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Namensrechtliche Erklärung - Reihenfolge der Vornamen ändern в месте Standesamt I in Berlin
Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
большая карта Контакт
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
- Standesamt I in Berlin
- Schönstedtstr. 5 , 13357 Berlin
- Тел.: (030) 90269-5000
- Факс: (030) 9028-3416
- Форма обратной связи
Время работы
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nach Vereinbarung
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Вторник
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Четверг
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nach Vereinbarung
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Пятница
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nach Vereinbarung
Hinweise zu Öffnungszeiten
Die starren Öffnungszeiten wurden zugunsten einer flexiblen Terminvereinbarung aufgegeben.
Транспорт
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Bus
- Brunnenplatz: M27 Nauener Platz: 247, 327
-
S-Bahn
- Humboldthain: S1, S2, S25, S26
-
U-Bahn
- Pankstr.: U8 Nauener Platz: U9
Sonstige Hinweise zum Standort
Wartebereich vor Raum 354, 3.StockВарианты оплаты
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Namensrechtliche Erklärung - Reihenfolge der Vornamen ändern
Führt eine Person mehrere Vornamen, kann sie die Reihenfolge dieser Vornamen durch eine entsprechende Erklärung beim Standesamt neu bestimmen (Vornamensortierung). Eine Änderung der Schreibweise der Vornamen sowie das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist dabei nicht zulässig.
Требования
-
Mehrere Vornamen
Die erklärende Person führt mehrere Vornamen. -
Alter der erklärenden Person
Ist die erklärende Person noch minderjährig, aber bereits über 14 Jahre alt, kann die Erklärung nur durch das Kind selbst abgegeben werden. Diese Erklärung bedarf der Zustimmung seines/seiner gesetzlichen Vertreter(s).
Erforderliche Unterlagen
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Reisepass oder Personalausweis
Der erklärenden Person. -
Geburtsurkunde
Aus der die Führung mehrerer Vornamen hervorgeht.
Wurde die erklärende Person im Ausland geboren, ist eine amtliche Übersetzung erforderlich. -
Ggf. Eheurkunde/ Lebenspartnerschaftsurkunde
Ist die erklärende Person verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, ist eine Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde erforderlich.
Wurde die Ehe bzw. Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen, ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. -
Dolmetscher
Ist die erklärende Person der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
Гонорары
- 12,00 Euro: Namenserklärung
- 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensführung
Законодательная база
Hinweise zur Zuständigkeit
- Abgegeben werden kann die Erklärung bei dem Standesamt des Wohnsitzes. Wirksam wird die Namenserklärung bei dem deutschen Standesamt, bei welchem die Geburt der erklärenden Person beurkundet wurde und das das Geburtenregister führt.
- Wurde die Geburt nicht in einem deutschen Register beurkundet, ist das Standesamt zuständig, das das Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister der Person führt.
- Gibt es auch dieses nicht, ist das Standesamt des Wohnsitzes zuständig.