Konzession - Erneuerung/Erweiterung Mietwagengenehmigung beantragen
Wer gewerbsmäßig Personen mit einem Mietwagen befördern möchte, benötigt eine Genehmigung zur Ausübung des Gelegenheitsverkehrs (Konzession) mit Mietwagen.
1. Beantragen Sie Erneuerung/Erweiterung einer Mietwagengenehmigung schriftlich per Post.
2. Der Fachbereich prüft Ihren Antrag und setzt sich bei Rückfragen mit Ihnen in Verbindung.
3. Den Bescheid zu Ihrem Antrag erhalten Sie als Brief per Post an die Unternehmeranschrift.
4. Den Gebührenbescheid erhalten Sie per Post an die Unternehmeranschrift.
- Wenn die Genehmigungsdauer abläuft, muss diese ca. 3 Monate vor Ablauf erneuert werden.
- Wenn die Fahrzeuganzahl erhöht werden soll, muss ein Erweiterungsantrag gestellt werden.
1. Beantragen Sie Erneuerung/Erweiterung einer Mietwagengenehmigung schriftlich per Post.
2. Der Fachbereich prüft Ihren Antrag und setzt sich bei Rückfragen mit Ihnen in Verbindung.
3. Den Bescheid zu Ihrem Antrag erhalten Sie als Brief per Post an die Unternehmeranschrift.
4. Den Gebührenbescheid erhalten Sie per Post an die Unternehmeranschrift.
Voraussetzungen
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Gültige Genehmigung
Wer im Besitz einer noch gültigen Genehmigung ist, stellt 3 Monate vor Ablauf einen Antrag auf Erneuerung / Erweiterung der Genehmigung. - Mindestalter 18 Jahre
- Betriebssitz innerhalb von Berlin
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Fachliche Eignung
Die fachliche Eignung wird grundsätzlich durch Ablegung einer Sach- und Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) nachgewiesen (mehr unter "Weiterführende Informationen").
- Bei Gesellschaften (z.B. GmbH) muss der verantwortliche Vertreter der Gesellschaft die fachliche Eignung nachweisen.
- Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts haben grundsätzlich alle Gesellschafter die fachliche Eignung nachzuweisen.
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Persönliche Zuverlässigkeit
Zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit ist vom Antragsteller ein Führungszeugnis (Auskunft aus dem Bundeszentralregister) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen. -
Finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers bzw. Unternehmens ist die Vermögensübersicht auszufüllen.
- Bei Kapitalgesellschaften sind die Eintragungen durch einen Steuerberater bestätigen zu lassen.
- Die Vorlage von Bargeld ist als glaubhafter Nachweis der Leistungsfähigkeit nicht geeignet.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Träger der Sozialversicherung / Krankenkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (BG) Verkehr
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Erneuerung/Erweiterung Mietwagen-Genehmigung
Bitte senden Sie den Antrag und die dazugehörigen Unterlagen per Post oder werfen Sie die Schriftstücke in einen der Hausbriefkäste (Friedrichstr. 219, 10969 Berlin oder Puttkamer 16-18, 10969 Berlin). -
Vermögensübersicht
(unter "Formulare")
Vermögensübersicht und vollständiger Kontoauszug für den letzten abgeschlossenen Monat - Personalausweis oder Pass (ggf. Anmeldebestätigung)
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Nachweis der fachlichen Eignung (Original und Kopie)
Nachweis der fachlichen Eignung für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr mit Taxen und Mietwagen. -
Auskunft in Steuersachen
Auskunft in Steuersachen über die steuerliche Zuverlässigkeit des Finanzamtes Ihres Betriebssitzes und ggf. des Finanzamtes Ihres Wohnortes, wenn dieser außerhalb Berlins liegt. -
Bescheinigung der BG Verkehr
Bescheinigung der BG Verkehr (Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft, 22765 Hamburg) über die Voranmeldung zur ordnungsgemäßen Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung -
Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialversicherung
Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Krankenversicherung (alle Krankenkassen: z.B. AOK, IKK, Ersatzkassen) und zur Renten- und Arbeitslosenversicherung der beschäftigten Fahrer -
Führungszeugnis
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde - Belegart "O" - ggfs. auch für die zur Führung bestellte(n) Personen.
- Verwendungszweck: Konzession PBefG – IV D 21 - zu senden an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin, Puttkamer Str. 16-18 in 10969 Berlin
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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde - Belegart "9" - ggfs. auch für die zur Führung bestellte(n) Personen.
- Verwendungszweck: Konzession PBefG – IV D 21 - zu senden an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin, Puttkamer Str. 16-18 in 10969 Berlin
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Gebührenquittung Führungszeugzeugnis / Gewerbezentralregisterauszug
Gebührenquittung des Bürgeramtes über das beantragte Führungszeugnis und über die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister -
Nachweis des Betriebssitzes
- Vertrag über Anmietung der Räume und Bestätigung des Vermieters über die gewerbliche Nutzung
- bei Untermietverträgen: Einverständnis des Eigentümers und Bestätigung der gewerblichen Nutzung
- ACHTUNG: Für das Fahrpersonal sollen u.a. Pausen- und Hygieneräume zur Verfügung gestellt werden (Arbeitsstättenverordnung).
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Nachweis Stellplätze (bei Erweiterung)
Wegen der bestehenden Rückkehrpflicht zum Betriebssitz ist bei Beantragung von mehr als einem Mietwagen für jedes Fahrzeug ein Stellplatz in unmittelbarer Nähe des Betriebssitzes nachzuweisen. Diese müssen vom Betriebssitz fußläufig erreichbar sein.
- Die Stellplätze sind nachzuweisen durch entsprechende Miet-/Pachtverträge mit Bestätigung des Vermieters / Eigentümers zur gewerblichen Nutzung.
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Fahrzeugliste mit HU-Berichte
(unter "Formulare") -
Fahrerliste
(unter "Formulare") -
Jahresabschlüsse
Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre und Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) des aktuellen Jahres; falls nicht vorhanden, Gewinn- und Verlustrechnungen -
Nachweis Wegstreckenzähler
Pro Fahrzeug ist der Nachweis über die Nutzung eines Wegstreckenzählers (z.B. Einbaubestätigung) vorzulegen.
- vorzugsweise per E-Mail senden an: Betriebspruefungen@labo.berlin.de
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Beförderungsaufträge
Pro Fahrzeug sind die buchmäßig erfassten Beförderungsaufträge der letzten zwei Jahre vorzulegen.
- vorzugsweise per E-Mail senden an: Betriebspruefungen@labo.berlin.de
- Hinweis: Darüber hinaus können im Einzelfall Kassenbücher bzw. (digitale)
-
Nur bei Unternehmen, die in das Handelsregister, Vereinsregister oder Genossenschaftsregister einzutragen sind:
- Beglaubigte Abschrift der Eintragung: Gesellschaftsvertrag und Anmeldung zur Eintragung/Änderung im Handelsregister
- Bei einer GmbH: zusätzlich eine Liste der Gesellschafter
- Unterlagen zum Nachweis der/des Beschäftigungsverhältnisse/s der zur Führung der Geschäfte bestellte/n Person/en
- Bescheinigung des Bezirksamtes über die Gewerbeanmeldung
Formulare
Gebühren
- 60,00 Euro: für das 1. Fahrzeug
- 30,00 Euro: für jedes weitere Fahrzeug im selben Antrag
- zzgl. 3,30 Euro: Verkehrszentralregister-Auskunft je Verantwortlicher im Unternehmen
Rechtsgrundlagen
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG) § 2 Abs. 1 Nr. 4 - Genehmigungspflicht
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG) § 49 - Verkehr mit Mietwagen
- Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) § 9 - Überwachung
- Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Ca. 3 Monate (bei Vollständigkeit der Unterlagen)
Weiterführende Informationen
- Hinweise zur Antragstellung im Mietwagenverkehr (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Hinweise zu den Anlagen zum Antrag (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Informationsblatt Eventverkehr (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Informationen Ersatz bzw. Werkstattmietwagen (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Hinweisblatt Scheinselbstständigkeit (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Sach- und Fachkundeprüfung für Taxen- und Mietwagenverkehr (IHK Berlin)
- Gesetzliche Unfallversicherung (BG Verkehr)
- Konzession - Erteilung Mietwagengenehmigung beantragen (wenn Sie keine gültige Genehmigung (mehr) haben) (Dienstleistung)
- Konzession - befristete Erweiterung Mietwagengenehmigung (Eventverkehr) beantragen (Dienstleistung)
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten erbracht werden.