Mediation durch Güterichterinnen und Güterichter - in der Fachgerichtsbarkeit am Standort Verwaltungsgericht Berlin

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Kontakt

  • Verwaltungsgericht Berlin
  • Verwaltungsgericht Berlin
  • Kirchstraße 7 10557 Berlin
  • Tel.:  (030) 9014-0
  • Fax: (030) 9014-8790

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:30-15:00 Uhr
  • Dienstag

      08:30-15:00 Uhr
  • Mittwoch

      08:30-13:00 Uhr
  • Donnerstag

      08:30-15:00 Uhr
  • Freitag

      08:30-13:00 Uhr
  • Samstag

      09:00-12:00 Uhr - Bereitschaftsdienst (mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage), sowie am 24. und 31. Dezember, sofern diese beiden Tage nicht auf einen Sonntag fallen

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Prozessbeteiligte und Besucher nutzen für den Zugang zum Gebäude bitte den ausgewiesenen Eingang Kirchstraße 6/7.

Sonstige Hinweise zum Standort

Die mündlichen Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich.
Hinweise zu den Sitzungen finden Sie auf den elektronischen Anzeigetafeln im Eingangsbereich des Gerichts.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Mediation durch Güterichterinnen und Güterichter - in der Fachgerichtsbarkeit

Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, das auf Anregung eines oder mehrerer Verfahrensbeteiligter oder der/dem Vorsitzenden eingeleitet werden kann. In der Mediation erhalten die Streitparteien die Gelegenheit den bestehenden Konflikt durch Unterstützung einer Güterichterin bzw. eines Güterichters selbstständig lösen.

Die Güterichterinnen und Güterichter vermitteln neutral im Konflikt zwischen den Beteiligten, schaffen eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgen für einen fairen Umgang der Parteien miteinander. Den Güterichterinnen und Güterichtern steht jedoch keine Entscheidungskompetenz zu und sie geben auch keinen rechtlichen Rat. Die Aufgabe der Güterichter beschränkt sich darauf, die Gesprächsführung zu übernehmen, die Interessen der Beteiligten zu ermitteln und die Parteien dabei zu unterstützen, selbst eine Lösung zu erarbeiten.

Welche Vorteile hat eine Mediation gegenüber einem streitigen gerichtlichen Verfahren?
  • Das gesamte Mediationsverfahren ist vertraulich und freiwillig. Die Parteien bestimmen selbst, wie der Konflikt gelöst wird und ob sowie welche Informationen außerhalb des Verfahrens bekannt werden dürfen.
  • Für das Mediationsverfahren wird eine gesonderte Gerichtsakte angelegt.
  • Das laufende Gerichtsverfahren ruht während dem Mediationsverfahren. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.
  • Es steht mehr Zeit für eine Konfliktlösung zur Verfügung als in der Gerichtsverhandlung. Nach Bedarf können auch Folgetermine vereinbart werden. Termine für Güteverhandlungen können in der Regel kurzfristig angesetzt werden.
  • Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten können besser herausgearbeitet und berücksichtigt werden.
  • Bei Bedarf können weitere Beteiligte, die für die Lösungsfindung wichtig sein können, in das Gespräch einbezogen werden.
  • Es können auch mehrere anhängige Gerichtsverfahren, die miteinander zusammenhängen, zusammen gelöst sowie beigelegt werden. Es besteht eine hohe Einigungsquote.

Voraussetzungen

  • Anhängiges Gerichtsverfahren
    Es muss bereits ein Verfahren vor dem
    • Sozialgericht Berlin
    • Verwaltungsgericht Berlin
    anhängig sein.
  • Einverständnis der Verfahrensbeteiligten
    Die Verfahrensparteien müssen mit der Mediation einverstanden sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Keine Unterlagen benötigt.

Gebühren

keine

Chat

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