Waffenrecht - Kleinen Waffenschein beantragen am Standort Waffenbehörde

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Die bisherigen Publikumszeiten entfallen, dafür bietet die Waffenbehörde erweiterte telefonische Sprechzeiten an. Sollte sich im telefonischen Gespräch ergeben, dass ein persönlicher Termin zwingend notwendig ist, kann ein solcher durch die Mitarbeitenden der Waffenbehörde individuell vereinbart werden.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Waffenrecht - Kleinen Waffenschein beantragen
Der Kleine Waffenschein berechtigt grundsätzlich zum verdeckten Führen von zugelassenen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen), mit dem Zulassungszeichen „PTB (im Kreis)“ der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, außerhalb befriedeten Besitztums (z.B. außerhalb der eigenen Wohnung, des eigenen Gartens etc.), nicht jedoch auf öffentlichen Veranstaltungen.
Die Erlaubnis gilt unbefristet. Beim Führen der Waffe sind der Kleine Waffenschein sowie ein gültiger Personalausweis oder Pass mitzuführen (Ausweispflicht).
Für die Beantragung des Kleinen Waffenscheins ist das Vorzeigen der SRS-Waffen nicht erforderlich. Weitere Einschränkungen und Erläuterungen zum Kleinen Waffenschein entnehmen Sie bitte dem "Hinweisblatt zum Kleinen Waffenschein".
Für das Führen von zugelassenen Reizstoffsprühgeräten ist kein Kleiner Waffenschein nötig.
Bevor Sie sich entschließen, einen Antrag auf Erteilung eines Kleinen Waffenscheins zu stellen, bitten wir Sie, die "Präventionshinweise zur Schutzbewaffnung" zur Kenntnis zu nehmen.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre
- Zuverlässigkeit
- Persönliche Eignung
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf den Kleinen Waffenschein
Online möglich; oder Sie nutzen das Formular.
- Online-Abwicklung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Benennen Sie die Dateien wie folgt: Vorname_Nachname_Beschreibung.pdf
- Alternativ Antrag per Post oder E-Mail übermitteln: Senden Sie den unterschriebenen Antrag sowie alle Nachweise und Personaldokumente per Post oder E-Mail an die Waffenbehörde der Polizei Berlin.
-
Personalausweis oder Reisepass
als Kopie oder Foto
-
ggf. vergangene Meldeanschriften
Sollten Sie in den letzten 5 Jahren außerhalb Berlins gewohnt haben, halten Sie bitte alle Adressen bereit, da Sie diese im Antrag angeben müssen.
Formulare
Gebühren
- 92,00 Euro: Kleiner Waffenschein
- 61,00 Euro: für die regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
- Hinweisblatt zum Kleinen Waffenschein
- Informationen zum Waffenrecht - Merkblatt für Eltern und Lehrer
- Merkblatt über die Aufbewahrung von Waffen und Munition
- Präventionshinweise zur Schutzbewaffnung
- Verhaltensorientierte Gewaltprävention
- Waffenrecht Übersicht - Erlaubnisfreie Waffen
- Waffenbehörde der Polizei Berlin
Kontakt
Polizei Berlin
Waffenbehörde
Tel.:
(030) 4664-951421
Fax:
(030) 4664-951499
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
1.3km
S+U Tempelhof
- S41
- S45
- S46
- S42
-
1.4km
S+U Yorckstr.
- S2
- S25
- S26
-
1.3km
S+U Tempelhof
- U-Bahn
-
-
0.3km
U Platz der Luftbrücke
- U6
-
0.5km
U Paradestr.
- U6
-
0.3km
U Platz der Luftbrücke
- Bus
-
-
0.2km
Kaiserkorso
- 248
-
0.2km
U Platz der Luftbrücke
- 248
- M43
- N42
- N6
-
0.2km
Kaiserkorso