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Spielhallen - Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag beantragen am Standort Ordnungsamt Reinickendorf - Gewerbe
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Kontakt
- Bezirksamt Reinickendorf
- Ordnungsamt Reinickendorf - Gewerbe
- Lübener Weg 26 , 13407 Berlin
- Tel.: (030) 90294-2966
- Fax: (030) 90294-2960
- E-Mail: gewerbe@reinickendorf.berlin.de
Zugang und Parkplatz für Rollstuhlfahrer durch die Tordurchfahrt Brusebergstraße
Öffnungszeiten
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Nur nach telefonischer Vereinbarung
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Dienstag
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Nur nach telefonischer Vereinbarung
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Mittwoch
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Nur nach telefonischer Vereinbarung
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Donnerstag
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Nur nach telefonischer Vereinbarung
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Freitag
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Nur nach telefonischer Vereinbarung
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bis auf Weiteres erfolgt persönliches Vorsprechen im Ordnungsamt Reinickendorf während der Sprechzeiten nur nach Vereinbarung bzw. Absprache eines Termins.
Termine sind spätestens am vorherigen Werktag während der Sprechzeiten mit dem jeweiligen Fachbereich telefonisch zu vereinbaren.
Vorsprachen ohne Termin sind zurzeit nicht möglich.
Termine sind spätestens am vorherigen Werktag während der Sprechzeiten mit dem jeweiligen Fachbereich telefonisch zu vereinbaren.
Vorsprachen ohne Termin sind zurzeit nicht möglich.
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- 122 Lübener Weg, 322 Lindauer Allee, 120, 320 Paracelsus Bad
- U-Bahn
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- U 8 Paracelsus-Bad
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Spielhallen - Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag beantragen
Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele dient, benötigen Sie zwei Erlaubnisse:
- Erlaubnis nach dem Spielhallengesetz Berlin, die unbefristet erteilt wird (siehe „Weiterführende Informationen“) und
- Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag
Voraussetzungen
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Persönliche Zuverlässigkeit
Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Der Antragsteller hat hierfür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen. -
Sozialkonzept
Konzept, in dem Maßnahmen dargelegt werden, wie den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.
Bei der Erstellung des Sozialkonzepts haben sich die Erlaubnisinhaberinnen und Erlaubnisinhaber damit auseinander zu setzen, wie sie die Spielenden zu verantwortungsbewusstem Spiel anhalten werden und mit welchen vorbeugenden bzw. eindämmenden Maßnahmen sie den sozialschädlichen Folgen des Glücksspiels entgegenwirken. Dabei ist insbesondere -vor allem auch bei der Erstellung des Sozialkonzeptes durch externe Einrichtungen- darauf zu achten, dass das vorzulegende Sozialkonzept den individuellen Anforderungen und Gegebenheiten des jeweiligen Angebots bzw. der jeweiligen Spielstätte entspricht. -
Anschluss an das spielformübergreifende Sperrsystem
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 sieht eine Anschlusspflicht an das spielformübergreifende Sperrsystem „OASIS" für Anbieter von Glücksspielen bundesweit vor. Ab dem 1. Juli 2021 wird vom Regierungspräsidium Darmstadt als bundesweite Sperrbehörde ein Onlineformular zur Registrierung zum Anschluss an das Spielersperrsystem „OASIS" bereitgestellt.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Glücksspielstaatsvertrag 2021
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Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild.
Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist. -
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt. Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. -
Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) verlangt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. -
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein. -
Sozialkonzept
Der Antragsteller muss nachweisen, dass er über ein Sozialkonzept verfügt, in dem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.
Weitere Informationen zu den inhaltlichen Mindestanforderungen an das Sozialkonzept finden Sie in dem hier hinterlegten Infoschreiben . -
Spielrelevante Aufklärungsinformationen
Vor der Spielteilnahme und unaufgefordert sind in der Spielstätte spielrelevante Informationen zur Verfügung zu stellen (z.B. durch Plakate/Aushänge).
Es wird über die Suchtrisiken der angebotenen Glücksspiele, das Verbot der Teilnahme Minderjähriger und Möglichkeiten der Beratung und Therapie aufgeklärt.
Im Sozialkonzept wird erläutert, wo die Informationen leicht einsehbar ausliegen/aushängen (z.B. Eingangsbereich). -
Nachweis über den Anschluss an das spielformübergreifende Sperrsystem
Die Registrierung zum Anschluss an das Spielersperrsystem „OASIS" erfolgt über das Onlineformular des Regierungspräsidiums Darmstadt als bundesweite Sperrbehörde. -
Grundrisszeichnung
Grundriss / sonstige Bauzeichnung der Betriebs- und Nebenräume (möglichst im Maßstab 1:100) einschließlich der Maße. -
Darstellung des äußeren Erscheinungsbildes der Spielhalle
Es sind Fotos der Spielhalle beizufügen.
Gebühren
200,00 bis 2000,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
ca. 1 Monat, sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Erlaubnis ist bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt zu stellen.