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Asbest - Anerkennung eines emissionsarmen Verfahrens beantragen в месте LAGetSi
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- Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi)
- LAGetSi
- Turmstraße 21 , 10559 Berlin
- Referat I B - Arbeitsschutz am Bau
- Тел.: (030) 902545-108
- Факс: (030) 9028 8033
- E-Mail: bau@lagetsi.berlin.de
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Sie finden uns in den Häusern E und L.Варианты оплаты
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Dienstleistungsbeschreibung
Asbest - Anerkennung eines emissionsarmen Verfahrens beantragen
Anerkannte emissionsarme Verfahren sind behördlich oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung (Institut für Arbeitsschutz der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung - IFA -) geprüfte und anerkannte Arbeitsverfahren für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien, die nachweislich im Bereich niedrigen Risikos erfolgen.
Grundlage der entsprechenden Prüfung sind die vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) aufgestellten Bewertungsmaßstäbe.
Die Anerkennung eines emissionsarmen Verfahrens wird für einen Zeitraum von maximal 6 Jahren erteilt und gegebenenfalls mit Auflagen sowie mit Vorbehalt des Widerrufs erteilt.
Verfahrensablauf
Grundlage der entsprechenden Prüfung sind die vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) aufgestellten Bewertungsmaßstäbe.
Die Anerkennung eines emissionsarmen Verfahrens wird für einen Zeitraum von maximal 6 Jahren erteilt und gegebenenfalls mit Auflagen sowie mit Vorbehalt des Widerrufs erteilt.
Verfahrensablauf
- Stellen Sie einen formlosen Antrag auf Anerkennung eines emissionsarmen Verfahren mit allen hierfür notwendigen Unterlagen beim Baureferat des LAGetSi. Das können Sie schriftlich per Post oder per E-Mail erledigen.
- Das LAGetSi prüft Ihre Unterlagen und fordert gegebenenfalls Informationen oder Unterlagen nach. Wir behalten uns vor, mit Ihnen einen Termin auf der Baustelle oder dem Betrieb zu vereinbaren, um das Verfahren und die zugehörige Technik zu begutachten.
- Das LAGetSi erteilt einen anerkennenden oder ablehnenden Bescheid.
Требования
- Betrieb mit einem Firmensitz in Berlin
- Personelle und sicherheitstechnische Ausstattung u. a. Sachkundenachweise für Tätigkeiten mit Asbest nach Gefahrstoffverordnung
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Anerkennung von emissionsarmen Verfahren
Stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag per Post oder per E-Mail. - Arbeitsanweisung
- Nachweis der geringen Exposition (Asbest) sowie A- und E-Stäube und Quarz
- Detaillierte Fotodokumentation der Geräte
- Nachweis der personellen und sicherheitstechnischen Ausstattung u. a. Sachkundenachweise für Tätigkeiten mit Asbest
Гонорары
1.285,00 bis 2.675,00 Euro
Законодательная база
- TRGS 519: Technische Regeln für Gefahrstoffe: Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten - 4. Absatz 2 Nr. 2, 16.2 Absatz 6 TRGS 519
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) § 2 Absatz 4c
- Arbeitsschutzgebührenordnung (ArbSchGebO) Anlage Gebührenverzeichnis - Tarifstelle 71320, o)
- Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG) Anlage Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (ZustKatOrd) Nr. 24 Absatz 9
Дополнительная информация
- Asbestsanierung (DGUV Information 201-012) (Institut für Arbeitsschutz der DGUV)
- Aktuelle Ergänzungen zur DGUV Information 201-012 (bisher: BGI 664) "Asbestsanierung" (Institut für Arbeitsschutz der DGUV)
- Merkblatt der DGUV: Anforderungen an Anträge (Institut für Arbeitsschutz der DGUV)
- Leitfaden der DGUV: Anforderungen an erforderliche Expositionsmessungen (Institut für Arbeitsschutz der DGUV)