Gewerbelegitimationskarte beantragen am Standort Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten Fröbelstraße Haus 6

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      09:00-12:00
  • Donnerstag

      09:00-12:00

Hinweis für Terminkunden

Die Sprechzeiten sind nur für Kunden mit einem Termin, oder nach vorheriger telefonischer Absprache.

Verkehrsanbindungen

S-Bahn
  • Prenzlauer Allee : S 41, S 42, S 8, S 85
Tram
  • Fröbelstr. : M 2

Sonstige Hinweise zum Standort

Wir bitten Sie, vorzugsweise die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation (E-Mail, Telefon, AMS) zu nutzen und stehen Ihnen auf diesen Kommunikationswegen weiterhin sehr gerne zur Verfügung.

Zahlungsmöglichkeiten

Dienstleistungsbeschreibung

Gewerbelegitimationskarte beantragen

Wenn Sie in einem anderen Staat einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen. Die Gewerbelegitimationskarte benötigen Sie z.B. bei einer Tätigkeit als Handelsvertreter im Ausland.

Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.

Verfahrensablauf:
1. Sie beantragen die Gewerbelegitimationskarte bei der zuständigen Behörde.
2. Die Behörde prüft Ihren Antrag und Ihre persönliche Zuverlässigkeit.
3. Die Karte wird Ihnen nach Zahlung der Verwaltungsgebühr ausgestellt.

Voraussetzungen

  • Angemeldetes Gewerbe
    Sie müssen ein Gewerbe in Berlin betreiben.
  • Persönliche Zuverlässigkeit
    Sie müssen persönlich zuverlässig sein und diese mit entsprechenden aktuellen Nachweisen aus dem Bundeszentralregister und dem Gewerbezentralregister nachweisen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
    Der Antrag kann formlos in Textform gestellt werden. Neben den persönlichen Angaben zur Person werden auch Angaben zur beabsichtigte Tätigkeit und dem Zielland benötigt.
  • Personaldokument
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild. Aufenthaltstitel, wenn die antragstellende Person nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt.
    Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) verlangt.
    Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
  • Ggf. aktueller Auszug aus dem Handelsregister
    Eingetragene Firmen reichen bitte einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein.

Gebühren

40,00 bis 500,00 Euro je Aufwand

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

ca. 1 Woche

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Der Antrag auf Erteilung einer Gewerbelegitimationskarte ist bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt zu stellen.

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