Namensrechtliche Erklärung - Reihenfolge der Vornamen ändern am Standort Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Urkundenstelle

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer durch die Tordurchfahrt Warburgzeile

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Lange Schlangen und volle Wartezimmer wollen wir Ihnen nicht zumuten.

Deshalb haben wir viele Prozesse umgestaltet und geben ihnen die Möglichkeit telefonisch, schriftlich oder auch digital Ihre Anliegen an uns heranzutragen.

Sollten persönliche Vorsprachen aufgrund von gesetzlichen Regelungen zwingend erforderlich sein, so vereinbaren wir mit Ihnen individuelle Termine während unserer Öffnungszeiten.

Am einfachsten wenden Sie sich gleich an den entsprechenden Bereich.

Geburtenbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 12354
Heiratsbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 12249
Familienbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13640
Urkundenstelle@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13388
Sterbebuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13642

Telefonsprechzeiten:

Montag 09:00-11:00 Uhr
Dienstag 08:30-13:00 Uhr
Mittwoch 09:00-11:00 Uhr
Donnerstag 15:00-18:00 Uhr

Ein Hausbriefkasten steht am Standort Alt-Lietzow 28 zum Einwurf in der Zeit Montag – Mittwoch und Freitag 07:00 – 13:00 Uhr und Donnerstag 12:00 – 18:00 Uhr bereit.

Urkundenbestellungen können über das online-Portal www.berlin.de/standesamt getätigt werden. Alternativ füllen Sie bitte das im Eingangsbereich am Standort Alt-Lietzow 28 bereitgelegte Formular aus und werfen es in den Hausbriefkasten.

E-Mail-Anfragen senden Sie gern auch zentral an
standesamt@charlottenburg-wilmersdorf.de

Wir danken für Ihr Verständnis!
Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin

Verkehrsanbindungen

Bus
  • U Richard Wagner Platz: M45
U-Bahn
  • U Richard Wagner Platz, U7

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Namensrechtliche Erklärung - Reihenfolge der Vornamen ändern

Führt eine Person mehrere Vornamen, kann sie die Reihenfolge dieser Vornamen durch eine entsprechende Erklärung beim Standesamt neu bestimmen (Vornamensortierung). Eine Änderung der Schreibweise der Vornamen sowie das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist dabei nicht zulässig.

Voraussetzungen

  • Mehrere Vornamen
    Die erklärende Person führt mehrere Vornamen.
  • Alter der erklärenden Person
    Ist die erklärende Person noch minderjährig, aber bereits über 14 Jahre alt, kann die Erklärung nur durch das Kind selbst abgegeben werden. Diese Erklärung bedarf der Zustimmung seines/seiner gesetzlichen Vertreter(s).

Erforderliche Unterlagen

  • Reisepass oder Personalausweis
    Der erklärenden Person.
  • Geburtsurkunde
    Aus der die Führung mehrerer Vornamen hervorgeht.
    Wurde die erklärende Person im Ausland geboren, ist eine amtliche Übersetzung erforderlich.
  • Ggf. Eheurkunde/ Lebenspartnerschaftsurkunde
    Ist die erklärende Person verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, ist eine Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde erforderlich.
    Wurde die Ehe bzw. Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen, ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich.
  • Dolmetscher
    Ist die erklärende Person der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.

Gebühren

  • 12,00 Euro: Namenserklärung
  • 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensführung

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Abgegeben werden kann die Erklärung bei dem Standesamt des Wohnsitzes. Wirksam wird die Namenserklärung bei dem deutschen Standesamt, bei welchem die Geburt der erklärenden Person beurkundet wurde und das das Geburtenregister führt.
  • Wurde die Geburt nicht in einem deutschen Register beurkundet, ist das Standesamt zuständig, das das Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister der Person führt.
  • Gibt es auch dieses nicht, ist das Standesamt des Wohnsitzes zuständig.

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