Namensrechtliche Erklärung - Reihenfolge der Vornamen ändern at the location Standesamt I in Berlin

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Einschränkungen und Sonderschließzeiten auf unserer Webseite Einschränkungen des Dienstbetriebes im LABO.

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Contact

  • Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
  • Standesamt I in Berlin
  • Schönstedtstr. 5 ,  13357 Berlin
  • Tel.: (030) 90269-5000
  • Fax: (030) 9028-3416
  • This facility is fully accessible to wheelchairs.
  • Handicapped parking space available.
  • A wheelchair-accessible elevator is available.
  • A WC fully accessible to wheelchairs is available.
Explanation of symbols

Rollstuhlfahrer bitte klingeln.

Opening hours

  • Monday

      nach Vereinbarung
  • Tuesday

      nach Vereinbarung
  • Wednesday

      nach Vereinbarung
  • Thursday

      nach Vereinbarung
  • Friday

      nach Vereinbarung

Hinweise zu Öffnungszeiten

Die starren Öffnungszeiten wurden zugunsten einer flexiblen Terminvereinbarung aufgegeben.

Public transportation

  • Bus

    • Brunnenplatz: M27 Nauener Platz: 247, 327
  • Train (S-Bahn)

    • Humboldthain: S1, S2, S25, S26
  • Underground

    • Pankstr.: U8 Nauener Platz: U9

Additional information

Wartebereich vor Raum 354, 3.Stock

Payment options

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Service description

Namensrechtliche Erklärung - Reihenfolge der Vornamen ändern

Führt eine Person mehrere Vornamen, kann sie die Reihenfolge dieser Vornamen durch eine entsprechende Erklärung beim Standesamt neu bestimmen (Vornamensortierung). Eine Änderung der Schreibweise der Vornamen sowie das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist dabei nicht zulässig.

Prerequisites

  • Mehrere Vornamen
    Die erklärende Person führt mehrere Vornamen.
  • Alter der erklärenden Person
    Ist die erklärende Person noch minderjährig, aber bereits über 14 Jahre alt, kann die Erklärung nur durch das Kind selbst abgegeben werden. Diese Erklärung bedarf der Zustimmung seines/seiner gesetzlichen Vertreter(s).

Documents required

  • Reisepass oder Personalausweis
    Der erklärenden Person.
  • Geburtsurkunde
    Aus der die Führung mehrerer Vornamen hervorgeht.
    Wurde die erklärende Person im Ausland geboren, ist eine amtliche Übersetzung erforderlich.
  • Ggf. Eheurkunde/ Lebenspartnerschaftsurkunde
    Ist die erklärende Person verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, ist eine Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde erforderlich.
    Wurde die Ehe bzw. Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen, ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich.
  • Dolmetscher
    Ist die erklärende Person der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.

Fees

  • 12,00 Euro: Namenserklärung
  • 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensführung

Notes on responsibility

  • Abgegeben werden kann die Erklärung bei dem Standesamt des Wohnsitzes. Wirksam wird die Namenserklärung bei dem deutschen Standesamt, bei welchem die Geburt der erklärenden Person beurkundet wurde und das das Geburtenregister führt.
  • Wurde die Geburt nicht in einem deutschen Register beurkundet, ist das Standesamt zuständig, das das Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister der Person führt.
  • Gibt es auch dieses nicht, ist das Standesamt des Wohnsitzes zuständig.