Waffenrecht - Erwerb von Waffen mitteilen am Standort Waffenbehörde

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Donnerstag

      09:00-13:00 Uhr

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Es wird darauf hingewiesen, dass bei großem Besucherandrang ggf. der Zugang zur Waffenbehörde bereits vor dem Ende der Sprechzeit geschlossen werden muss.
Bitte nutzen Sie daher weiterhin die Möglichkeiten, Anträge, Anzeigen, etc. per E-Mail, im Online-Verfahren oder per Post zu übersenden bzw. bei der Hauswache abzugeben.

Nach der geltenden Hausordnung werden alle Besucherinnen und Besucher durch den Sicherheits- und Ordnungsdienst einer Sicherheitskontrolle unterzogen.

Das Gebäude darf nicht mit Waffen, verbotenen oder gefährlichen Gegenständen betreten werden. Im Falle des Mitführens sind diese Gegenstände beim Sicherheits- und Ordnungsdienst anzuzeigen und in Verwahrung zu geben.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Waffenrecht - Erwerb von Waffen mitteilen

Wer Waffen/Waffenteile erwirbt, ist nach den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, dies der Waffenbehörde mitzuteilen (anzuzeigen). Voraussetzung für den Erwerb einer Waffe ist eine zuvor erteilte waffenrechtliche oder jagdrechtliche Erlaubnis (z.B. Waffenbesitzkarte).

Nach Erwerb muss innerhalb von 14 Tagen die Anzeige bei der Waffenbehörde erfolgen. Die Waffenbehörde trägt die Waffen/Waffenteile anschließend in Ihre Waffenbesitzkarte ein. Sofern Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass besitzen und dort die erworbenen Waffen/Waffenteile eintragen lassen möchten, füllen Sie den Antrag "Waffenrecht - Europäischen Feuerwaffenpass beantragen" aus (unter "Weiterführende Informationen").

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Gültige Erwerbserlaubnis
    Es muss eine gültige Erwerbserlaubnis aufgrund einer Waffenbesitzkarte, eines gültigen Jahresjagdscheins oder einer Ersatzbescheinigung vorliegen.
  • 14 Tage Frist
    Nach Erwerb muss innerhalb von 14 Tagen die Anzeige bei der Waffenbehörde erfolgen. Als Erwerbsdatum gilt grundsätzlich der Tag, an dem die Waffe/Waffenteile tatsächlich in Empfang genommen wurde, nicht das Kaufdatum. Wird/wurde die Waffe aber durch einen gewerblichen Transporteur, z. B. eine Spedition, zu Ihnen gesandt, ist ausnahmsweise das Datum des Versands durch die überlassende Person maßgeblich.
    • Wird die Meldung unterlassen oder verspätet vorgenommen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann ein Bußgeld zur Folge haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige über den Erwerb von Waffen/Waffenteilen
    Online möglich; oder Sie nutzen das Formular.
    • Online-Abwicklung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Benennen Sie die Dateien wie folgt: Vorname_Nachname_Beschreibung.pdf
    • Alternativ Anzeige per Post oder E-Mail übermitteln: Senden Sie die unterschriebene Anzeige sowie alle Nachweise und Personaldokumente per Post oder E-Mail an die Waffenbehörde der Polizei Berlin.
    Die Anzeige kann nur mit vollständigen Angaben und Nachweisen abgesendet bzw. bearbeitet werden.
  • Angaben zu Waffen/Waffenteilen
    • Waffentyp Feingliederung
    • Kaliber der Waffe
    • Hersteller
    • Seriennummer
    • Modell
  • Angaben zur überlassenden Person/Organisation
  • Personalausweises oder Reisepasses
    als Kopie oder Foto
  • Waffenbesitzkarte (Original) und ggf. den Europäischen Feuerwaffenpass (Original)
    Innerhalb von 14 Tagen müssen Sie Ihre Waffenbesitzkarte und gegebenenfalls den Europäischen Feuerwaffenpass der Waffenbehörde im Original vorlegen oder per Post senden.
  • Ggf. Erwerbsnachweis (optional)
    zum Beispiel Kaufvertrag, Schenkungsnachweis

Gebühren

Die Bearbeitung ist kostenpflichtig. Ihnen wird ein Gebührenbescheid zugestellt. Die Bearbeitung erfolgt nach Zahlungseingang.

  • 25,00 Euro bei Erwerb einer Waffe /eines Waffenteils aufgrund einer vorhandenen Waffenbesitzkarte oder aufgrund eines Jagdscheins, zzgl. 15,00 Euro für jede weitere Waffe/jedes weitere Waffenteil.
  • 31,00 Euro bei Erwerb der ersten Langwaffe oder des ersten Schalldämpfers aufgrund eines Jagdscheins (Ausstellung einer neuen Waffenbesitzkarte), zzgl. 15,00 Euro für jede weitere Waffe/jedes weitere Waffenteil.
  • 17,00 Euro im Falle der notwendigen Ausstellung eines Folgedokuments (in jede Waffenbesitzkarte können maximal acht Waffen/Waffenteile eingetragen werden).
  • keine: Für die Anzeige des Erwerbs von Waffen durch Forstbedienstete bei Beleg der Verwendung im Forstdienst

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Waffenbehörde wird sich unaufgefordert mit der/dem Antragsstellenden in Verbindung setzen.

Chat

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