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Jagdschein - Ausstellung/Verlängerung beantragen
Der Jagdschein ist die Erlaubnis zur berechtigten Ausübung der Jagd. Der Jagdschein allein berechtigt noch nicht zur Jagdausübung. Daneben ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich.
Ein Jagdschein kann in verschiedenen Ausführungen beantragt und ausgestellt werden:
1. Jagdschein (Jahresjagdschein) für 1, 2 oder 3 Jagdjahre
2. Tagesjagdschein
2a) für Personen mit Wohnsitz in Berlin
2b) für Personen mit Wohnsitz im Ausland
3. Falknerjagdschein
4. Falknertagesjagdschein (nur online)
4a) für Personen mit Wohnsitz in Berlin
4b) für Personen mit Wohnsitz im Ausland
5. Jugendjagdschein (nur schriftlich)
6. Jagdschein für Diplomaten (nur schriftlich)
1. Jagdschein (Jahresjagdschein) für 1, 2 oder 3 Jagdjahre
Ein Tagesjagdschein ist maximal jeweils 14 Tage gültig.
2a) Tagesjagdschein für Personen mit Wohnsitz in Berlin
Ein Falknertagesjagdschein ist maximal jeweils 14 Tage gültig.
4a) Für Personen mit Wohnsitz in Berlin
Ein Jagdschein kann in verschiedenen Ausführungen beantragt und ausgestellt werden:
1. Jagdschein (Jahresjagdschein) für 1, 2 oder 3 Jagdjahre
2. Tagesjagdschein
2a) für Personen mit Wohnsitz in Berlin
2b) für Personen mit Wohnsitz im Ausland
3. Falknerjagdschein
4. Falknertagesjagdschein (nur online)
4a) für Personen mit Wohnsitz in Berlin
4b) für Personen mit Wohnsitz im Ausland
5. Jugendjagdschein (nur schriftlich)
6. Jagdschein für Diplomaten (nur schriftlich)
1. Jagdschein (Jahresjagdschein) für 1, 2 oder 3 Jagdjahre
- Bei einem Jahresjagdschein kann eine Gültigkeitsdauer von einem, zwei oder drei Jahren gewählt werden. Die jeweilige Gültigkeit hat Einfluss auf die Kosten des Jagdscheins. Das Jagdjahr reicht immer vom 1. April bis 31. März des Folgejahres.
- Der Jagdschein ist neben der Erlaubnis zur berechtigten Ausübung der Jagd auch die Erlaubnis zum Erwerb von Langwaffen und jagdlicher Munition. Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Ablauf der Gültigkeit des Jagdscheins gleichzeitig die Erlaubnis zum Besitz von aufgrund des Jagdscheins erworbener Munition erlischt. Auf die Strafbarkeit von Munitionsbesitz ohne die entsprechende Erlaubnis wird hingewiesen.
- Der Antrag kann nur positiv beschieden werden, wenn eine in Berlin anerkannte Jägerprüfung nachgewiesen wird.
Ein Tagesjagdschein ist maximal jeweils 14 Tage gültig.
2a) Tagesjagdschein für Personen mit Wohnsitz in Berlin
- Der Antrag kann nur positiv beschieden werden, wenn eine in Berlin anerkannte Jägerprüfung nachgewiesen wird.
- Wenn Sie als Person mit Wohnsitz außerhalb von Deutschland einen Tagesjagdschein („Ausländer-Tagesjagdschein“) beantragen möchten, müssen Sie eine Adresse für Ihren Aufenthalt in Berlin angeben und Sie müssen eine Jagdeinladung nachweisen.
- Der Antrag kann nur positiv beschieden werden, wenn mindestens eine in Berlin als gleichwertig anerkannte Jägerprüfung nachgewiesen wird.
- Bei einem Falknerjagdschein kann eine Gültigkeitsdauer von einem, zwei oder drei Jahren gewählt werden. Die jeweilige Gültigkeit hat Einfluss auf die Kosten des Jagdscheins. Das Jagdjahr reicht immer vom 1. April bis 31. März des Folgejahres.
- Der Antrag kann nur positiv beschieden werden, wenn eine in Berlin anerkannte Falknerprü-fung nachgewiesen wird.
Ein Falknertagesjagdschein ist maximal jeweils 14 Tage gültig.
4a) Für Personen mit Wohnsitz in Berlin
- Der Antrag kann nur positiv beschieden werden, wenn eine in Berlin anerkannte Falknerprüfung nachgewiesen wird.
- Wenn Sie als Person mit Wohnsitz außerhalb von Deutschland einen Falknertagesjagdschein beantragen möchten, müssen Sie eine Adresse für Ihren Aufenthalt in Berlin angeben, und Sie müssen eine Jagdeinladung nachweisen.
- Der Antrag kann nur positiv beschieden werden, wenn mindestens eine in Berlin als gleichwertig anerkannte Falknerprüfung nachgewiesen wird.
- Jugendliche ab 16 Jahren können einen (rechtlich beschränkten) Jagdschein erwerben. Nach Ablauf der Gültigkeit muss eine Neuausstellung beantragt werden.
- Hierfür steht kein Online-Antragsverfahren zur Verfügung. Bitte wählen Sie die Antragstellung über das Formular aus und senden Sie uns dies per Post zu.
- Hierfür steht kein Online-Antragsverfahren zur Verfügung. Bitte wählen Sie die Antragstellung über das Formular aus und leiten Sie uns dieses per Post über das Auswärtige Amt zu.
- Flächen, auf denen eine Jagdberechtigung aufgrund von Pacht, entgeltlicher Jagderlaubnis (sog. Begehungsschein) oder Eigenjagd besteht, sind in den Jagdschein einzutragen.
- Solche Flächen sind der Jagdbehörde innerhalb eines Monats nach Abschluss des Pacht- oder Erlaubnisvertrages unter Vorlage des Vertrages und Angabe der Größe der Flächen mitzuteilen. Ausgenommen von der Eintragungspflicht sind entgeltliche Jagderlaubnisse in einem Landesjagdbezirk in Berlin sowie Erlaubnisse zum Einzelabschuss und unentgeltliche Jagderlaubnisscheine.
- Die Gesamtfläche für die Jagdausübung ist auf insgesamt 1000 ha pro Person begrenzt.
- Die entsprechenden Nachweise (Pachtvertrag, Begehungsschein o. ä.) sind einzureichen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre
-
Jäger- oder Falknerprüfung
oder eine in Berlin als gleichwertig anerkannte Jäger- oder Falknerprüfung, wenn Sie außerhalb von Deutschland wohnen und einen Tagesjagdschein oder Falknertagesjagdschein beantragen - Zuverlässigkeit
- Persönliche Eignung
-
Abschluss einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung
Deckungssumme 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden -
Ggf. Wohnsitz in Berlin oder Adresse für Ihren Aufenthalt in Berlin
für Tagesjagdschein und Falknertagesjagdschein -
Persönliche Abholung
In der Regel ist der Jagdschein persönlich abzuholen.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Ausstellung eines Jagdscheins
Online möglich oder Sie stellen den (Papier-) Antrag schriftlich per Post oder E-Mail.
- Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Benennen Sie die Dateien wie folgt: Vorname_Nachname_Beschreibung.pdf
- Für den schriftlichen Antrag per Post oder E-Mail: Senden Sie den unterschriebenen Antrag (unter "Formulare") sowie alle Nachweise und Personaldokumente per Post oder E-Mail an die Waffenbehörde der Polizei Berlin.
- Den Jugendjagdschein und den Jagdschein für Diplomaten können Sie nur schriftlich beantragen.
- Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung
-
Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Jäger- /Falknerprüfung
(nur bei Erstantrag) -
Immatrikulationsbescheinigung
(nur, wenn Sie Forstwirtschaft studieren) -
Bescheinigung des Arbeitgebers
(nur, wenn Sie im Forstdienst sind) -
Jagdeinladung
(nur, wenn Sie außerhalb von Deutschland wohnen und einen Tagesjagdschein oder Falknertagesjagdschein beantragen) -
Jagdschein von der zuständigen Behörde Ihres Hauptwohnsitzes im Ausland
(nur, wenn Sie außerhalb von Deutschland wohnen und einen Tagesjagdschein oder Falknertagesjagdschein beantragen) -
ggf. vergangene Meldeanschriften
Sollten Sie in den letzten 10 Jahren außerhalb Berlins gewohnt haben, halten Sie bitte alle Adressen bereit, da Sie diese im Antrag angeben müssen. -
ggf. Nachweis der Teilnahme an einem Übungsschießen
(nur erforderlich, wenn Sie einen Folgeantrag stellen) -
ggf. 2 Passfotos (mit Ihren Namen und Geburtsdatum auf der Rückseite der Passfotos)
(nur bei Erstbeantragung oder Verlängerung mit neuem Jagdscheinheft)
- Die Passfotos müssen Sie postalisch einreichen.
-
ggf. Jagdschein
(nur bei Verlängerung im bestehenden Jagdscheinheft)
- Den Jagdschein müssen Sie postalisch einreichen.
-
Personalausweis oder Reisepass
als Kopie oder Foto
Formulare
Gebühren
Der Antrag ist kostenpflichtig. Ihnen wird ein Gebührenbescheid zugestellt. Die weitere Bearbeitung erfolgt erst nach Zahlungseingang.
- 50,00 Euro: Ausstellung eines Jahresjagdscheins für ein Jahr (für Studierende im Fachbereich Forstwirtschaft ermäßigt sich die Gebühr um 50 v. H.)
- 90,00 Euro: Ausstellung eines Jahresjagdscheins für zwei Jahre
- 125,00 Euro: Ausstellung eines Jahresjagdscheins für drei Jahre
- 15,00 Euro: Ausstellung eines Falknerjagdscheins für ein Jahr
- 25,00 Euro: Ausstellung eines Falknerjagdscheins für zwei Jahre
- 35,00 Euro: Ausstellung eines Falknerjagdscheins für drei Jahre
- 15,00 Euro: Ausstellung eines Tagesjagdscheins/Falknertagesjagdscheins
- 15,00 Euro: für die Eintragung einer Fläche.
Neben der Gebühr ist auch die Jagdabgabe zu entrichten. Diese wird im Falle eines ablehnenden Bescheides erstattet.
Höhe der Jagdabgabe:
- 25,50 Euro: Jahresjagdschein für ein Jahr
- 51,00 Euro: Jahresjagdschein für zwei Jahre
- 76,50 Euro: Jahresjagdschein für drei Jahre
- 17,50 Euro: Falknerjagdschein für ein Jahr
- 35,00 Euro: Falknerjagdschein für zwei Jahre
- 52,50 Euro: Falknerjagdschein für drei Jahre
- 5,00 Euro für den Tagesjagdschein/Falknertagesjagdschein
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Nach Antragstellung wird sich die Waffenbehörde unaufgefordert mit der/dem Antragstellen-den in Verbindung setzen. Der Antrag kann nur mit vollständigen Angaben und Nachweisen bearbeitet werden.
Weiterführende Informationen
Für Sie zuständig
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Bürgertelefon 115
Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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