Richter/in (ehrenamtlich) - Entschädigung in der Fachgerichtsbarkeit beantragen am Standort Oberverwaltungsgericht

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Kontakt

  • Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
  • Oberverwaltungsgericht
  • Hardenbergstraße 31 10623 Berlin
  • Tel.: (030) 90149-8740
  • Fax: (030) 90149-8808
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Auf einen Rollstuhl angewiesene Personen werden nach Meldung in der Pförtnerloge am Haupteingang Hardenbergstraße 31 (Klingel links vor dem Haupteingang) über den Seiteneingang an der Hardenbergstraße in das Gebäude eingelassen. Zum Verlassen des Gebäudes rufen Sie bitte unter der Telefonnummer 90149-8800 in der Pförtnerloge an, damit Sie hinausbegleitet werden können.

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:30 - 15:00 Uhr
  • Dienstag

      08:30 - 15:00 Uhr
  • Mittwoch

      08:30 - 13:00 Uhr
  • Donnerstag

      08:30 - 15:00 Uhr
  • Freitag

      08:30 - 13:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Die Rechtsantragsstelle ist Mo bis Fr von 09:00 - 13:00 Uhr besetzt.

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat seinen Sitz in der Hardenbergstraße 31 im Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof Zoologischer Garten.
Es empfiehlt sich, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen, da in der Umgebung des Gerichts nur sehr schwer Parkplätze zu finden sind.

Sonstige Hinweise zum Standort

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) ist der Zutritt zum Gerichtsgebäude nach wie vor eingeschränkt.

Das Gerichtsgebäude darf grundsätzlich nur betreten werden

  • zum Besuch der Rechtsantragsstelle,
  • zur (vorab vereinbarten) Akteneinsicht,
  • zur Teilnahme an Verhandlungen
  • sowie für Dienstleister.

Bei Gerichtsverhandlungen ist der Zutritt für die Beteiligten und das Publikum möglich. Die Plätze für Zuschauer/innen sind wegen der Einhaltung der Abstandsregeln reduziert. Der Einlass erfolgt in der Reihenfolge des Erscheinens; Pressevertreter/innen haben Vortritt.

Vorsprachen in Rechtssachen (insb. Akteneinsicht, Rechtsantragsstelle) sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich. Im Übrigen findet kein Publikumsverkehr statt. Über Ausnahmen entscheidet die Hausleitung.

Im gesamten Gebäude sind eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen und die üblichen Hygienevorkehrungen einzuhalten (www.infektionsschutz.de). Bei Gerichtsverhandlungen entscheidet die/der sitzungsleitende Richter/in über die Verpflichtung zum Tragen einer Maske.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Richter/in (ehrenamtlich) - Entschädigung in der Fachgerichtsbarkeit beantragen

Sie waren als ehrenamtliche Richterin oder Richter in einem gerichtlichen Verfahren
  • des Sozialgerichts Berlin
  • des Verwaltungsgerichts Berlin
tätig?

Dann können Sie entschädigt werden für
  • Verdienstausfall,
  • Zeitversäumnis,
  • Fahrtkosten und
  • sonstige Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Ehrenamtes entstanden sind.
Die Entschädigung erhalten Sie nur auf Antrag.

Voraussetzungen

  • Sie waren zu einem Termin als ehrenamtliche Richterin bzw. ehrenamtlicher Richter geladen und sind zu diesem Termin erschienen
  • Beantragung innerhalb von 3 Monaten

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Entschädigung von ehrenamtlichen Richter/innen in der Fachgerichtsbarbeit
    Antrag schriftlich per Post oder Fax stellen oder persönlich vor Ort abgeben:
    • Das Antragsformular erhalten Sie bereits mit der Terminsladung, im Termin oder nachträglich über die zuständige Geschäftsstelle. Bitte reichen Sie den Antrag vollständig ausgefüllt bei Gericht ein.
  • Anwesenheitsbescheinigung und Auszahlungsauftrag
    Der/die vorsitzende Richter/in bescheinigt Ihnen nach der Verhandlung auf dem Antragsformular Ihre Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin bzw. ehrenamtlicher Richter im Termin und ordnet die Auszahlung der Entschädigung an.
    • Der Auszahlungsauftrag und die Anwesenheitsbescheinigung müssen vom Gericht unterschrieben sein.
  • Verdienstausfallbescheinigung
    Ist Ihnen ein Verdienstausfall entstanden? Dann lassen Sie dies bitte von Ihrem Arbeitgeber bescheinigen. Das Formular für die Verdienstausfallbescheinigung haben Sie zusammen mit dem Antrag auf Entschädigung erhalten. Gegebenenfalls haben Sie die erforderlichen Angaben bereits nach der Berufung gegenüber der Vergütungs- und Festsetzungsstelle gemacht; diese werden dann nicht nochmals benötigt.
  • Nachweise der Selbstständigkeit
    Sie sind selbstständig tätig? Dann fügen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis über Ihre Selbstständigkeit (z.B. Gewerbeschein) bei und geben Sie Ihre durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkünfte aus selbstständiger Arbeit sowie Ihre regelmäßige Arbeitszeit an. Gegebenenfalls haben Sie die erforderlichen Angaben bereits nach der Berufung gegenüber der Vergütungs- und Festsetzungsstelle gemacht; diese werden dann nicht nochmals benötigt.
  • Glaubhaftmachung freiberufliche Tätigkeit
    Sind Sie freiberuflich tätig? Bitte machen Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit durch geeignete Unterlagen glaubhaft. Geben Sie bitte außerdem Ihre durchschnittlichen monatlichen Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit und Ihre regelmäßige Arbeitszeit an. Gegebenenfalls haben Sie die erforderlichen Angaben bereits nach der Berufung gegenüber der Vergütungs- und Festsetzungsstelle gemacht; diese werden dann nicht nochmals benötigt.
  • Nachweise entstandener Fahrtkosten oder sonstiger Aufwendungen
    Sind Ihnen Fahrtkosten oder sonstige Kosten zur Wahrnehmung des Termins entstanden? Bitte weisen Sie entstandenen Fahrtkosten für Ihre An- und Abreise zum Termin anhand von entsprechenden Belegen (z.B. Fahrscheine im Original, Buchungsbelege, Rechnungen für Flugtickets, Übernachtungskosten) nach.

Gebühren

Keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Sie wurden vom Sozialgericht Berlin zu einer Sitzung geladen?

  • Dann können Sie Ihren Entschädigungsantrag persönlich bei der Geschäftsstelle abgeben, in den Briefkasten des Sozialgerichts Berlin einwerfen oder per Post, Telefax und unter Beachtung der Anforderungen an den elektronischen Rechtsverkehr nach den entsprechenden Vorschriften an den Absender der Ladung senden.

Sie wurden vom Verwaltungsgericht Berlin zu einer Sitzung geladen?
  • Dann können Sie Ihren Entschädigungsantrag schriftlich einreichen oder persönlich bei der Vergütungs- und Entschädigungsstelle im Erdgeschoss, Zimmer 0204 oder bei der Verwaltungsabteilung im 1. Obergeschoss, Zimmer 1508 stellen.

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