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Waffenrecht - Kleinen Waffenschein beantragen am Standort Waffenbehörde

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Öffnungszeiten

Montag
09:00-13:00 Uhr (telefonische Sprechzeit)
Dienstag
09:00-13:00 Uhr (telefonische Sprechzeit)
Mittwoch
13:00-17:00 Uhr (telefonische Sprechzeit)
Donnerstag
09:00-13:00 Uhr (telefonische Sprechzeit)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Die bisherigen Publikumszeiten entfallen, dafür bietet die Waffenbehörde erweiterte telefonische Sprechzeiten an. Sollte sich im telefonischen Gespräch ergeben, dass ein persönlicher Termin zwingend notwendig ist, kann ein solcher durch die Mitarbeitenden der Waffenbehörde individuell vereinbart werden.

Zahlungsmöglichkeiten

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Waffenrecht - Kleinen Waffenschein beantragen

Der Kleine Waffenschein berechtigt grundsätzlich zum verdeckten Führen von zugelassenen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen), mit dem Zulassungszeichen „PTB (im Kreis)“ der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, außerhalb befriedeten Besitztums (z.B. außerhalb der eigenen Wohnung, des eigenen Gartens etc.), nicht jedoch auf öffentlichen Veranstaltungen.

Die Erlaubnis gilt unbefristet. Beim Führen der Waffe sind der Kleine Waffenschein sowie ein gültiger Personalausweis oder Pass mitzuführen (Ausweispflicht).

Für die Beantragung des Kleinen Waffenscheins ist das Vorzeigen der SRS-Waffen nicht erforderlich. Weitere Einschränkungen und Erläuterungen zum Kleinen Waffenschein entnehmen Sie bitte dem "Hinweisblatt zum Kleinen Waffenschein".

Für das Führen von zugelassenen Reizstoffsprühgeräten ist kein Kleiner Waffenschein nötig.
Bevor Sie sich entschließen, einen Antrag auf Erteilung eines Kleinen Waffenscheins zu stellen, bitten wir Sie, die "Präventionshinweise zur Schutzbewaffnung" zur Kenntnis zu nehmen.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf den Kleinen Waffenschein
    Online möglich; oder Sie nutzen das Formular.
    • Online-Abwicklung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Benennen Sie die Dateien wie folgt: Vorname_Nachname_Beschreibung.pdf
    • Alternativ Antrag per Post oder E-Mail übermitteln: Senden Sie den unterschriebenen Antrag sowie alle Nachweise und Personaldokumente per Post oder E-Mail an die Waffenbehörde der Polizei Berlin.
  • Personalausweis oder Reisepass
    als Kopie oder Foto
  • ggf. vergangene Meldeanschriften
    Sollten Sie in den letzten 5 Jahren außerhalb Berlins gewohnt haben, halten Sie bitte alle Adressen bereit, da Sie diese im Antrag angeben müssen.

Gebühren

Der Antrag ist kostenpflichtig. Ihnen wird ein Gebührenbescheid zugestellt. Die weitere Bearbeitung erfolgt nach Zahlungseingang. Im Falle eines ablehnenden Bescheides fallen bis zu 50 % der Kosten an.

  • 92,00 Euro: Kleiner Waffenschein
Weitere Gebühren alle drei Jahre nach der Erteilung
  • 61,00 Euro: für die regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Nach Antragstellung wird sich die Waffenbehörde unaufgefordert mit dem Antragstellenden in Verbindung setzen.