicklung vor, kann die betroffene Person durch eine entsprechende Erklärung beim Standesamt die Angabe zu ihrem Geschlecht ändern oder auch streichen lassen. Die Geschlechtsbezeichnung kann geändert werden in „männlich“, „weiblich“ oder „divers“. Alternativ kann die Angabe gänzlich gestrichen werden.
Mit der Erklärung können auch neue Vornamen bestimmt werden.
Voraussetzungen
-
Ärztliches Attest
Eine Variante der Geschlechtsentwicklung liegt vor, wenn eine Person körperlich (nicht psychologisch!) keinem Geschlecht eindeutig zugeordnet werden kann. Dies muss durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden. -
Alter der erklärenden Person
Für ein Kind, das noch nicht 14 Jahre alt ist, kann nur sein gesetzlicher Vertreter die Erklärung abgeben. Ist die erklärende Person noch minderjährig, aber bereits über 14 Jahre alt, kann die Erklärung nur durch das Kind selbst abgegeben werden. Diese Erklärung bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Stimmt dieser nicht zu, kann die Zustimmung durch das Familiengericht ersetzt werden, wenn die Änderung der Angabe zum Geschlecht oder der Vornamen dem Kindeswohl dienen.
Erforderliche Unterlagen
-
Reisepass oder Personalausweis
Der erklärenden Person. -
Geburtsurkunde
Wurde die erklärende Person im Ausland geboren, ist eine amtliche Übersetzung erforderlich. -
Ggf. Eheurkunde/ Lebenspartnerschaftsurkunde
Ist die erklärende Person verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, ist eine Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde erforderlich.
Wurde die Ehe bzw. Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen, ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. -
Dolmetscher
Ist die erklärende Person der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
Gebühren
- keine: Erklärung über die Änderung der Geschlechtsangabe
- 15,00 Euro: Erklärung zur Vornamensführung
- 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensführung
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Abgegeben werden kann die Erklärung bei dem Standesamt des Wohnsitzes. Wirksam wird sie bei dem deutschen Standesamt, bei welchem die Geburt der erklärenden Person beurkundet wurde und das das Geburtenregister führt.
- Wurde die Geburt nicht in einem deutschen Register beurkundet, ist das Standesamt zuständig, das das Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister der Person führt.
- Gibt es auch dieses nicht, ist das Standesamt des Wohnsitzes zuständig.