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Geldwäsche - Anonymen Hinweis bei Verdacht gegen Lohnsteuerhilfeverein melden am Standort Finanzamt für Körperschaften I

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Öffnungszeiten

Montag
geschlossen
Dienstag
08:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 14:00 Uhr
Donnerstag
12:00 - 18:00 Uhr
Freitag
geschlossen

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die abweichenden telefonischen Servicezeiten.

Zahlungsmöglichkeiten

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Sonstige Hinweise zum Standort

Telefonische Servicezeiten
Sie erreichen das Finanzamt telefonisch montags bis donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr.

Geldwäsche - Anonymen Hinweis bei Verdacht gegen Lohnsteuerhilfeverein melden

Lohnsteuerhilfevereine oder deren Beratungsstellen sind verpflichtet, Tatsachen zu melden, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten.

Wenn Sie den Verdacht hegen, dass Lohnsteuerhilfevereine oder deren Beratungsstellen gegen ihre Verpflichtungen aus dem Geldwäschegesetz oder damit zusammenhängenden Bestimmungen verstoßen, können Sie Ihren Verdacht an die zuständige Aufsichtsbehörde melden. Eine Meldung kann auch anonym erfolgen.

Aufsichtsbehörden stellen die Einhaltung der Vorschriften des Geldwäschegesetzes sowie Verordnungen und andere Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sicher. Entsprechende Verstöße werden von den Aufsichtsbehörden geahndet.

Voraussetzungen

  • Verdacht auf einen Verstoß eines Lohnsteuerhilfevereins gegen das Geldwäschegesetz
    Melden Sie Ihren Hinweis, wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Lohnsteuerhilfeverein gegen das Geldwäschegesetz verstößt.

Erforderliche Unterlagen

  • Keine Unterlagen benötigt.

Gebühren

keine