Kaufpreissammlung - Auskunft beantragen
Die Daten der Kaufpreissammlung können unter differenzierter Beachtung des Datenschutzes nach Antragstellung für unterschiedliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden (z.B. Einzelfallauskünfte für zertifizierte Immobiliensachverständige oder statistische Werte für Behörden und Privatpersonen).
- Privatpersonen und Institutionen können blockbezogene (anonymisierte, nicht grundstücksbezogene) Auskünfte aus der Kaufpreissammlung bei Darlegung des berechtigten Interesses erhalten.
- Immobiliensachverständige und Behördenmitarbeitende, die des Öfteren Daten der Kaufpreissammlung des Landes Berlin benötigen, können darüber hinaus einen separaten Online-Zugang zur Automatisierten Kaufpreissammlung "AKS Online" beantragen. Informationen über einen Zugang für wiederholte Auskünfte finden Sie unter "Weiterführende Informationen".
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Berechtigung für grundstücksbezogene Auskünfte
Grundstücksbezogene Auskünfte erhalten nur:
- von einer Kammer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Grundstückswertermittlung,
- die mit der Grundstückswertermittlung beauftragten Bediensteten von Behörden sowie Einrichtungen, die unter der Aufsicht von Landes- oder Bundesbehörden stehen und
- Sachverständige für Grundstückswertermittlung und Immobilienbewertung, die im Einklang mit DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine akkreditierte Zulassungsstelle geprüft sind.
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Berechtigung für blockbezogene Auskünfte
Anderen Personen und Stellen werden im Einzelfall auf schriftlichen Antrag nur blockbezogene Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erteilt, die keine Rückschlüsse auf die Lage des Grundstücks ermöglichen. Hierfür ist die Darlegung des berechtigten Interesses für jeden Einzelfall notwendig. -
Berechtigtes Interesse
Von einem berechtigten Interesse wird insbesondere ausgegangen, wenn Behörden oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bzw. zertifizierte Sachverständige mit einer Wertermittlung im Rahmen ihrer Aufgabenerledigung befasst sind. - Die im Rahmen der Auskunft zur Verfügung gestellten Daten sind sachgerecht und nur für den angegebenen Zweck zu verwenden. Die Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf einmalige Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Online möglich; oder Sie nutzen die aufgeführten Formulare, um den Antrag schriftlich per Post zu stellen.
- Für die Online-Antragstellung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
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Nachweis des berechtigten Interesses, Bescheinigungen, Zertifikate
z.B. Zertifikate, Gerichtsbeschluss als Arbeitsauftrag, Nachweis des berechtigten Interesses, Bescheinigung einer Behörde mit erweiterten Zugriffsrechten über die Zuständigkeit des Mitarbeitenden. -
ggf. Nachweis über Gebühren- bzw. Kostenbefreiung
Werden Auskünfte im Rahmen von gebühren- bzw. kostenbefreiten Verfahren beantragt oder durch Behörden/öffentliche Einrichtungen, die gebühren- bzw. kostenbefreit sind (z.B. aufgrund gesetzlicher Vorgaben), so ist dies bei der Antragstellung nachzuweisen.
Formulare
- Antrag auf einmalige Auskunft aus der Kaufpreissammlung über unbebaute Grundstücke
- Antrag auf einmalige Auskunft aus der Kaufpreissammlung über bebaute Grundstücke
- Antrag auf einmalige Auskunft aus der Kaufpreissammlung über Wohnungs- und Teileigentum
- Antrag auf einmalige Auskunft aus der Kaufpreissammlung über Nutzungsentgelte
- Antrag auf einmalige Auskunft aus der Kaufpreissammlung über ein durchschnittliches Preisniveau (aggregierte Recherche)
Gebühren
Je nach Antragsart berechnet sich die Gebühr nach einem Halbstundensatz oder nach der Anzahl abgegebener Datensätze bzw. einer Grundgebühr.
Schriftliche Auskünfte über wesentliche Daten für die Wertermittlung und allgemeine Wertermittlungsfragen sowie über Daten des Grundstücksmarktes nach Tarifstelle 7003
- 39,10 Euro (je angefangene 30 Minuten): Schriftliche Auskünfte für Sachverständige, Firmen, Unternehmen oder sonstige Organisationen sowie Privatpersonen.
- Übersteigt die Gebühr 78,20 Euro, wird sich mit dem/der Antragsteller/in in Verbindung gesetzt.
- Für die Ermittlung von Umsatzzahlen und Analysen nach selbst vorgegebenen Kriterien, wird ein Kostenvoranschlag mit Bestätigung der Kostenübernahme übermittelt.
- keine: im Rahmen von gebühren- bzw. kostenbefreiten Verfahren
Für unbebaute Grundstücke:
- 122,00 Euro Grundgebühr für bis zu 12 abgegebene Datensätze
- 8,50 Euro für jeden weiteren abgegebenen Datensatz
- keine: im Rahmen von gebühren- bzw. kostenbefreiten Verfahren
- 146,00 Euro Grundgebühr für bis zu 12 abgegebene Datensätze
- 14,50 Euro für jeden weiteren abgegebenen Datensatz
- keine: im Rahmen von gebühren- bzw. kostenbefreiten Verfahren
- 78,20 Euro
- keine: im Rahmen von gebühren- bzw. kostenbefreiten Verfahren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
In der Regel dauert die Bearbeitungszeit 1-2 Wochen. Bei komplexen und umfangreichen Anträgen kann die Bearbeitungsdauer 2 Wochen überschreiten.
Weiterführende Informationen
- Gutachterausschuss für Grundstückswerte
- Immobilienpreis-Info: Abfrage des allgemeinen Preisniveaus in den Teilmärkten Baugrundstücke, Einfamilienhausgrundstücke und Wohnungseigentum (kostenfrei)
- Bodenrichtwerte aller Jahrgänge seit 1964 bis heute (kostenfrei)
- "AKS Online": Informationen zum Zugang für wiederholte Auskünfte
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin (SenStadt Abt. III)
Für Sie zuständig
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Bürgertelefon 115
Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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