Konzession - Erteilung Genehmigung zur Durchführung von Krankentransporten beantragen am Standort Fahrerlaubnisbehörde - Personenbeförderung

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

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Persönliche Vorsprache nur mit bereits vereinbarten Termin möglich. Bitte informieren Sie sich auf unserer Internetseite https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/

Grundsätzlich gilt: Zu Ihrem Schutz, also unserer Kundinnen und Kunden, und auch zum Schutz unserer Beschäftigten ist es Pflicht, während des Aufenthalts in den Dienstgebäuden des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske zu tragen. Soweit Kundinnen und Kunden ärztlich bescheinigt auf Grund einer ärztlich bescheinigten gesundheitlichen Beeinträchtigung, chronischen Erkrankung oder Behinderung keine medizinische Gesichtsmaske tragen können, ist zur Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen dieser Ausnahme die Bescheinigung im Original mitzuführen und auf Aufforderung vor Ort vorzulegen. Das Betreten der Dienstgebäude ist ohne entsprechende ärztliche Bescheinigung im Original grundsätzlich nicht möglich.

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Kontakt

  • Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
  • Fahrerlaubnisbehörde - Personenbeförderung
  • Puttkamerstr. 16-18 10969 Berlin
  • Tel.: (030) 90269-2482
  • Fax: (030) 9028-3451

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Dienstag

      08:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Mittwoch

      08:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Donnerstag

      08:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Freitag

      08:00 - 12:00 Uhr - Nur für Terminkunden

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Konzession - Erteilung Genehmigung zur Durchführung von Krankentransporten beantragen

Wer gewerbsmäßig kranke, verletzte oder sonst hilfebedürftige Personen, die nicht Notfallpatienten sind, in einem Krankentransportwagen unter fachgerechter Betreuung befördern möchte, benötigt eine Genehmigung (Konzession) zur Durchführung des Verkehrs mit Krankentransportwagen. Die Genehmigungsdauer zur Ausübung des Verkehrs mit Krankenwagen beträgt bei einer Ersterteilung der Genehmigung regelmäßig fünf Jahre.

Auch wer bereits einmal im Besitz einer Genehmigung war, diese jedoch abgelaufen ist, muss einen Antrag auf "Erteilung Genehmigung zur Durchführung von Krankentransporten beantragen" stellen.

Wenn Sie im Besitz einer noch gültigen Genehmigung sind, diese aber bald abläuft, können Sie einen Antrag auf Erneuerung der Genehmigung zur Durchführung von Krankentransporten stellen (unter "Weiterführende Informationen").

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Betriebssitz innerhalb Berlins
  • Fachliche Eignung
    Die fachliche Eignung nach dem Rettungsdienstgesetz (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 RDG) wird grundsätzlich durch Ablegung einer Sach- und Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) nachgewiesen (mehr unter "Weiterführende Informationen").
    • Bei Gesellschaften (z.B. GmbH) muss der verantwortliche Vertreter der Gesellschaft die fachliche Eignung nachweisen.
    • Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts haben grundsätzlich alle Gesellschafter die fachliche Eignung nachzuweisen.
  • Persönliche Zuverlässigkeit
    Zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit ist vom Antragsteller ein Führungszeugnis (Auskunft aus dem Bundeszentralregister) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen.
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit
    Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers bzw. Unternehmens ist die Vermögensübersicht auszufüllen.
    • Bei Kapitalgesellschaften sind die Eintragungen durch einen Steuerberater bestätigen zu lassen.
    • Die Vorlage von Bargeld ist als glaubhafter Nachweis der Leistungsfähigkeit nicht geeignet.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ersterteilung einer Genehmigung zur Ausübung des Verkehrs mit Krankenwagen
    (unter "Formulare")
    Antrag und Unterlagen bitte schriftlich per Post senden oder in den Hausbriefkasten (Friedrichstr. 219, 10969 Berlin) einwerfen.
  • Vermögensübersicht
    (unter "Formulare")
    Vermögensübersicht und vollständiger Kontoauszug für den letzten abgeschlossenen Monat
  • Personalausweis oder Pass (ggf. Anmeldebestätigung)
  • Nachweis der fachlichen Eignung (Original und Kopie)
    Sach- und Fachkundeprüfung Krankentransport und Rettungsdienst (§ 13 Abs. 1 Nr.3 RDG und PBZugV)
  • Auskunft in Steuersachen
    Auskunft in Steuersachen über die steuerliche Zuverlässigkeit des Finanzamtes Ihres Betriebssitzes und ggf. des Finanzamtes Ihres Wohnortes, wenn dieser außerhalb von Berlin liegt.
  • Bescheinigung der BG Verkehr
    Bescheinigung der BG Verkehr (Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft, 22765 Hamburg) über die Voranmeldung zur ordnungsgemäßen Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung
  • Führungszeugnis
    Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde - Belegart "O" - (ggfs. auch für die zur Führung bestellte(n) Personen.
    Verwendungszweck: Konzession PBefG – IV D 21 - zu senden an das Landesamt für
    Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin, Puttkamer Str. 16-18 in 10958 Berlin
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde - Belegart "9" - (ggfs. auch für die zur Führung bestellte(n) Personen.
    Verwendungszweck: Konzession PBefG – IV D 21 - zu senden an das Landesamt für
    Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin, Puttkamer Str. 16-18 in 10958 Berlin
  • Gebührenquittung Führungszeugzeugnis / Gewerbezentralregisterauszug
    Gebührenquittung des Bürgeramtes über das beantragte Führungszeugnis und über die
    Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Nachweis des Betriebssitzes
    • Vertrag über Anmietung der Räume und Bestätigung des Vermieters über die gewerbliche Nutzung
    • bei Untermietverträgen: Einverständnis des Eigentümers und Bestätigung der gewerblichen Nutzung
    • ACHTUNG: Für das Fahrpersonal sollen u.a. Pausen- und Hygieneräume zur Verfügung gestellt werden (Arbeitsstättenverordnung).
  • Nur bei Unternehmen, die in das Handelsregister, Vereinsregister oder Genossenschaftsregister einzutragen sind:
    • Beglaubigte Abschrift der Eintragung: Gesellschaftsvertrag und Anmeldung zur Eintragung/Änderung im Handelsregister
    • Bei einer GmbH: zusätzlich eine Liste der Gesellschafter
    • Unterlagen zum Nachweis der/des Beschäftigungsverhältnisse/s der zur Führung der Geschäfte bestellte/n Person/en
    • Bescheinigung des Bezirksamtes über die Gewerbe-Anmeldung

Gebühren

  • 255,65 Euro: für das 1. Fahrzeug
  • 51,13 Euro: für jedes weitere Fahrzeug im selben Antrag
  • zzgl. 3,30 Euro: Verkehrszentralregister-Auskunft je Verantwortlicher im Unternehmen

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Ca. 3 Monate (bei Vollständigkeit der Unterlagen)

Hinweise zur Zuständigkeit

Diese Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten erbracht werden.

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