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Waffenrecht - Munitionserwerbsschein beantragen am Standort Waffenbehörde
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Kontakt
- Polizei Berlin
- Waffenbehörde
- Platz der Luftbrücke 6 , 12101 Berlin
- Tel.: (030) 4664-951410
- Fax: (030) 4664-951499
- E-Mail: waffenbehoerde@polizei.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
09:00-13:00 Uhr
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S+U Tempelhof
- S45
- S46
- S41
- S42
-
S+U Yorckstr.
- S2
- S25
- S26
-
S+U Tempelhof
-
U-Bahn
-
Bus
-
Kaiserkorso
- 248
-
U Platz der Luftbrücke
- 248
- N42
- M43
- N6
-
Kaiserkorso
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Es wird darauf hingewiesen, dass bei großem Besucherandrang ggf. der Zugang zur Waffenbehörde bereits vor dem Ende der Sprechzeit geschlossen werden muss.Bitte nutzen Sie daher weiterhin die Möglichkeiten, Anträge, Anzeigen, etc. per E-Mail, im Online-Verfahren oder per Post zu übersenden bzw. bei der Hauswache abzugeben.
Nach der geltenden Hausordnung werden alle Besucherinnen und Besucher durch den Sicherheits- und Ordnungsdienst einer Sicherheitskontrolle unterzogen.
Das Gebäude darf nicht mit Waffen, verbotenen oder gefährlichen Gegenständen betreten werden. Im Falle des Mitführens sind diese Gegenstände beim Sicherheits- und Ordnungsdienst anzuzeigen und in Verwahrung zu geben.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Waffenrecht - Munitionserwerbsschein beantragen
Der Munitionserwerbsschein ist eine waffenrechtliche Erlaubnis, die zum Erwerb und Besitz von Munition berechtigt.
Der Munitionserwerbsschein wird für eine bestimmte Munitionsart erteilt, sofern diese nicht in einer Waffenbesitzkarte eingetragen werden kann. Abweichend davon können Munitionssammler oder -sachverständige ein Sammel- oder Fachgebiet eintragen lassen.
Der Munitionserwerbsschein ist für den Erwerb der Munition auf die Dauer von sechs Jahren befristet, gilt danach jedoch unbefristet weiter, was den Besitz der Munition betrifft.
Für die Aufbewahrung der Munition ist mindestens ein Sicherheitsbehältnis ohne Klassifizierung aus Stahlblech mit Schwenkriegelschloss oder gleichwertig notwendig.
Der Munitionserwerbsschein wird für eine bestimmte Munitionsart erteilt, sofern diese nicht in einer Waffenbesitzkarte eingetragen werden kann. Abweichend davon können Munitionssammler oder -sachverständige ein Sammel- oder Fachgebiet eintragen lassen.
Der Munitionserwerbsschein ist für den Erwerb der Munition auf die Dauer von sechs Jahren befristet, gilt danach jedoch unbefristet weiter, was den Besitz der Munition betrifft.
Für die Aufbewahrung der Munition ist mindestens ein Sicherheitsbehältnis ohne Klassifizierung aus Stahlblech mit Schwenkriegelschloss oder gleichwertig notwendig.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Mindestalter: in der Regel 18 Jahre
- Zuverlässigkeit
- Persönliche Eignung
-
Sachkundeprüfung
Die Sachkundeprüfung kann erworben werden:
- bei behördlich zugelassenen gewerblichen Veranstaltern,
- bei Schützenverbänden (für deren Mitglieder),
- im Rahmen einer Jägerprüfung (für angehende Jäger/innnen),
- im Rahmen einer Fachkundeprüfung bei der IHK (sofern eine Waffenhandelserlaubnis/Waffenherstellungserlaubnis beantragt wurde).
-
Waffenrechtliches Bedürfnis
Waffengesetz (WaffG) §§ 8, 14
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Munitionserwerbsschein
Online möglich; oder Sie nutzen das Formular.
- Online-Abwicklung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Benennen Sie die Dateien wie folgt: Vorname_Nachname_Beschreibung.pdf
- Alternativ Antrag per Post oder E-Mail übermitteln: Senden Sie den unterschriebenen Antrag sowie alle Nachweise und Personaldokumente per Post oder E-Mail an die Waffenbehörde der Polizei Berlin.
-
Personalausweis oder Reisepass
als Kopie oder Foto - Bedürfnisnachweis
-
Sachkundenachweis
Eine separate Sachkunde für Munitionserwerbsscheine gibt es nicht. Wer die Sachkunde, z. B. als Sportschütze abgelegt hat, kann dieses Zeugnis verwenden. -
Nachweis der sicheren Aufbewahrung
Zum Nachweis der rechtskonformen Aufbewahrung der Munition dient der Kaufbeleg oder ein Foto des Behältnisses. -
ggf. vergangene Meldeanschriften
Sollten Sie in den letzten 10 Jahren außerhalb Berlins gewohnt haben, halten Sie bitte alle Adressen bereit, da Sie diese im Antrag angeben müssen.
Formulare
Gebühren
Der Antrag ist kostenpflichtig. Ihnen wird ein Gebührenbescheid zugestellt. Die weitere Bearbeitung erfolgt nach Zahlungseingang. Im Falle eines ablehnenden Bescheides fallen bis zu 50 % der Kosten an.
- 56,00 Euro: Munitionserwerbsschein für eine natürliche Person
- 304,00 Euro: Munitionserwerbsschein für Munitionssammler/innen oder Munitionssachverständige ohne bereits bestehender Waffenbesitzkarte zum gleichen Thema
- 39,00 Euro: Munitionserwerbsschein für Munitionssammler/innen oder Munitionssachverständige mit bereits bestehender Waffenbesitzkarte zum gleichen Thema
- 61,00 Euro: alle drei Jahre, für die regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit
- 45,00 Euro: alle fünf Jahre, für die Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Informationen zum Waffenrecht - Merkblatt für Eltern und Lehrer (Polizei Berlin)
- Merkblatt über die Aufbewahrung von Waffen und Munition (Polizei Berlin)
- Waffenbehörde der Polizei Berlin
- Waffenbesitzkarte (grün) beantragen (Dienstleistung)
- Waffenbesitzkarte (rot) für Sammelnde und Sachverständige beantragen (Dienstleistung)
Download
Bürgertelefon 115
Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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