Zeuginnen und Zeugen - Entschädigung in der Fachgerichtsbarkeit beantragen am Standort Sozialgericht

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Das Sozialgericht Berlin ist auch für Personen, die gehbehindert oder auf einen Rollstuhl angewiesen sind, gut zugänglich.

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-14:00 Uhr
  • Dienstag

      09:00-14:00 Uhr
  • Mittwoch

      09:00-14:00 Uhr
  • Donnerstag

      09:00-14:00 Uhr
  • Freitag

      09:00-14:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

  • Bibliothek
Die Bibliothek ist ab dem 14. Oktober 2021 vorläufig von 9.00 bis 14.00 Uhr und nach Vereinbarung geöffnet. Bitte beachten Sie die gesonderten Regelungen zur Öffnung der Bibliothek für externe Nutzerinnen und Nutzer, die Sie auf der Internetseite des Sozialgerichts unter der Rubrik "Service - Bibliothek" finden können.

  • Rechtsantragstelle
Die Rechtsantragstelle ist von 09.00 bis 13.00 Uhr besetzt.

  • Geschäftsstellen
Die Geschäftsstellen sind werktäglich von 09:00 bis 15:00 Uhr telefonisch erreichbar.

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Das Sozialgericht Berlin hat seinen Sitz in der Invalidenstraße 52 in Berlin-Mitte, schräg gegenüber vom Hauptbahnhof (ca. 3 Minuten Fußweg). Es empfiehlt sich, das Sozialgericht mit öffentlichen Verkehrsmitteln aufzusuchen, da in der Umgebung des Gerichts nur sehr schwer Parkplätze zu finden sind.

Eine begrenzte Anzahl von Parkplätzen befindet sich rechts und links des Gerichtsgebäudes (Heidestraße und Am Hamburger Bahnhof). In der Heidestraße befinden sich auch 2 ausgewiesene Behindertenparkplätze.

Sonstige Hinweise zum Standort

Zur Abgabe von Postsendungen steht die Rechtsantragstelle nicht zur Verfügung. Postsendungen können in den Hausbriefkasten des Sozialgerichts Berlin rechts neben dem Eingang eingeworfen werden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Zeuginnen und Zeugen - Entschädigung in der Fachgerichtsbarkeit beantragen

Waren Sie als Zeugin oder Zeuge in einem gerichtlichen Verfahren
  • des Sozialgerichts Berlin
  • des Verwaltungsgerichts Berlin
beteiligt?

Dann können Sie entschädigt werden für
  • Verdienstausfall
  • Zeitversäumnis
  • Fahrtkosten und
  • sonstige Aufwendungen.

Voraussetzungen

  • Sie waren zu einem Termin als Zeuge/in geladen und sind zu diesem Termin erschienen
  • Sie haben nicht auf die Zeugenentschädigung verzichtet
  • Beantragung innerhalb von 3 Monaten

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Entschädigung von Zeugen/innen in der Fachgerichtsbarkeit
    Antrag schriftlich per Post oder Fax stellen oder persönlich vor Ort abgeben:
    • Den Antrag erhalten Sie bereits mit der Ladung oder im Termin. Bitte reichen Sie diesen vollständig ausgefüllt bei Gericht ein.
  • Auszahlungsauftrag und Anwesenheitsbescheinigung
    Mit dem Antrag wird ebenfalls der Auszahlungsauftrag durch die Bescheinigung Ihrer Anwesenheit im Termin nach Ihrer Zeugenaussage bzw. nach Ihrer Entlassung aus dem Termin erteilt.
    • Der Auszahlungsauftrag und die Anwesenheitsbescheinigung müssen vom Gericht bzw. dem/der vorsitzenden Richter/in unterschrieben sein.
  • Bescheinigung über Verdienstausfall
    Ihnen ist ein Verdienstausfall entstanden? Dann lassen Sie dies bitte von Ihrem Arbeitgeber auf dem Antrag bescheinigen. Die Verdienstausfallbescheinigung befindet sich auf dem Antrag, den Sie bereits mit der Ladung oder im Termin erhalten haben.
  • Nachweis der Selbstständigkeit
    Sie sind selbstständig tätig? Dann fügen Sie bitte dem Antrag einen entsprechenden Nachweis über Ihre Selbstständigkeit (z.B. Gewerbeschein) bei und geben Ihre durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkünfte aus selbstständiger Arbeit sowie Ihre regelmäßige Arbeitszeit an.
  • Glaubhaftmachung freiberufliche Tätigkeit
    Sie sind freiberuflich tätig? Bitte machen Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit durch geeignete Unterlagen glaubhaft und fügen Sie diese dem Antrag bei. Geben Sie bitte außerdem Ihre durchschnittlichen monatlichen Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit und Ihre regelmäßige Arbeitszeit an.
  • Nachweise entstandener Fahrtkosten oder sonstiger Aufwendungen
    Ihnen sind Fahrtkosten oder sonstige Kosten zur Wahrnehmung des Termins entstanden? Bitte weisen Sie entstandene Fahrtkosten für Ihre An- und Abreise zum Termin sowie sonstige Aufwendungen anhand von entsprechenden Belegen (z.B. Fahrscheine im Original, Buchungsbelege, Rechnungen für Flugtickets, Übernachtungskosten) nach.

Gebühren

Keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Sie haben die Ladung vom Sozialgericht Berlin erhalten?

  • Dann können Sie Ihren vollständig ausgefüllten, schriftlichen Antrag persönlich bei der Geschäftsstelle abgeben, in den Briefkasten des Sozialgerichts Berlin einwerfen oder per Post, Telefax und unter Beachtung der Anforderungen an den elektronischen Rechtsverkehr nach den entsprechenden Vorschriften an den Absender der Ladung senden.

Sie haben die Ladung vom Verwaltungsgericht Berlin erhalten?
  • Dann können Sie Ihren vollständig ausgefüllten Antrag schriftlich einreichen oder persönlich bei der Vergütungs- und Entschädigungsstelle im Erdgeschoss, Zimmer 0408 oder bei der Verwaltung im 1. Obergeschoss, Zimmer 1508 stellen.

Chat

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