Sachverständige - Vergütung und Entschädigung in der Fachgerichtsbarkeit beantragen am Standort Sozialgericht

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
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Das Sozialgericht Berlin ist auch für Personen, die gehbehindert oder auf einen Rollstuhl angewiesen sind, gut zugänglich.

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-14:00 Uhr
  • Dienstag

      09:00-14:00 Uhr
  • Mittwoch

      09:00-14:00 Uhr
  • Donnerstag

      09:00-14:00 Uhr
  • Freitag

      09:00-14:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

  • Bibliothek
Die Bibliothek ist ab dem 14. Oktober 2021 vorläufig von 9.00 bis 14.00 Uhr und nach Vereinbarung geöffnet. Bitte beachten Sie die gesonderten Regelungen zur Öffnung der Bibliothek für externe Nutzerinnen und Nutzer, die Sie auf der Internetseite des Sozialgerichts unter der Rubrik "Service - Bibliothek" finden können.

  • Rechtsantragstelle
Die Rechtsantragstelle ist von 09.00 bis 13.00 Uhr besetzt.

  • Geschäftsstellen
Die Geschäftsstellen sind werktäglich von 09:00 bis 15:00 Uhr telefonisch erreichbar.

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Das Sozialgericht Berlin hat seinen Sitz in der Invalidenstraße 52 in Berlin-Mitte, schräg gegenüber vom Hauptbahnhof (ca. 3 Minuten Fußweg). Es empfiehlt sich, das Sozialgericht mit öffentlichen Verkehrsmitteln aufzusuchen, da in der Umgebung des Gerichts nur sehr schwer Parkplätze zu finden sind.

Eine begrenzte Anzahl von Parkplätzen befindet sich rechts und links des Gerichtsgebäudes (Heidestraße und Am Hamburger Bahnhof). In der Heidestraße befinden sich auch 2 ausgewiesene Behindertenparkplätze.

Sonstige Hinweise zum Standort

Zur Abgabe von Postsendungen steht die Rechtsantragstelle nicht zur Verfügung. Postsendungen können in den Hausbriefkasten des Sozialgerichts Berlin rechts neben dem Eingang eingeworfen werden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Sachverständige - Vergütung und Entschädigung in der Fachgerichtsbarkeit beantragen

Sachverständige, die in einem gerichtlichen Verfahren
  • des Sozialgerichts Berlin
  • des Verwaltungsgerichts Berlin
als
  • Gutachter
  • Dolmetscher bzw. Übersetzer
  • sonstiger Sachverständiger
für das Gericht tätig waren, erhalten auf Antrag als Vergütung
  • ein Honorar für Ihre Leistungen,
  • Fahrtkostenersatz,
  • eine Entschädigung für den Aufwand (Tagegeld, ggf. Übernachtungskosten) und
  • Ersatz für sonstige und besondere Aufwendungen.

Voraussetzungen

  • Beauftragung durch das Gericht
    Sie müssen durch das Gericht mit der Erstellung eines Gutachtens oder Befundberichts, mit der Übersetzung oder Dolmetschen in einem Termin oder in sonstiger Weise als Sachverständige/r beauftragt worden sein. Außerdem müssen Sie im Rahmen Ihres Auftrages tätig geworden sein.
  • Fristgerechte Antragstellung bzw. Abrechnung
    Ihr Anspruch auf Vergütung erlischt grundsätzlich, wenn er nicht binnen einer Frist von 3 Monate bei Gericht geltend gemacht wird.
    Die Frist beginnt:
    • bei der schriftlichen Beauftragung mit dem Eingang Ihres Gutachtens bzw. Befundberichts bei Gericht.
    • im Fall der Anhörung im Verhandlungstermin mit deren Ende. Bei mehrfacher Heranziehung (z.B. Fortsetzungsterminen) beginnt die Frist mit Beendigung der letzten Anhörung.
    • Enden Auftrag oder Heranziehung vorzeitig durch gerichtliche Feststellung, beginnt die Frist, sobald Ihnen die vorzeitige Beendigung bekannt gegeben wurde.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Vergütung und Entschädigung
    Schriftlichen Antrag bei Anhörung im Verhandlungstermin per Post oder Fax stellen oder persönlich vor Ort abgeben:
    • Den Antrag erhalten Sie bereits mit der Ladung oder im Termin. Bitte reichen Sie diesen vollständig ausgefüllt bei Gericht ein.
  • Auszahlungsauftrag und Anwesenheitsbescheinigung
    Mit dem Antrag wird ebenfalls der Auszahlungsauftrag durch Bescheinigung Ihrer Anwesenheit im Termin bzw. nach Ihrer Entlassung aus dem Termin erteilt.
    • Der Auszahlungsauftrag und die Anwesenheitsbescheinigung müssen vom Gericht bzw. dem Vorsitzenden unterschrieben sein.
  • Rechnung zum schriftlichen Gutachten bzw. zur Beauftragung
    Bitte reichen Sie Ihre Rechnung zusammen mit Ihrem schriftlichen Gutachten bzw. Befundbericht zweifach zum Geschäftszeichen des Verfahrens ein.
  • Nachweise über entstandene Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen (Original)
    Ihnen sind Fahrtkosten oder sonstige Kosten im Rahmen der gerichtlichen Beauftragung entstanden?
    Bitte weisen Sie entstandene Fahrtkosten sowie sonstige Aufwendungen anhand von entsprechenden Belegen im Original nach und fügen diese dem Antrag bzw. der Abrechnung bei.

Gebühren

Keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Sie haben die Beauftragung oder die Ladung vom Sozialgericht Berlin erhalten?

  • Dann können Sie Ihren vollständig ausgefüllten, schriftlichen Antrag persönlich bei der Geschäftsstelle abgeben, in den Briefkasten des Sozialgerichts Berlin einwerfen oder per Post, Telefax und unter Beachtung der Anforderungen an den elektronischen Rechtsverkehr nach den entsprechenden Vorschriften an den Absender der Ladung senden.

Sie haben die Beauftragung oder die Ladung vom Verwaltungsgericht Berlin erhalten?
  • Dann können Sie Ihren vollständig ausgefüllten Antrag schriftlich einreichen oder persönlich bei der Vergütungs- und Entschädigungsstelle im Erdgeschoss, Zimmer 0408 oder bei der Verwaltungsabteilung im 1. Obergeschoss, Zimmer 1508 stellen.

Chat

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